Pflegebedürftige und Angehörige stehen 2026 erneut vor wichtigen Entscheidungen: Wie wird der Pflegegrad festgelegt, welche Leistungen gibt es – und wo drohen Versorgungslücken? Wer die Einstufungskriterien und Abläufe rund um Pflegegrade nicht kennt, riskiert bares Geld und unnötigen Stress im ohnehin belastenden Pflegealltag. Alle wichtigen Infos zu Pflegegraden 2026, den aktuellen Leistungen und den entscheidenden Stellschrauben bei der Begutachtung finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Pflegegrade 2026: Was gleich bleibt – und was sich verschiebt
Die fünf Pflegegrade 1 bis 5 bleiben 2026 bestehen, ebenso das Grundprinzip: Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Bewertet werden weiterhin sechs Lebensbereiche – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Selbstversorgung –, aus denen der MD (ehemals MDK) einen Gesamtpunktwert bis maximal 100 Punkte bildet.
Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1 mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, ab 90 Punkten liegt der höchste Pflegegrad 5 mit besonders hohem Versorgungsbedarf vor. Je höher der Grad, desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus – sowohl zu Hause als auch in der stationären Pflege.pflegeabc+1
Einstufung: So läuft die Begutachtung 2026 ab
Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen will, wendet sich wie bisher an die zuständige Pflegekasse der Krankenkasse. Nach Antragseingang beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof mit einer Begutachtung – in der Regel in der Wohnung, zunehmend aber auch per Videotermin, wenn dies im Einzelfall vertretbar ist.
In der Begutachtung prüft der Gutachter systematisch, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist, und vergibt Punkte in den sechs Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Für Angehörige ist wichtig: Wer hier gut vorbereitet ist, mit Protokollen, Medikamentenplänen und Beispielen aus dem Alltag, verhindert, dass Hilfebedarf verharmlost und der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wird.
Kritikpunkt Pflegegrad 1: 2026 weiter ein Problemfall
Gerade Pflegegrad 1 steht weiterhin stark in der Kritik, weil Betroffene zwar Einschränkungen haben, aber kaum finanzielle Unterstützung erhalten. Auch 2026 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sondern „nur“ auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, der etwa für Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden kann.
Fachverbände drängen seit Längerem darauf, die Leistungen für Pflegegrad 1 deutlich auszuweiten oder die Einstufungskriterien zu entschärfen, damit mehr Menschen einen höheren Pflegegrad und damit bessere Leistungen erhalten. In der politischen Diskussion zur Pflegereform 2026 wird deshalb geprüft, ob die Schwellenwerte der Punktevergabe angepasst werden – konkrete Gesetzesänderungen liegen aber zu Jahresbeginn 2026 noch nicht vor.
Leistungen 2026: So viel Geld gibt es je Pflegegrad
Nach der deutlichen Erhöhung um 4,5 Prozent im Jahr 2025 bleiben die Pflegeleistungen 2026 im Wesentlichen auf diesem erhöhten Niveau stabil. Für Millionen Familien bedeutet das Planungssicherheit – aber auch, dass steigende Kosten in der häuslichen und stationären Pflege nur teilweise aufgefangen werden.
Die wichtigsten Beträge 2026 im Überblick:
- Pflegegeld (für selbst organisierte, vor allem durch Angehörige erbrachte Pflege) wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt und liegt unverändert bei 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5) monatlich.
- Pflegesachleistungen (für ambulante Dienste zu Hause) bleiben 2026 auf dem 2025 erhöhten Niveau von bis zu 2.299 Euro im Monat bei Pflegegrad 5.
- In der vollstationären Pflege erhalten Pflegebedürftige je nach Grad bis zu rund 2.096 Euro monatlich von der Pflegekasse, zusätzlich zum Eigenanteil.
Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5, der 2026 unverändert bleibt. Außerdem bestehen Zusatzleistungen wie der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngemeinschaften, der ebenfalls für alle Pflegegrade vorgesehen ist.
Gemeinsames Jahresbudget: Mehr Flexibilität für Familien
Ein zentrales Element der Reform ist das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das seit Mitte 2025 gilt und 2026 vollständig greift. Statt zwei getrennte Töpfe zu haben, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nun einen gemeinsamen Betrag von 3.539 Euro im Jahr flexibel nutzen – zum Beispiel für Urlaubsvertretung der Angehörigen oder Übergangszeiten nach Krankenhausaufenthalten.
Für Familien bedeutet das mehr Flexibilität: Sie müssen nicht mehr krampfhaft versuchen, einzelne Budgets „aufzubrauchen“, sondern können je nach Lebenssituation schieben und kombinieren. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, genügend verfügbare Plätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder ausreichend ambulante Dienste zu finden – gerade auf dem Land ist das 2026 vielerorts weiterhin ein Engpass.
Was sich 2026 politisch zuspitzt
Die große Pflegereform ist für 2026 zwar angekündigt, aber noch längst nicht beschlossen. Klar ist nur: Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilleistungsversicherung, die Kostenexplosion in Heimen und bei ambulanten Diensten wird sie also nicht vollständig abfangen.
Diskutiert werden unter anderem:
- Anpassungen der Einstufungskriterien, damit Demenz und psychische Erkrankungen fairer berücksichtigt werden.
- Entlastungen bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen für höhere Pflegegrade, etwa längere Intervalle bei Pflegegrad 4 und 5.
- Stärkere Förderung von Prävention und Unterstützung pflegender Angehöriger, etwa durch mehr niedrigschwellige Angebote.
Für Betroffene bedeutet das: 2026 bleibt ein Übergangsjahr zwischen bereits erhöhten Leistungsbeträgen und möglichen tiefgreifenden Strukturänderungen, deren konkrete Auswirkungen noch offen sind. Wer jetzt aktiv informiert und Anträge rechtzeitig stellt, kann aber schon heute von allen bestehenden Leistungen profitieren.


