Wer mit Partner oder Freund in einer Wohnung lebt und Bürgergeld bekommt, steht schnell im Visier des Jobcenters: Liegt eine „Bedarfsgemeinschaft“ vor, kann das Einkommen des anderen die Leistung drastisch kürzen – oder den Anspruch komplett kosten. Welche Fragen gestellt werden, welche Beweise Jobcenter verlangen dürfen und wo Betroffene ihre Rechte kennen sollten, zeigt dieser Artikel Schritt für Schritt – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was eine Bedarfsgemeinschaft ist
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn Menschen in einem Haushalt füreinander einstehen und finanziell gemeinsam wirtschaften – nicht nur, wenn sie verheiratet sind. Gesetzlich gilt sie etwa für Partner, die zusammenleben, sowie für unverheiratete Kinder unter 25, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Damit unterscheidet sich die Bedarfsgemeinschaft klar von einer reinen Wohngemeinschaft, in der jeder nur für sich selbst verantwortlich ist. Diese rechtliche Einstufung entscheidet, ob das Jobcenter Einkommen und Vermögen anderer Haushaltsmitglieder auf das Bürgergeld anrechnet.
Wann das Jobcenter genauer hinschaut
Sobald Bürgergeld beantragt oder weiterbewilligt wird, prüft das Jobcenter, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Besonders kritisch werden Konstellationen betrachtet, in denen unverheiratete Paare oder enge Freunde länger zusammenwohnen oder Kosten teilen.
Es gibt typische Verdachtsmomente, bei denen das Jobcenter fast automatisch eine Einstehensgemeinschaft annimmt. Dazu zählen ein Zusammenleben von mehr als zwölf Monaten, ein gemeinsames Kind, gemeinsames Wirtschaften aus „einem Topf“ oder die Möglichkeit, über das Einkommen des anderen zu verfügen.
So ermittelt das Jobcenter den Status
Die Prüfung beginnt meist mit Formularen und Anhörungen, in denen abgefragt wird, wie der Haushalt organisiert ist. Betroffene müssen dann etwa Mietverträge, Kontoauszüge oder Aufteilungen der Wohnkosten offenlegen, um zu zeigen, ob jeder für sich wirtschaftet oder nicht.
Jobcenter gehen dabei häufig von einer Bedarfsgemeinschaft aus und erwarten, dass die Betroffenen das Gegenteil beweisen. Gerade in Wohngemeinschaften führt das immer wieder zu Streit, wenn aus freundschaftlicher Hilfe oder geteilten Einkäufen vorschnell auf eine Partnerschaft geschlossen wird.
Wo die Grenzen der Kontrolle liegen
Immer wieder sorgt die Frage für Unruhe, wie weit Jobcenter in die Privatsphäre eingreifen dürfen. Wohnungsbesichtigungen, Nachfragen zu Schlafzimmereinteilung oder zum Intimleben sind rechtlich heikel und müssen verhältnismäßig bleiben.
Zulässig sind insbesondere Unterlagen und Auskünfte, die unmittelbar für die Leistungsberechnung relevant sind – etwa zu Miete, Nebenkosten oder Einkommen. Nicht erlaubt ist es jedoch, Betroffene unter Druck zu setzen, Einlass in die Wohnung zu gewähren oder private Nachrichten auszuhändigen.
Harte Folgen einer falschen Einstufung
Wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen, zählt das Einkommen aller Mitglieder bei der Berechnung des Bürgergeldes – dadurch sinkt der Anspruch oft deutlich. Volljährige Partner erhalten im Bürgergeld-System zudem einen niedrigeren Regelsatz als Alleinstehende, was den finanziellen Spielraum weiter einschränkt.
Im Extremfall kann das Jobcenter Leistungen vollständig versagen oder später zurückfordern, wenn angeblich falsche Angaben zur Bedarfsgemeinschaft gemacht wurden. Rückforderungen gehen dann teilweise in die Tausende und können auch Personen treffen, die gar keinen eigenen Antrag gestellt haben, etwa erwachsene Kinder im Haushalt.
Rechte von Betroffenen im Verfahren
Wer sich zu Unrecht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft eingestuft sieht, hat das Recht auf Anhörung und Widerspruch. In diesem Rahmen dürfen Betroffene darlegen, dass es sich etwa um eine WG handelt und jeder seine Kosten eigenständig trägt, unterstützt durch Kontoauszüge, getrennte Einkaufsbelege oder eigene Untermietverträge.
Gelingt es dem Jobcenter nicht, seine Vermutung einer Einstehensgemeinschaft mit konkreten Tatsachen zu belegen, muss es die Leistung vollständig oder höher bewilligen. Sozialberatungsstellen und spezialisierte Anwälte raten Betroffenen daher, Bescheide genau zu prüfen und Fristen konsequent zu nutzen.
Wie sich Betroffene schützen können
Wer neu in eine WG zieht oder als Paar noch „auf Probe“ zusammenlebt, sollte von Anfang an klare finanzielle Strukturen schaffen. Getrennte Konten, getrennte Einkaufsorganisation und nachvollziehbare Regelungen zur Mietaufteilung helfen später, Missverständnisse gegenüber dem Jobcenter zu vermeiden.
Zudem empfiehlt es sich, wichtige Absprachen schriftlich festzuhalten und relevante Unterlagen geordnet aufzubewahren. So lässt sich im Streitfall besser nachweisen, dass keine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt oder dass die Partnerschaft erst kurz besteht.


