Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Die Abschaffung der „Lifestyle-Teilzeit“: Was hinter der neuen Teilzeit-Debatte steckt

Der Rechtsanspruch auf Teilzeit gerät ins Visier: CDU-Politiker sprechen von „Lifestyle-Teilzeit“, Experten warnen vor Burnout und Rückschritten für Familien. Droht das Ende der Work-Life-Balance im Job?

Der Angriff auf die bisher selbstverständliche Work-Life-Balance im Job nimmt Fahrt auf: Teile der CDU fordern, den Rechtsanspruch auf Teilzeit massiv zu beschneiden – vor allem dort, wo er nicht mit Kindererziehung, Pflege oder Weiterbildung begründet wird. Während Arbeitgeberverbände mit Blick auf den dramatischen Fachkräftemangel applaudieren, warnen Gewerkschaften, SPD und Sozialverbände vor einem Rückfall in ein Arbeitsleben, in dem Erschöpfung und Burnout zum Normalfall werden. Was plant die Politik konkret, was gilt rechtlich heute – und was würde ein Ende der „Lifestyle-Teilzeit“ für Beschäftigte bedeuten? Alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was aktuell diskutiert wird

Im Zentrum der Debatte steht ein Antrag des Wirtschaftsflügels der CDU, der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ soll der bisherige weitgehende Anspruch auf Teilzeitarbeit deutlich eingeschränkt werden.

Kernpunkte des Vorstoßes:

  • Der Rechtsanspruch auf Teilzeit soll künftig nur noch gelten, wenn „besondere Gründe“ vorliegen – etwa Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende Weiterbildung.
  • Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung („Work-Life-Balance“) soll nicht mehr gesetzlich abgesichert sein.
  • Auch beim Bezug von Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen Aufstocker in Teilzeit nach dem Willen des MIT schlechter gestellt werden: Die „Solidargemeinschaft“ solle nicht eine bewusst gewählte Work-Life-Balance finanzieren.

Formal handelt es sich bislang „nur“ um einen Antrag für den CDU-Bundesparteitag Ende Februar – beschlossen ist noch nichts. Doch die Schärfe der Formulierungen zeigt: Hier geht es um mehr als eine technische Korrektur im Arbeitsrecht, sondern um ein politisches Signal an alle, die ihre Arbeitszeit bewusst reduzieren.

Was heute rechtlich gilt

Noch ist die Rechtslage eindeutig: Beschäftigte in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu verringern – und in vielen Fällen auch darauf, später wieder aufzustocken. Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Zentrale Punkte der aktuellen Gesetzeslage:

  • Allgemeiner Teilzeitanspruch: Nach § 8 TzBfG können Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Der Arbeitgeber darf nur aus „betrieblichen Gründen“ ablehnen, etwa wenn der Arbeitsablauf oder die Sicherheit erheblich beeinträchtigt würde.
  • Brückenteilzeit: Seit der Einführung von § 9a TzBfG gibt es einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – die sogenannte Brückenteilzeit. Sie ermöglicht eine Reduktion für mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre, danach besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.
  • Betriebsgrößen und Obergrenzen: Brückenteilzeit gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten; für Betriebe zwischen 46 und 200 Mitarbeitern gelten Quoten, wie viele Personen gleichzeitig Brückenteilzeit nutzen dürfen.
  • Rückkehrwunsch und Aufstockung: § 9 TzBfG regelt, dass Teilzeitkräfte bei der Besetzung freier Stellen bevorzugt berücksichtigt werden müssen, wenn sie eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit wünschen und geeignet sind.

Daneben greifen Sonderregelungen, etwa im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder im Pflegezeitgesetz (PflegeZG), die befristete Teilzeit für Eltern und pflegende Angehörige mit besonderem Kündigungsschutz verbinden. Genau diese „besonders begründete“ Teilzeit will der CDU-Wirtschaftsflügel künftig als Maßstab setzen – und die darüber hinausgehende Work-Life-Balance-Teilzeit streichen.

Argumente der Befürworter: Fachkräfte statt „Lifestyle“

Die Befürworter einer Einschränkung sprechen von einem notwendigen Kurswechsel auf dem Arbeitsmarkt. Ihre zentralen Botschaften wirken auf den ersten Blick schlicht – und sind politisch zugespitzt.

Wichtige Argumentationslinien:

  • Rekord-Teilzeitquote: 2025 lag die Teilzeitquote in Deutschland bei rund 40 Prozent – so hoch wie nie. Angesichts eines flächendeckenden Fachkräftemangels sehen Teile der Union darin ein Problem für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
  • „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“: Mit diesem Satz bringt die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann den Kurs auf den Punkt. Wer ohne familiäre Gründe freiwillig in Teilzeit arbeite und gleichzeitig Sozialleistungen erhalte, belaste die Solidargemeinschaft über Gebühr.
  • Falsche Anreize: Aus Sicht des Wirtschaftsflügels setzen das bestehende Teilzeitrecht, Minijobs und steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting Anreize, weniger zu arbeiten – und verschärfen damit den Fachkräftemangel.

Ökonomische Institute mahnen allerdings zur Vorsicht: So weist etwa das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darauf hin, dass die hohe Teilzeitquote nicht zwangsläufig weniger Arbeitsvolumen bedeutet, da Teilzeitkräfte heute mehr Stunden arbeiten als früher.

Kritik: Angriff auf Work-Life-Balance und Gleichstellung

Die Gegenreaktion auf den Vorstoß fällt scharf aus – und kommt nicht nur von SPD und Grünen, sondern auch aus der CDU selbst. Der Sozialflügel der Union sieht in der Formel von der „Lifestyle-Teilzeit“ eine Abwertung realer Belastungen.

Zentrale Kritikpunkte:

  • Mehr Stress, mehr Burnout: Vertreter der SPD warnen, dass eine Einschränkung des Teilzeitrechts Beschäftigte „in eine Sackgasse mit höheren Burnout-Quoten oder einem früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben“ treiben würde. Wer heute seine Stundenzahl reduziert, tue dies oft, weil der Vollzeitjob allein schon an die Grenze des Belastbaren gehe.
  • Frauen im Fokus: Teilzeit ist in Deutschland deutlich weiblich – viele Frauen arbeiten reduziert, um Familie, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Eine Einschränkung der Work-Life-Balance-Teilzeit könnte daher bestehende Ungleichheiten bei Einkommen und Rente weiter verschärfen.
  • Grauzonen im Alltag: Kritiker betonen, dass sich „besondere Gründe“ kaum trennscharf definieren lassen. Wo endet Kinderbetreuung, wo beginnt „Lifestyle“? Wer entscheidet, ab welchem Alter ein Kind keine reduzierte Arbeitszeit der Eltern mehr „rechtfertigt“?

Arbeitsrechtler verweisen zudem darauf, dass das derzeitige System bereits betriebliche Interessen berücksichtigt: Arbeitgeber können Anträge auf Teilzeit aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen – ganz ohne zusätzlichen Einschnitt ins Gesetz.

Was Beschäftigte jetzt wissen sollten

Noch ist der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels ein politischer Plan – keine Gesetzesänderung. Dennoch zeigt die Debatte, dass das Thema Work-Life-Balance künftig politisch härter verhandelt werden dürfte.

Wichtige Punkte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Die bestehenden Ansprüche aus dem TzBfG – insbesondere nach § 8 (Teilzeit), § 9 (Verlängerung der Arbeitszeit) und § 9a (Brückenteilzeit) – gelten unverändert. Wer heute Teilzeit beantragen oder befristet reduzieren will, kann dies weiterhin tun, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Entscheidend sind Fristen und Form: Anträge müssen rechtzeitig (bei Brückenteilzeit in der Regel mindestens drei Monate vorher) und in Textform gestellt werden, etwa per Brief oder E‑Mail. Sinnvoll ist eine Begründung, auch wenn sie rechtlich nicht in jedem Fall zwingend ist.
  • Betriebsrat und Beratung nutzen: Beschäftigte sollten bei Unsicherheiten den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen, um ihre individuellen Rechte zu prüfen. Besonders bei kleineren Betrieben und komplexen Familienkonstellationen kann fachlicher Rat entscheidend sein.

Wie sich die Pläne des CDU-Wirtschaftsflügels weiterentwickeln, wird wesentlich davon abhängen, ob sich Mehrheiten im Bundestag finden – und wie stark der öffentliche Druck in der Debatte um Fachkräftemangel, Belastungsgrenzen und echte Work-Life-Balance noch wächst.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.