Ein kleines Kreuz im Rentenantrag – und die Rente ist auf Jahrzehnte geschmälert: Wer 2026 in den Ruhestand geht, steht vor einer tückischen Ja/Nein-Frage, die über viele Hundert Euro im Monat entscheiden kann. Besonders brisant: Ein „Ja“, das auf den ersten Blick für einen schnellen Rentenstart sorgt, kann sich später als teure Fehlentscheidung entpuppen. Alle Details und Beispiele dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Worum es bei der Frage wirklich geht
Im aktuellen Rentenantrag fragt die Deutsche Rentenversicherung, ob das Einkommen der letzten Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet werden soll. Hintergrund: Wer seinen Antrag bis zu drei Monate vor dem Start der Rente stellt, hat oft noch gar keine endgültigen Gehaltsdaten – die Hochrechnung soll dafür sorgen, dass die Rente dennoch pünktlich gezahlt werden kann. Was als pragmatische Lösung gedacht ist, kann aber zur Falle werden, wenn in dieser Zeit Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Boni oder Überstundenvergütungen fließen.
Die unscheinbare Ja/Nein-Frage entscheidet darüber, ob diese letzten Einkommensmonate fiktiv geschätzt oder später mit realen Zahlen neu berechnet werden – mit potenziell lebenslangen Folgen für die Rentenhöhe.
Wann ein „Ja“ zur Hochrechnung teuer wird
Ein „Ja“ zur Hochrechnung klingt bequem: Die Rente wird ohne Verzögerung bewilligt, alles läuft scheinbar reibungslos an. Problematisch wird es, wenn in den letzten Monaten vor Rentenbeginn hohe Einmalzahlungen anstehen, die bei der Hochrechnung gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden.
Typisch ist der Fall, dass Beschäftigte vor dem Ruhestand Resturlaub ausbezahlt bekommen oder viele Überstunden gesammelt haben. Diese Zahlungen können das beitragspflichtige Einkommen deutlich anheben – und damit eigentlich die spätere Rente erhöhen. Bleibt es bei der Hochrechnung mit Durchschnittswerten, fehlen diese zusätzlichen Entgeltpunkte dauerhaft, die Rente fällt niedriger aus – jeden Monat, ein Leben lang.
Wann ein „Nein“ zur Hochrechnung sinnvoll ist
Wer weiß, dass zum Ende des Arbeitslebens noch Sonderzahlungen, Abfindungen oder ausgezahlter Resturlaub anstehen, sollte die eigene Situation besonders kritisch prüfen. In solchen Konstellationen kann es sich lohnen, im Rentenantrag ausdrücklich „Nein“ zur Hochrechnung anzukreuzen und eine verzögerte, aber dann korrekt berechnete Rente in Kauf zu nehmen.
Die Folge: Die erste Rentenzahlung startet möglicherweise etwas später, dafür fließen alle relevanten Einkommensbestandteile – inklusive der hohen letzten Monatsgehälter – in die Berechnung ein. Auf lange Sicht kann das gegenüber einem vorschnellen „Ja“ zur Hochrechnung einen vier- oder gar fünfstelligen Vorteil bringen.
In welchen Fällen ein „Ja“ sogar profitieren kann
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein „Ja“ zur Hochrechnung nicht zur Falle, sondern zum Vorteil werden kann. Wer kurz vor der Rente von Vollzeit in Teilzeit wechselt und keine größeren Sonderzahlungen mehr erhält, kann durch die Hochrechnung profitieren: Die Rentenversicherung unterstellt dann für die letzten Monate weiterhin das frühere, höhere Einkommen.
Gerade Gutverdienende, die ihre Arbeitszeit vor Rentenbeginn reduzieren, können so dauerhaft monatlich mehr Rente bekommen, als ohne Hochrechnung möglich wäre. Entscheidend ist daher, ob am Ende des Erwerbslebens eher mit sinkendem laufenden Einkommen ohne Extras oder mit einem Gehalt plus hohen Sonderzahlungen zu rechnen ist.
Was sich ab 2027 grundlegend ändert
Die brisante Wahlmöglichkeit zwischen „Ja“ und „Nein“ wird es nicht dauerhaft geben: Ab Januar 2027 wird die Hochrechnung zur Regel. Das SGB-IV-Änderungsgesetz sieht vor, dass die Rentenversicherung dann immer zunächst mit vorläufigen Daten startet – und später automatisch nachzahlt, wenn sich herausstellt, dass das tatsächliche Einkommen höher war.
Für Neurentnerinnen und Neurentner im Jahr 2026 gilt dieses Sicherheitsnetz aber noch nicht vollständig. Wer jetzt in Rente geht, muss daher besonders genau hinschauen, wo das Kreuz im Antrag gesetzt wird – Fehler können sonst ein Leben lang an der Rentenhöhe zehren.
So lässt sich teuren Fehlern vorbeugen
Wer den Rentenantrag ausfüllt, sollte die letzten zwölf Monate vor Rentenbeginn im Blick haben und vor allem prüfen: Stehen noch Sonderzahlungen, Abfindungen oder Auszahlungen von Resturlaub an? Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern und im Zweifel eine Beratungsstelle oder unabhängige Rentenexpertinnen und -experten einzuschalten.
Auch wichtig: Der Rentenbescheid sollte nach Erhalt sorgfältig geprüft werden – fehlerhafte Berechnungen lassen sich nur innerhalb der Widerspruchsfrist korrigieren. Wer später merkt, dass durch ein falsches Kreuz wichtige Entgeltpunkte fehlen, kann diese Versäumnisse nicht beliebig lange rückgängig machen.


