Wer Angehörige zu Hause pflegt, steht oft vor einer harten Entscheidung: lieber volles Pflegegeld für die Familie – oder doch mehr professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst? Was viele nicht wissen: Beides lässt sich clever kombinieren – mit der sogenannten Kombinationsleistung aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wie das funktioniert, welche Fallstricke drohen und wie Betroffene das Maximum für die Pflege herausholen, zeigt der Überblick – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Was Kombinationsleistung wirklich bedeutet
Kombinationsleistung heißt: Ein Teil der Pflege übernimmt ein professioneller Pflegedienst über Pflegesachleistungen, den anderen Teil stemmen Angehörige – dafür gibt es anteilig Pflegegeld. Die Pflegekasse teilt das Monatsbudget dabei prozentual auf: Je mehr Sachleistungen genutzt werden, desto geringer fällt das ausgezahlte Pflegegeld aus.
Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause gepflegt wird. Außerdem muss ein ambulanter Pflegedienst offiziell an der Versorgung beteiligt sein, sonst handelt es sich lediglich um reines Pflegegeld.
Wer Anspruch hat – und wer nicht
Anspruch auf die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht für alle Versicherten der sozialen Pflegeversicherung mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 ist hiervon ausgenommen, hier gibt es nur eingeschränkte Leistungen wie den Entlastungsbetrag.
Wichtig: Die Kombinationsleistung greift nur, wenn die Pflege überwiegend im häuslichen Umfeld stattfindet. Wer in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, nutzt in der Regel andere Leistungsarten der Pflegekasse, nicht die klassische Kombination aus häuslichem Pflegegeld und Sachleistungen.
So wird das Geld aufgeteilt
Die Pflegekasse schaut am Monatsende: Wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets hat der Pflegedienst tatsächlich abgerechnet? Diese Verbrauchsquote entscheidet darüber, wie hoch der verbleibende Pflegegeldanteil ausfällt.
Ein Beispiel: Nutzt eine Familie 60 Prozent der zustehenden Pflegesachleistungen, bleiben 40 Prozent für das Pflegegeld übrig. Andersherum gilt: Werden 80 Prozent des Sachleistungsbudgets ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse nur noch 20 Prozent des maximalen Pflegegeldes aus.
Typische Rechenbeispiele aus der Praxis
Mehrere Pflegekassen zeigen in ihren Ratgebern, wie stark sich die Wahl des Prozentsatzes auswirkt. Bei Pflegegrad 4 können etwa 40 Prozent Sachleistungen genutzt werden – und trotzdem noch 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt werden. In der Praxis bedeutet das: spürbare Unterstützung durch den Pflegedienst und gleichzeitig eine Geldleistung zur Anerkennung der Arbeit von Angehörigen.
Zu beachten ist das Monatsprinzip: Die Kürzung des Pflegegeldes erfolgt rückwirkend, sobald die Abrechnung des Pflegedienstes für den jeweiligen Monat vorliegt. Wer innerhalb eines Monats stark schwankende Einsätze des Pflegedienstes hat, muss mit entsprechend schwankenden Pflegegeldbeträgen rechnen.
So wird die Kombinationsleistung beantragt
Die Kombinationsleistung muss ausdrücklich bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden – sie entsteht nicht automatisch. In vielen Fällen reicht ein formloser Antrag oder ein kurzes Schreiben, oft stellen die Pflegekassen aber eigene Formulare zur Verfügung.
Im Antrag sollte klar benannt sein, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden sollen und ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist. Die konkrete Verteilung – etwa 50 zu 50 oder 70 zu 30 – ergibt sich dann aus der real genutzten Sachleistung und wird von der Pflegekasse automatisch berechnet.
Strategien, um mehr herauszuholen
Experten empfehlen, den tatsächlichen Pflegebedarf im Alltag genau zu analysieren: Was können Angehörige dauerhaft leisten, wo ist professionelle Hilfe unverzichtbar? Wer hier ehrlich plant, vermeidet Überlastung in der Familie – und nutzt das Geld dort, wo es den größten Effekt hat.
Sinnvoll kann es sein, mit einem moderaten Anteil an Pflegesachleistungen zu starten und die Aufteilung später anzupassen. Da sich der Pflegebedarf häufig verändert, sollte die Kombination von Zeit zu Zeit mit der Pflegekasse und dem Pflegedienst überprüft und optimiert werden.
Häufige Fehler – und wie sie sich vermeiden lassen
Ein klassischer Fehler: Angehörige gehen davon aus, dass ungenutzte Sachleistungen automatisch in volles Pflegegeld umgewandelt werden – doch entscheidend ist immer der tatsächlich abgerechnete Prozentsatz im jeweiligen Monat. Wer den Pflegedienst spontan häufiger kommen lässt, ohne an die Auswirkungen auf das Pflegegeld zu denken, erlebt am Monatsende oft eine böse Überraschung.
Problematisch ist auch, die Pflegekasse nicht über veränderte Pflegesituationen zu informieren. Ändern sich Pflegegrad, Wohnsituation oder der Umfang der ambulanten Pflege, sollten Betroffene und Angehörige die Kombinationsleistung zeitnah überprüfen lassen – sonst drohen finanzielle Nachteile oder Rückforderungen.
Warum sich die Kombination lohnt
Trotz aller Rechenarbeit bietet die Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld eine seltene Chance: Familien müssen sich nicht zwischen professioneller Pflege und finanzieller Anerkennung für Angehörige entscheiden. Die Kombinationsleistung schafft eine flexible Mischung aus ambulanter Hilfe und familiärer Unterstützung – und kann so Pflegebedürftige stabil zu Hause halten.
Gerade pflegende Angehörige profitieren davon, wenn ein Teil der schweren Aufgaben an Profis abgegeben wird, während das Pflegegeld weiterhin als finanzielle Entlastung im Haushalt ankommt. Wer die Regeln kennt und seine Leistungen aktiv steuert, kann die Pflege langfristig besser organisieren – menschlich wie finanziell.


