Ab 2027 stellt der Staat Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern den Steuerbescheid standardmäßig nur noch digital zu – ein weiterer großer Schritt in Richtung papierlose Verwaltung, der jedoch Chancen und Risiken zugleich birgt. Wer hier nicht aufpasst, riskiert verpasste Einspruchsfristen und Ärger mit dem Finanzamt – denn rechtlich zählt allein der Zeitpunkt, zu dem der Bescheid im ELSTER-Postfach bereitgestellt wird, nicht der Moment des tatsächlichen Lesens. Was sich ändert, wer aktiv widersprechen muss und wie man sich vor bösen Überraschungen schützt, alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Digitale Steuerbescheide werden ab 2027 zum Regelfall
Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Wer seine Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgibt, erhält den Steuerbescheid automatisch in digitaler Form. Ein Papierbescheid per Post wird dann nicht mehr standardmäßig verschickt, sondern nur noch, wenn Betroffene dem ausdrücklich widersprechen. Das neue Verfahren läuft unter dem Namen „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) und ist Teil der umfassenden Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Abgabenordnung (AO) und das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), die die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten ermöglichen (u. a. § 122 AO).
Ein wichtiger Punkt: Die Finanzverwaltung stellt den Bescheid im ELSTER-Postfach bereit, parallel wird lediglich eine neutrale E-Mail-Benachrichtigung versendet – aus Datenschutzgründen ohne Inhalte oder Beträge. Wer sich auf diese E-Mail verlässt, aber das Postfach nicht öffnet, hat rechtlich dennoch einen bekanntgegebenen Bescheid, mit allen Fristen und Folgen.
Übergangsjahr 2026: Noch Wahlfreiheit – aber nicht mehr lange
Für das Jahr 2026 bleibt eine Übergangsregelung bestehen. In diesem Zeitraum können die Finanzämter weiterhin entscheiden, ob sie Steuerbescheide in Papierform oder digital zustellen. Viele Steuerpflichtige erleben daher aktuell einen Mischbetrieb: mal kommt der Bescheid noch klassisch im Briefkasten, mal landet er bereits ausschließlich im ELSTER-Postfach.
Ab 2027 dreht sich dieses Prinzip um: Dann ist die digitale Zustellung der Normalfall und ein Papierbescheid nur noch die Ausnahme. Wer weiterhin einen Bescheid auf Papier erhalten möchte, muss aktiv werden und seine Präferenz im persönlichen ELSTER-Konto hinterlegen – eine Einstellung in einer Steuersoftware genügt rechtlich nicht. Damit betont die Finanzverwaltung die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihren digitalen Steuerzugang.
Vorteile: Schneller, bequemer, papierlos
Für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bringt die Umstellung deutliche Vorteile.
- Der digitale Bescheid ist in der Regel deutlich früher verfügbar als die Postzustellung.
- Dokumente lassen sich bequem als PDF herunterladen, auf dem eigenen Rechner oder in der Cloud archivieren und bei Bedarf ausdrucken.
- Steuersoftware kann Bescheiddaten oft automatisch abgleichen, was Fehler schneller sichtbar macht und den Vergleich zwischen Erklärung und Bescheid vereinfacht.
- Die Umstellung spart Papier, Porto und damit Kosten in der Verwaltung – ein Argument, das das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Finanzverwaltungen der Länder regelmäßig hervorheben.
Ein praktisches Beispiel: Wer seine Steuererklärung im Frühjahr abgibt, muss nicht mehr tagelang auf den Briefträger warten, sondern kann oft bereits nach wenigen Tagen im ELSTER-Postfach sehen, ob das Finanzamt der Berechnung gefolgt ist oder abweicht.
Risiken: Fristen, Zertifikate und Missverständnisse
Mit den Vorteilen wächst jedoch auch die Verantwortung der Steuerpflichtigen. Zentrale Risiken betreffen vor allem Fristen und den technischen Zugang.
- Einspruchsfrist: Die gesetzliche Einspruchsfrist von in der Regel einem Monat beginnt mit der Bereitstellung des digitalen Steuerbescheids im ELSTER-Postfach (§ 355 AO). Es spielt keine Rolle, ob der Bescheid tatsächlich gelesen wurde.
- ELSTER-Zugang: Wer sein ELSTER-Zertifikat auslaufen lässt oder sein Konto länger nicht nutzt, riskiert den Verlust des Zugangs und damit faktisch auch den Zugriff auf den aktuellen Bescheid.
- Verpasste Benachrichtigungen: Die E-Mail-Benachrichtigung ist nur ein Service, kein rechtlich relevanter Bestandteil der Bekanntgabe. Wer sie übersieht oder im Spam-Ordner verliert, verpasst womöglich den Start der Einspruchsfrist.
Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft zudem die sogenannten „Bescheiddaten“: Diese Datenpakete dienen vor allem der elektronischen Prüfung in Steuersoftware und sind nicht identisch mit dem rechtsverbindlichen Steuerbescheid. Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der vollständige PDF-Bescheid, der im ELSTER-Portal bereitgestellt wird und den man für die eigenen Unterlagen herunterladen und sichern sollte.
Was Steuerzahler jetzt tun sollten
Wer in den kommenden Jahren auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bereits 2026 einige Vorsorgeschritte einplanen.
- ELSTER-Zugang prüfen: Ist das Zertifikat aktuell, ist der Zugang erfolgreich getestet, sind die Kontaktdaten korrekt hinterlegt.
- Postfach regelmäßig checken: Ein fester Rhythmus, etwa wöchentlich, reduziert das Risiko, wichtige Bescheide oder Fristen zu übersehen.
- PDF-Bescheide speichern: Den kompletten Steuerbescheid als PDF herunterladen, strukturiert ablegen und bei Bedarf zusätzlich ausdrucken.
- Widerspruch rechtzeitig organisieren: Wer Papier bevorzugt, sollte rechtzeitig vor 2027 im ELSTER-Konto prüfen, ob eine Widerspruchs- oder Einstellungsoption zur digitalen Zustellung angeboten wird.
Gerade für Personen, die ihre Steuererklärung über eine kommerzielle Steuersoftware abgeben, ist wichtig: Einstellungen in der Software ersetzen nicht die Konfiguration im offiziellen ELSTER-Konto. Rechtlich relevant ist allein, was im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung hinterlegt ist (zuständig ist die jeweilige Landesfinanzverwaltung, koordiniert u. a. über das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt).
Mehr Digitalisierung – mehr Eigenverantwortung
Mit der verpflichtenden digitalen Zustellung des Steuerbescheids ab 2027 setzt der Staat ein klares Signal: Die Verwaltung will moderner, effizienter und ressourcenschonender werden. Für viele Menschen bedeutet das mehr Komfort, weniger Papierkram und schnellere Abläufe. Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil der Verantwortung für die sichere Kenntnisnahme von Bescheiden und Fristen noch stärker auf die Steuerpflichtigen selbst.
Wer sich frühzeitig mit dem eigenen ELSTER-Zugang, den digitalen Postfächern und den Fristen vertraut macht, kann die Vorteile der Digitalisierung nutzen und böse Überraschungen vermeiden. Klar ist: Die Zeit, in der der Steuerbescheid zuverlässig mit hörbarem Rascheln im Briefkasten landete, läuft ab – die Zukunft liegt im digitalen Verwaltungsakt.

