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So lässt sich das Pflegegeld um bis zu 50 Prozent steigern

Clevere Pflegefinanzierung: Wer § 38a SGB XI richtig nutzt und Nachbarschaftshilfe einbindet, kann sein Pflegegeld kräftig erhöhen – oft um die Hälfte oder mehr.

Auf den ersten Blick klingt es wie ein cleverer Trick aus der Finanzwelt – tatsächlich steckt handfestes Sozialrecht dahinter: Wer den Umwandlungsanspruch in der Pflege nutzt und ihn geschickt mit dem Prinzip der Nachbarschaftshilfe kombiniert, kann sein monatliches Budget für private Pflegeleistungen deutlich erhöhen. Möglich ist das durch eine legale Umverteilung innerhalb der bestehenden Pflegeleistungen – und sie kann im besten Fall bis zu 50 Prozent mehr Geld für Unterstützung im Alltag freimachen. Alle wichtigen Informationen dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Der rechtliche Hintergrund: Der Umwandlungsanspruch

Der Umwandlungsanspruch ist kein Geheimtipp mehr, aber noch immer wenig genutzt. Dabei erlaubt er Pflegebedürftigen, bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen in zusätzliches Pflegegeld umzuwandeln. Diese Regelung findet sich im § 38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Konkret bedeutet das: Wer keine regelmäßige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigt, verschenkt einen Teil des Anspruchs. Durch den Umwandlungsanspruch lässt sich dieses ungenutzte Potenzial in bar ausgezahlte Mittel verwandeln, die Pflegebedürftige selbstständig einsetzen können – etwa für Alltagshilfen oder zusätzliche Betreuung.

Wenn Pflegegeld und Nachbarschaftshilfe zusammentreffen

Noch interessanter wird die Sache, wenn der Umwandlungsanspruch mit der Nachbarschaftshilfe kombiniert wird. In fast allen Bundesländern gibt es mittlerweile Systeme, die es Privatpersonen ermöglichen, als anerkannte Nachbarschaftshelfer tätig zu werden. Sie können kleinere Hilfsleistungen anbieten – zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen, Spazierengehen oder bei der Hausarbeit.

Pflegebedürftige dürfen mit diesen anerkannten Helfern den sogenannten Entlastungsbetrag (125 € monatlich) abrechnen. Wird der Umwandlungsanspruch sinnvoll genutzt, kann daraus ein deutlich größeres Budget entstehen – das dann legal für genau diese Nachbarschaftsleistungen verwendet werden kann.

Praktisches Beispiel: Mehr Geld, mehr Flexibilität

Ein Praxisbeispiel zeigt, wie stark dieser Effekt ausfallen kann:
Eine Person mit Pflegegrad 3 erhält regulär 545 € Pflegegeld pro Monat und bis zu 1.363 € für Pflegesachleistungen. Werden davon etwa 800 € nicht durch einen Pflegedienst genutzt, können 40 % davon – also 320 € – zusätzlich als Pflegegeld fließen.

Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag (125 €) ergibt sich ein flexibles Budget von fast 1.000 € monatlich, das für anerkannte Nachbarschaftshelfer, Alltagshilfen oder individuelle Betreuung genutzt werden kann. Diese finanzielle Entlastung kann für viele pflegebedürftige Menschen den entscheidenden Unterschied machen: mehr Selbstbestimmung, mehr soziale Teilhabe, weniger bürokratische Hürden.

Warum sich das Modell lohnt

Der doppelte Effekt aus Umwandlungsanspruch und Nachbarschaftshilfe ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern auch sozial wertvoll. Statt ungenutzter Pflegesachleistungen ermöglicht das Modell eine personenzentrierte Pflegegestaltung. Angehörige werden entlastet, während Pflegebedürftige ihr Umfeld aktiv einbeziehen können.

Die positiven Nebeneffekte liegen auf der Hand:

  • Mehr Flexibilität: Statt starrer Abrechnung mit Pflegediensten können individuell passende Hilfen organisiert werden.
  • Mehr soziale Nähe: Nachbarschaftshilfe stärkt lokale Netzwerke und trägt zu gemeinschaftlichem Zusammenhalt bei.
  • Weniger Aufwand: Die Abrechnung ist oft unkompliziert, sofern der Helfer offiziell anerkannt ist.

Viele Pflegekassen unterstützen den Ansatz ausdrücklich, da er dazu beiträgt, Ressourcen effizienter einzusetzen und Versorgungslücken zu schließen.

Voraussetzungen und Formalitäten

Damit diese Strategie funktioniert, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad 2 oder höher: Der Umwandlungsanspruch gilt nur für Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2.
  2. Unverbrauchte Sachleistungen: Nur der ungenutzte Teil der Pflegesachleistung darf zu 40 % umgewandelt werden.
  3. Anerkannte Nachbarschaftshelfer: Leistungen über den Entlastungsbetrag dürfen nur mit Personen abgerechnet werden, die in landesrechtlich anerkannten Programmen registriert sind.
  4. Nachweis an die Pflegekasse: Sowohl der Antrag auf Umwandlung als auch die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe müssen dokumentiert und bei der Kasse eingereicht werden.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Ein Stolperstein bleibt jedoch: Die Regelungen zu Nachbarschaftshilfe unterscheiden sich regional. Während Bayern, Baden-Württemberg oder Brandenburg umfangreiche Anerkennungsverfahren und Stundenlimits vorsehen, sind die Vorgaben in Nordrhein-Westfalen oder Hessen teils einfacher.

Wer das Modell anwenden möchte, sollte sich daher bei der Pflegekasse oder den zuständigen Landesstellen informieren. Viele Verbände sozialer Einrichtungen – darunter auch der Verein Für soziales Leben e. V. – unterstützen Interessierte mit Informationsmaterial und Vorlagen für Abrechnungen.

Fazit: Mehr rausholen aus dem System

Was auf den ersten Blick wie ein Finanzkniff aussieht, ist tatsächlich eine intelligente Nutzung gesetzlicher Pflegeansprüche. Der Umwandlungsanspruch schafft finanzielle Freiräume, und die Nachbarschaftshilfe verwandelt diese Mittel in echte Unterstützung.

Gerade in Zeiten steigender Pflegekosten und knapper Pflegedienste bietet dieses Modell einen alltagstauglichen Weg, selbstbestimmt und versorgt zu bleiben – ohne gegen die Regeln zu verstoßen.

Wer denkt, dass Sozialrecht nur kompliziert ist, wird überrascht sein, wie einfach sich hier gesetzliche Spielräume im Sinne der Pflegebedürftigen nutzen lassen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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