
Grundsicherungsgeld und Miete: Gericht kippt starre Mietobergrenze beim Bürgergeld, Jobcenter muss zahlen!
Ein aktuelles Urteil des LSG Schleswig-Holstein kippt die starre Anwendung einer Mietobergrenze für Einpersonenhaushalte im Bürgergeld. Jobcenter müssen ihre Mietkonzepte nun stärker an den realen Wohnungsmarkt anpassen. Für Betroffene können so höhere Mieten als angemessen anerkannt werden.




























