Ruhrgebiet streicht Zuwanderern Bürgergeld: Wie Städte gegen Einwanderung ins Sozialsystem vorgehen

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Mehr Kontrollen, mehr Härte, mehr Verunsicherung: Im Ruhrgebiet wächst der Widerstand gegen den Verdacht, dass Menschen aus Südosteuropa gezielt in das deutsche Sozialsystem einwandern. Kommunen wie Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen haben im vergangenen Jahr in fast 1.200 Fällen Bürgergeld für EU-Zuwanderer gestrichen – und damit eine bundesweite Debatte über Armutsmigration, Arbeitsanreize und die Grenzen der Sozialstaatlichkeit neu entfacht. Was hinter den drastischen Zahlen, den rechtlichen Grundlagen und den sehr unterschiedlichen Strategien der Städte steckt – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Ruhrgebiet zieht Notbremse beim Bürgergeld

In vier Städten des Ruhrgebiets wurden 2025 insgesamt rund 1.180 Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien Bürgergeld und andere Leistungen gestrichen. Besonders hart trifft es Betroffene in Gelsenkirchen und Duisburg: Allein dort summieren sich die Fälle auf mehr als 1.000 Leistungsentzüge. Die Kommunen begründen den Kurswechsel mit wachsendem Druck auf Wohnraum, Schulen, soziale Infrastruktur – und die kommunalen Haushalte.

Die Fälle betreffen EU-Bürger, die über die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland gekommen sind, aber nach Einschätzung der Behörden nicht oder nicht ausreichend arbeiten. Die Stadtverwaltungen sprechen von „Armutszuwanderung“, teils auch von Sozialleistungsmissbrauch, wenn Menschen mit minimalen Jobs Zugang zu umfassenden Sozialleistungen erhalten. In der Praxis bedeutet das: Wer kaum eigenes Einkommen erzielt, riskiert nicht nur den Verlust von Bürgergeld, sondern im Extremfall auch die Pflicht, Deutschland wieder zu verlassen.

Gelsenkirchen besonders streng, Hagen zurückhaltend

Auffällig sind die großen Unterschiede zwischen den Kommunen. Gelsenkirchen hat mit 506 Entzugsfällen einen besonders strikten Kurs eingeschlagen, während Hagen lediglich drei Fälle meldet – obwohl dort rund 7.000 zugewanderte Menschen aus Rumänien und Bulgarien leben, von denen mehr als die Hälfte Bürgergeld bezieht. Dortmund liegt mit 116 Fällen im Mittelfeld, Duisburg mit 556 Fällen ebenfalls an der Spitze der Statistik.

Der Grund für die Differenzen liegt im Ermessensspielraum der Behörden, wie Bild berichtete. In Gelsenkirchen gilt: Wer weniger als ein Drittel seines Lebensunterhalts selbst verdient, verliert den Status als Arbeitnehmer – und damit den Zugang zum Sozialsystem. Ein Teamleiter der dortigen Ausländerbehörde verweist darauf, dass Gerichte diese Praxis mehrfach bestätigt haben. Juristinnen wie die Dortmunder Migrationsrechtlerin Lisa Chiarelli berichten zugleich von einem „rauer gewordenen Wind“ in vielen Ausländerbehörden, die politisch erkennbar angehalten seien, genauer und härter hinzusehen.

Rechtliche Basis: Wann Bürgergeld für EU-Zuwanderer wegfällt

Die rechtliche Grundlage für die harten Schritte liegt im Zusammenspiel von EU-Recht und deutschem Sozial- und Aufenthaltsrecht. EU-Bürger dürfen sich grundsätzlich frei in anderen Mitgliedstaaten bewegen und dort als Arbeitnehmer arbeiten – geregelt unter anderem in der Freizügigkeitsrichtlinie. In Deutschland wird dies durch das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) und das Aufenthaltsgesetz konkretisiert.rvr+1

Sozialleistungen wie Bürgergeld richten sich nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), während § 7 SGB II bestimmte Gruppen von EU-Bürgern vom Leistungsbezug ausschließen kann, wenn kein echter Arbeitnehmerstatus vorliegt. Kommunen können die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit aberkennen, wenn Menschen nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang arbeiten und überwiegend von Sozialleistungen leben. Die Folge: Wegfall des Leistungsanspruchs, Verlust des Freizügigkeitsrechts und damit Ausreisepflicht der gesamten Familie.

Gleichzeitig sind Behörden an den Grundsatz gebunden, jeden Fall einzeln zu prüfen. Ein Generalverdacht gegen bestimmte Nationalitäten oder Herkunftsgruppen ist rechtlich unzulässig. Hinweise anderer Behörden oder Auffälligkeiten bei Meldedaten, Beschäftigungsverhältnissen oder Wohnsituationen können jedoch eine Überprüfung auslösen.

Mini-Jobs, große Wirkung – wo beginnt Sozialbetrug?

Besonders umstritten ist die Praxis sogenannter Mini-Beschäftigungen. Nach aktueller EU-Regelung reicht teils schon eine sehr geringe Wochenarbeitszeit – etwa 5,5 Stunden –, um als Arbeitnehmer zu gelten und damit grundsätzlich Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen zu haben. Kritiker wie Hagens Oberbürgermeister Dennis Rehbein (CDU) halten diese Schwelle für deutlich zu niedrig und fordern Nachbesserungen in Brüssel.

In der Realität bedeutet dies: Personen, die nur wenige Hundert Euro im Monat verdienen, gelten dennoch als Arbeitnehmer und können ergänzend Bürgergeld oder andere Leistungen beziehen. Behörden im Ruhrgebiet berichten von Fällen, in denen exakt solche Minimal-Jobs offenbar gezielt genutzt werden, um den Zugang zum Sozialsystem zu sichern – ein Bereich, in dem der Vorwurf des Sozialbetrugs im Raum steht. Nachweisbar ist Missbrauch allerdings oft schwer, weil Arbeitsverhältnisse formal legal sind und erst tiefergehende Kontrollen Zusammenhänge offengelegen.

Zwischen Armutszuwanderung und Fachkräftemangel

Die Debatte ist brisant, weil die Region Ruhrgebiet auf Zuwanderung angewiesen ist – und gleichzeitig unter massiven sozialen Spannungen leidet. Studien zur Migration aus Rumänien und Bulgarien zeigen, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern im Ruhrgebiet seit 2013 stark gestiegen ist, sich teils verzehnfacht hat. Viele arbeiten in Branchen, die dringend Arbeitskräfte brauchen, etwa Bau, Logistik, Pflege oder Gastronomie.

Gleichzeitig liegt mehr als die Hälfte dieser Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle und ist trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Sozialforscher warnen daher davor, Migration aus Südosteuropa pauschal als Einwanderung ins Sozialsystem zu stigmatisieren. Die europäische Personenfreizügigkeit stabilisiere wirtschaftlich ganze Regionen, erfordere aber eine starke sozialpolitische Begleitung, um Integration, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung zu sichern.

Persönliche Schicksale zwischen Härte und Hilfe

Hinter jeder behördlichen Entscheidung steht ein persönliches Schicksal – und oft ein kompliziertes Geflecht aus Krankheit, Familienverantwortung und prekären Jobs. Anwältinnen berichten von Fällen, in denen Betroffene etwa wegen der Pflege von Angehörigen oder eines behinderten Kindes nur eingeschränkt arbeiten konnten und deshalb in den Fokus der Behörden geraten. Werden solche Umstände nicht oder zu spät nachgewiesen, droht schnell der Leistungsentzug mit allen Folgen.

Migrationsrechtlerinnen schildern Ausländerbehörden wie Gelsenkirchen als „harten Hund“, bei dem sie sich mit ihren Mandanten „schon mal die Zähne ausbeißen“. Gleichzeitig betonen sie, dass sich in vielen Fällen Lösungen finden lassen, wenn nachvollziehbare Gründe für fehlende Arbeitsstunden belegt werden – etwa durch ärztliche Atteste, Pflegestufen oder Schulbescheinigungen. Die Balance zwischen konsequenter Missbrauchsbekämpfung und sozialer Härte bleibt damit ein täglicher Drahtseilakt.

Politischer Druck und die Frage nach Reformen

Politisch wächst der Druck, die Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zum Zugang zu Sozialleistungen zu verschärfen. Kommunale Spitzen fordern von Bund und EU höhere Hürden für Leistungsansprüche, etwa durch Mindestarbeitszeiten oder Lohnschwellen. Gleichzeitig warnen Sozialverbände davor, EU-Bürger pauschal unter Verdacht zu stellen und faktisch ein Zwei-Klassen-System im Sozialstaat zu etablieren.

Experten verweisen darauf, dass Integration nur dann gelingt, wenn Arbeit nicht dauerhaft Armut bedeutet. Solange ein großer Teil der zugewanderten Beschäftigten im Ruhrgebiet in schlecht bezahlten, unsicheren Jobs steckt, bleiben viele Familien auf Bürgergeld und andere Leistungen angewiesen – unabhängig von der politischen Stimmung. Kommunen fordern daher nicht nur schärfere Kontrollen, sondern auch mehr Geld für Sprachkurse, Schulsozialarbeit, Wohnungsbau und Gesundheitsprävention.

Quellen:
WDR – „Fast 1.200 Mal: Ruhrgebietsstädte streichen Bürgergeld für Zuwanderer“ (27.01.2026)
BILD – „Knallhart gegen Sozialbetrug: Städte streichen Zuwanderern das Bürgergeld“ (27.01.2026)​
Regionalverband Ruhr (RVR) – „Sozialkonferenz Ruhr 2025 mit dem Fokus ‚Integration und Arbeit: südosteuropäische Migration im Ruhrgebiet‘“ (Pressemitteilung, 13.11.2025)​

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