Wer plötzlich nicht mehr kann, wie er will, steht schnell vor existenziellen Fragen: Reicht die Kraft für den Job noch – oder droht die Erwerbsminderungsrente? Genau in diesem Spannungsfeld greift der Grundsatz „Reha vor Rente“ – und entscheidet oft darüber, ob Betroffene im Beruf bleiben, umschulen oder doch früher in Rente gehen müssen. Wer jetzt wissen will, welche Rechte bestehen, wie eine Reha beantragt wird, worauf die Deutsche Rentenversicherung schaut und welche typischen Fehler bares Geld kosten, findet alle Infos hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was „Reha vor Rente“ wirklich bedeutet
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ ist im Sozialgesetzbuch verankert und verpflichtet die Rentenversicherung, zuerst alle realistischen Reha-Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird. Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen – und damit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verhindern oder zumindest hinauszuschieben.
Erst wenn klar ist, dass medizinische oder berufliche Rehabilitation die Leistungsfähigkeit nicht ausreichend verbessern kann, kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. In vielen Fällen wird ein Reha-Antrag sogar automatisch als Rentenantrag gewertet, wenn die Reha erfolglos bleibt und eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wird.
Wer Anspruch auf Reha hat
Eine Reha ist nicht nur ein „Kann“, sondern oft ein „Muss“, wenn die Arbeitsfähigkeit gefährdet oder schon gemindert ist. Betroffen sind vor allem Menschen, die länger krankgeschrieben sind, wiederholt wegen derselben Erkrankung ausfallen oder deren Arzt mitteilt, dass ohne Reha der Job auf der Kippe steht.
Voraussetzung sind in der Regel bestimmte Versicherungszeiten: Häufig reichen wenige Monate Pflichtbeiträge in den letzten Jahren, insgesamt muss aber eine Mindestversicherungsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und eine mögliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch Reha erwarten lässt, hat besonders gute Chancen auf Bewilligung.
So läuft der Weg zur Reha
Der Antrag auf Reha wird meist bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt – entweder direkt von den Versicherten oder mithilfe von Ärztinnen, Sozialdiensten in Kliniken oder Beratungsstellen. Wichtig sind nachvollziehbare medizinische Unterlagen: Befunde, Krankenhauseberichte, Diagnosen und eine klare Einschätzung, wie stark die Arbeitsfähigkeit bereits eingeschränkt ist-
Im Anschluss prüft die Rentenversicherung, ob sie tatsächlich zuständig ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag bewilligt, entscheidet sie über Art und Dauer der Maßnahme – von ambulanter Reha über stationäre Klinik bis zur Anschlussheilbehandlung nach einer Operation oder schweren Erkrankung.
Medizinische und berufliche Reha
Im Zentrum steht zunächst die medizinische Reha: In spezialisierten Kliniken oder ambulanten Einrichtungen arbeiten Ärztinnen, Therapeuten und Psychologen gemeinsam daran, Krankheiten zu lindern und Funktionen zu verbessern. Ziel ist, Betroffene soweit zu stabilisieren, dass sie im Idealfall in ihren bisherigen Beruf zurückkehren können.
Reicht das nicht aus, folgt der Blick auf die berufliche Rehabilitation: Dazu zählen Umschulungen, Anpassungsqualifizierungen, technische Hilfen am Arbeitsplatz oder auch die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneteren Job. Gerade bei körperlich belastenden Berufen kann ein beruflicher Neustart verhindern, dass die Erwerbsfähigkeit endgültig verloren geht.
Typische Hürden und Fehler
Viele Anträge scheitern, weil medizinische Unterlagen unvollständig sind oder die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag und im Beruf verharmlost dargestellt werden. Wer weiter „funktioniert“, obwohl die Belastungsgrenze längst überschritten ist, riskiert, dass die Rentenversicherung keine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit erkennt.
Ein weiterer Stolperstein: Fristen und Wiederholungsanträge. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, etwa alle vier Jahre erneut eine Reha zu beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verschlechtert. Bei dringenden medizinischen Gründen – etwa nach einem Rückfall oder einer neuen schweren Diagnose – sind aber auch frühere Anträge möglich.
Wann die Reha zur Rente führt
Stellt sich in der Reha heraus, dass trotz intensiver Behandlung keine ausreichende Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, kann der Reha-Antrag automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet werden. In Gutachten und Entlassungsberichten wird dazu detailliert festgehalten, wie viele Stunden täglich Betroffene voraussichtlich noch arbeiten können.
Gilt jemand dauerhaft als weniger als sechs Stunden täglich einsatzfähig, kommt eine (teilweise oder volle) Erwerbsminderungsrente in Betracht, vorausgesetzt die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind erfüllt. Die Rente kann befristet bewilligt werden, wenn eine spätere Besserung möglich scheint, oder auf Dauer, wenn sich der Zustand voraussichtlich nicht mehr wesentlich ändern wird.
Rechte, Pflichten und finanzielle Absicherung
Der Vorrang „Reha vor Rente“ verpflichtet nicht nur die Rentenversicherung, Leistungen anzubieten, sondern auch die Versicherten, sich aktiv um die Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit zu bemühen. Wer ohne triftigen Grund eine zumutbare Reha ablehnt, riskiert Nachteile beim Rentenanspruch bis hin zur Ablehnung oder Kürzung.
Während der medizinischen Reha besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeld, damit die laufenden Kosten gedeckt werden. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen kann dies entscheidend sein, um den Schritt in die Reha überhaupt zu wagen, ohne Angst vor einem finanziellen Absturz.


