Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Start und Grundidee
Die Bundesregierung plant, das bisherige Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung“ bzw. zum „Grundsicherungsgeld“ weiterzuentwickeln; der Start ist für Mitte 2026 (geplant 1. Juli 2026) vorgesehen. Am Grundprinzip – Unterstützung bei Lebensunterhalt sowie Kosten der Unterkunft und Heizung – ändert sich formal wenig, aber die Regeln werden deutlich strenger.
Die Reform ist politisch vor allem mit dem Ziel verknüpft, Wohnkosten zu begrenzen und den Mitteleinsatz der Jobcenter stärker zu kontrollieren. Für Vermieter rücken daher Miethöhe, Wohnungsgröße und Einhaltung der lokalen Angemessenheitsgrenzen viel stärker in den Fokus als bislang.
1,5‑fach-Deckelung: Mieten werden enger begrenzt
Kernstück der Reform ist eine neue Obergrenze: Die Jobcenter sollen Mieten nur noch bis maximal etwa zum 1,5‑fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernehmen. Liegt die vereinbarte Miete darüber, muss die Differenz vom Mieter aus dem Regelsatz gezahlt werden – oder es droht Druck zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung.
Für Vermieter bedeutet das:
- Wohnungen, die deutlich über den kommunalen Mietobergrenzen liegen, werden für Grundsicherungsbezieher schwerer finanzierbar.
- Neuvermietungen an Leistungsbezieher mit deutlich „zu teurer“ Miete bergen ein höheres Risiko von Mietrückständen und kurzfristigen Umzugsaufforderungen durch das Jobcenter.
Wegfall der vollen Schonfrist: Schnellere Mietdeckelung
Die bisherige Karenzzeit beim Bürgergeld, in der die tatsächliche Miete im ersten Jahr weitgehend übernommen wurde, wird stark eingeschränkt. Statt einer großzügigen Übergangszeit können Jobcenter mit der neuen Grundsicherung Wohnkosten bereits ab dem ersten Leistungsmonat deckeln.
Aus Vermietersicht heißt das:
- Neue Mieter im Grundsicherungssystem werden viel schneller mit Kostensenkungsaufforderungen konfrontiert.
- Vermieter müssen eher damit rechnen, dass Jobcenter frühzeitig Umzüge anstoßen oder Eigenanteile verlangen – mit erhöhter Unsicherheit bei längerfristigen Mietverhältnissen.
Strengere Prüfung von Miethöhe und Wohnungsgröße
Die Jobcenter sollen Wohnungsgröße und Miethöhe künftig an bundesweit standardisierte Vorgaben koppeln und stärker mit lokalen Mietspiegeln und der Mietpreisbremse verzahnen. Neben der Quadratmeterzahl rückt auch die Frage in den Mittelpunkt, ob eine Wohnung im Vergleich zum örtlichen Mietniveau als „überhöht“ gilt.
Daraus ergeben sich konkrete Risiken für Vermieter:
- Überhöhte Mieten können Anlass für Mietsenkungsverlangen des Mieters oder Druck seitens des Jobcenters werden.
- In extremen Fällen sind auch rechtliche Schritte gegen Vermieter denkbar, wenn systematisch deutlich über dem zulässigen Niveau abgerechnet wird.
Neue Auskunftspflichten und mögliche Bußgelder
Mit der neuen Grundsicherung werden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Vermieter gegenüber den Behörden ausgeweitet. Vermieter sollen Mietverträge, Betriebskostenaufstellungen und weitere Daten häufiger und strukturierter zur Prüfung der Angemessenheit zur Verfügung stellen.
Wer diese Pflichten ignoriert oder Auskünfte verweigert, muss laut Berichten mit Bußgeldern von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Damit wächst der bürokratische Aufwand, insbesondere bei größeren Beständen mit vielen Grundsicherungs-Mietern.
Direktzahlungen an Vermieter: Mehr Sicherheit, mehr Kontrolle
Neu ist auch, dass Unterkunfts- und Heizkosten in bestimmten Sanktionsfällen verpflichtend direkt an den Vermieter überwiesen werden sollen. Ziel ist, zu verhindern, dass gekürzte Leistungen zu Mietrückständen und Wohnungsverlust führen.
Für Vermieter kann dies Vorteile bringen:
- Mieten kommen in diesen Fällen direkt und planbarer vom Jobcenter, was das Ausfallrisiko mindert.
- Gleichzeitig steigt die Transparenz des Jobcenters über das Mietverhältnis, was bei Unstimmigkeiten (z. B. Nebenkosten, Mieterhöhungen) schneller zu Rückfragen oder Prüfungen führen kann.
Darauf sollten Vermieter sich jetzt vorbereiten
Vermieter, die an (künftige) Grundsicherungsbezieher vermieten, sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Sinnvoll sind insbesondere:
- Prüfung, ob die aktuelle Miete im Rahmen der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und der neuen 1,5‑fach‑Deckelung liegt.
- Übersichtliche, nachvollziehbare Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen, um Auskünfte an Jobcenter zügig erteilen zu können.
- Strategische Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen künftig an Menschen mit Grundsicherung vermietet wird, um Mietausfall- und Umzugsrisiken zu begrenzen.
Wer rechtzeitig reagiert und seine Mietkonditionen an die neuen Rahmenbedingungen anpasst, kann auch unter der neuen Grundsicherung weiterhin stabil an Leistungsbezieher vermieten – muss aber mit mehr Regulierung und Kontrolle rechnen.

