Innenminister Alexander Dobrindt stellt sich gegen den eigenen Wirtschaftsflügel – und verteidigt das Recht auf Teilzeit als Kern moderner Arbeitswelt. Während Teile der CDU das Gesetz verschärfen und sogenannte „Lifestyle-Teilzeit“ eindämmen wollen, warnt der CSU-Politiker vor einem Rückschritt an den Lebensrealitäten von Millionen Beschäftigten. Was hinter dem Machtpoker um Arbeitszeiten steckt, wer profitieren und wer verlieren könnte, und welche Rolle das Teilzeit- und Befristungsgesetz spielt – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Dobrindt kontra Wirtschaftsflügel: Streit um „Lifestyle-Teilzeit“
Auslöser der aktuellen Debatte ist ein Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels, der den Rechtsanspruch auf Teilzeit deutlich einschränken will. Unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass Teilzeit künftig nur noch bei „besonderen Gründen“ wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitender Weiterbildung möglich sein soll. Der bisherige Anspruch aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) würde damit stark ausgehöhlt.
Alexander Dobrindt erteilt diesem Vorstoß eine klare Absage und erklärt, er sehe „keinen Änderungsbedarf“ beim Rechtsanspruch auf Teilzeit, sagte er dem Sender ntv.. Arbeitszeit sei eine sehr persönliche Entscheidung, betont der Innenminister, jeder entscheide selbst, „wie viel er heute arbeiten will und kann“. Statt Einschränkungen ins Gesetz zu schreiben, plädiert er für mehr Flexibilität und eine stärkere Orientierung an Wochenarbeitszeit statt starrer Acht-Stunden-Tage.
Was der CDU-Wirtschaftsflügel wirklich will
Hinter dem Antrag des Wirtschaftsflügels steht die Sorge um Fachkräftemangel und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Initiatoren argumentieren, Deutschland könne sich auf Dauer nicht leisten, dass immer mehr Menschen dauerhaft in Teilzeit arbeiten, während Unternehmen händeringend Personal suchen. Die Lösung soll sein, den Zugang zu Teilzeit zu begrenzen und den Rechtsanspruch nur noch bei eng definierten Lebenslagen zu gewähren.
Konkret soll der gesetzliche Anspruch – wie in § 8 TzBfG verankert – künftig an „besondere Begründungen“ gekoppelt werden, also etwa an Kinderbetreuung, Pflege oder Weiterbildung. Für alle, die aus anderen Motiven weniger arbeiten wollen, wäre der Wechsel in Teilzeit dann nur noch auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers möglich. Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ markiert dabei bewusst eine scharfe Abgrenzung zu familien- und pflegebedingter Teilzeit – und sorgt genau deshalb für politischen Sprengstoff.
Der Kampfbegriff „Lifestyle-Teilzeit“ und seine Wirkung
Dobrindt kritisiert ausdrücklich die Wortwahl „Lifestyle-Teilzeit“ und warnt vor einem Generalverdacht gegen Teilzeitbeschäftigte. Der Begriff suggeriere, Menschen würden sich leichtfertig oder aus Bequemlichkeit für weniger Stunden entscheiden, obwohl es in der Regel gute Gründe gebe, so der CSU-Politiker. Wenn jemand Prioritäten auf andere Dinge als eine 41-Stunden-Woche setze, sei das „vollkommen akzeptabel“.
Die Zuspitzung auf „Lifestyle“ trifft einen Nerv, weil Teilzeit längst kein Randphänomen mehr ist. Millionen Beschäftigte – vor allem Frauen – nutzen Teilzeit, um Kinder zu betreuen, Angehörige zu pflegen oder gesundheitliche Belastungen abzufedern. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen seit Jahren vor der „Teilzeitfalle“, bei der niedrige Stunden und damit niedrige Löhne später zu Rentenlücken führen – allerdings fordern sie bessere Rahmenbedingungen statt weniger Rechte.
Widerstand in Union, Ländern und Verbänden
Bemerkenswert ist, wie breit der Widerstand gegen den Vorstoß des Wirtschaftsflügels inzwischen ist – und zwar mitten in der Union. Nicht nur Dobrindt stellt sich quer, auch Vertreter des CDU-Sozialflügels und Landespolitiker warnen vor einem Kurs gegen Beschäftigte. Dennis Radtke, Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels, kritisiert, mit solchen Einschränkungen zäume man „das Pferd von der falschen Seite auf“ und riskiere sozialen Schaden.
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht ebenfalls „keinen Änderungsbedarf bei der jetzigen Rechtslage“ und verweist darauf, dass schon heute rund 70 Prozent der Beschäftigten in NRW in Vollzeit arbeiten. Von einer generellen „Teilzeit-Nation“ könne also keine Rede sein, so Laumann. Auch Wirtschafts- und Arbeitsmarktexperten wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher warnen, eine Einschränkung des Teilzeitanspruchs könne Beschäftigung und Wirtschaft eher schwächen als stärken.
Rechtlicher Hintergrund: Teilzeit als Anspruch, nicht als Gnade
Der Konflikt zeigt, wie umkämpft das Teilzeit- und Befristungsgesetz inzwischen ist. Seit Einführung des TzBfG im Jahr 2001 (§ 8 TzBfG) haben Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit – etwa wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Später kam mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) die Möglichkeit hinzu, befristet in Teilzeit zu gehen und anschließend wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.
Einschnitte in dieses Gefüge würden nicht nur künftige Anträge auf Teilzeit betreffen, sondern das gesamte Machtverhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten verschieben. Was heute als einklagbarer Anspruch gilt, wäre dann in vielen Fällen wieder Verhandlungssache – mit schlechteren Karten für Beschäftigte in Branchen mit geringem Schutz oder hoher Konkurrenz. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) verweist seit Jahren darauf, dass flexible Arbeitszeitmodelle entscheidend seien, um Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern.
Was die Debatte für Beschäftigte bedeutet
Für Beschäftigte geht es in der Debatte um mehr als ein paar Stunden auf dem Stundenzettel. Wer weniger arbeitet, verändert Einkommen, Karrierechancen, Rentenansprüche – und oft auch die Verteilung von Sorgearbeit in der Familie. Eine Einschränkung des Rechts würde vor allem diejenigen treffen, die nicht über starke Verhandlungsmacht verfügen: Alleinerziehende, Beschäftigte in Niedriglohnbranchen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Dobrindts Position setzt einen Kontrapunkt, indem sie Teilzeit als normalen Bestandteil moderner Erwerbsbiografien anerkennt. Seine Forderung nach mehr Flexibilisierung – weg vom starren Acht-Stunden-Tag, hin zu einer Wochenarbeitszeit – deutet an, wohin sich Debatten über Arbeitszeit generell entwickeln könnten. Ob sich diese Linie in der Union durchsetzt, wird sich spätestens beim CDU-Parteitag zeigen, auf dem der Antrag des Wirtschaftsflügels verhandelt werden soll.

