Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Pflegegrade 2026: Neue Regeln, Leistungen und Fallstricke

Pflege, Bürokratie, Geldsorgen: 2026 entscheidet der Pflegegrad mehr denn je über die Würde im Alter. Wer nicht jeden Euro verschenken will, muss die neuen Regeln kennen – jetzt informieren.

Pflegebedürftige und Angehörige stehen 2026 erneut vor wichtigen Entscheidungen: Wie wird der Pflegegrad festgelegt, welche Leistungen gibt es – und wo drohen Versorgungslücken? Wer die Einstufungskriterien und Abläufe rund um Pflegegrade nicht kennt, riskiert bares Geld und unnötigen Stress im ohnehin belastenden Pflegealltag. Alle wichtigen Infos zu Pflegegraden 2026, den aktuellen Leistungen und den entscheidenden Stellschrauben bei der Begutachtung finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Pflegegrade 2026: Was gleich bleibt – und was sich verschiebt

Die fünf Pflegegrade 1 bis 5 bleiben 2026 bestehen, ebenso das Grundprinzip: Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Bewertet werden weiterhin sechs Lebensbereiche – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Selbstversorgung –, aus denen der MD (ehemals MDK) einen Gesamtpunktwert bis maximal 100 Punkte bildet.

Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1 mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, ab 90 Punkten liegt der höchste Pflegegrad 5 mit besonders hohem Versorgungsbedarf vor. Je höher der Grad, desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus – sowohl zu Hause als auch in der stationären Pflege.pflegeabc+1

Einstufung: So läuft die Begutachtung 2026 ab

Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen will, wendet sich wie bisher an die zuständige Pflegekasse der Krankenkasse. Nach Antragseingang beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof mit einer Begutachtung – in der Regel in der Wohnung, zunehmend aber auch per Videotermin, wenn dies im Einzelfall vertretbar ist.

In der Begutachtung prüft der Gutachter systematisch, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist, und vergibt Punkte in den sechs Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Für Angehörige ist wichtig: Wer hier gut vorbereitet ist, mit Protokollen, Medikamentenplänen und Beispielen aus dem Alltag, verhindert, dass Hilfebedarf verharmlost und der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wird.

Kritikpunkt Pflegegrad 1: 2026 weiter ein Problemfall

Gerade Pflegegrad 1 steht weiterhin stark in der Kritik, weil Betroffene zwar Einschränkungen haben, aber kaum finanzielle Unterstützung erhalten. Auch 2026 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sondern „nur“ auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, der etwa für Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden kann.

Fachverbände drängen seit Längerem darauf, die Leistungen für Pflegegrad 1 deutlich auszuweiten oder die Einstufungskriterien zu entschärfen, damit mehr Menschen einen höheren Pflegegrad und damit bessere Leistungen erhalten. In der politischen Diskussion zur Pflegereform 2026 wird deshalb geprüft, ob die Schwellenwerte der Punktevergabe angepasst werden – konkrete Gesetzesänderungen liegen aber zu Jahresbeginn 2026 noch nicht vor.

Leistungen 2026: So viel Geld gibt es je Pflegegrad

Nach der deutlichen Erhöhung um 4,5 Prozent im Jahr 2025 bleiben die Pflegeleistungen 2026 im Wesentlichen auf diesem erhöhten Niveau stabil. Für Millionen Familien bedeutet das Planungssicherheit – aber auch, dass steigende Kosten in der häuslichen und stationären Pflege nur teilweise aufgefangen werden.

Die wichtigsten Beträge 2026 im Überblick:

  • Pflegegeld (für selbst organisierte, vor allem durch Angehörige erbrachte Pflege) wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt und liegt unverändert bei 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5) monatlich.
  • Pflegesachleistungen (für ambulante Dienste zu Hause) bleiben 2026 auf dem 2025 erhöhten Niveau von bis zu 2.299 Euro im Monat bei Pflegegrad 5.
  • In der vollstationären Pflege erhalten Pflegebedürftige je nach Grad bis zu rund 2.096 Euro monatlich von der Pflegekasse, zusätzlich zum Eigenanteil.

Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5, der 2026 unverändert bleibt. Außerdem bestehen Zusatzleistungen wie der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngemeinschaften, der ebenfalls für alle Pflegegrade vorgesehen ist.

Gemeinsames Jahresbudget: Mehr Flexibilität für Familien

Ein zentrales Element der Reform ist das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das seit Mitte 2025 gilt und 2026 vollständig greift. Statt zwei getrennte Töpfe zu haben, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nun einen gemeinsamen Betrag von 3.539 Euro im Jahr flexibel nutzen – zum Beispiel für Urlaubsvertretung der Angehörigen oder Übergangszeiten nach Krankenhausaufenthalten.

Für Familien bedeutet das mehr Flexibilität: Sie müssen nicht mehr krampfhaft versuchen, einzelne Budgets „aufzubrauchen“, sondern können je nach Lebenssituation schieben und kombinieren. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, genügend verfügbare Plätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder ausreichend ambulante Dienste zu finden – gerade auf dem Land ist das 2026 vielerorts weiterhin ein Engpass.

Was sich 2026 politisch zuspitzt

Die große Pflegereform ist für 2026 zwar angekündigt, aber noch längst nicht beschlossen. Klar ist nur: Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilleistungsversicherung, die Kostenexplosion in Heimen und bei ambulanten Diensten wird sie also nicht vollständig abfangen.

Diskutiert werden unter anderem:

  • Anpassungen der Einstufungskriterien, damit Demenz und psychische Erkrankungen fairer berücksichtigt werden.
  • Entlastungen bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen für höhere Pflegegrade, etwa längere Intervalle bei Pflegegrad 4 und 5.
  • Stärkere Förderung von Prävention und Unterstützung pflegender Angehöriger, etwa durch mehr niedrigschwellige Angebote.

Für Betroffene bedeutet das: 2026 bleibt ein Übergangsjahr zwischen bereits erhöhten Leistungsbeträgen und möglichen tiefgreifenden Strukturänderungen, deren konkrete Auswirkungen noch offen sind. Wer jetzt aktiv informiert und Anträge rechtzeitig stellt, kann aber schon heute von allen bestehenden Leistungen profitieren.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.