Die Diskussion um das Bürgergeld reißt nicht ab – nun ist immer häufiger von einer stärkeren Annäherung an die „Grundsicherung“ die Rede. Viele Menschen fragen sich: Ändert das etwas an meiner späteren Rente oder am Übergang vom Bürgergeld ins Rentenalter?
Warum das Bürgergeld gerade wieder zur Debatte steht
Die Bundesregierung steht unter Druck, den Sozialstaat finanzierbar zu halten und gleichzeitig Altersarmut zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder geprüft, ob Regeln im Bürgergeld verschärft oder vereinheitlicht werden sollen. Dabei taucht der Begriff „Grundsicherung“ häufig auf – und sorgt für Verunsicherung, weil viele nicht genau wissen, was damit gemeint ist.
Bürgergeld und Grundsicherung im Alter – was ist der Unterschied?
Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es soll den Alltag sichern und Menschen (wieder) in Arbeit bringen.
Die Grundsicherung im Alter dagegen greift, wenn jemand bereits im Rentenalter ist oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und seine Rente nicht zum Leben reicht. Sie ist also ein eigenes System mit eigenen Regeln, auch wenn Beträge und Prüfungen teilweise ähnlich wirken.
Wer bekommt Bürgergeld?
Bürgergeld erhält, wer zwischen 15 Jahren und dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze grundsätzlich arbeiten kann, aber auf Unterstützung angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass eigenes Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten und keine vorrangigen Leistungen ausreichen. Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Jobcenter.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Grundsicherung im Alter erhalten Menschen ab der maßgeblichen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ihre eigenen Einkünfte – insbesondere die Rente – nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen. Auch hier werden Einkommen und Vermögen geprüft. Zuständig sind aber nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter.
So läuft der Übergang vom Bürgergeld in die Rente heute ab
Viele langjährige Bürgergeld‑Empfänger stehen irgendwann vor derselben Frage: „Was passiert, wenn ich in Rente gehe?“
Schritt 1: Rentenanspruch prüfen
Zunächst wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht. Grundlage sind die bisher eingezahlten Beiträge sowie bestimmte Zeiten, die bei der Rentenversicherung gemeldet sind (z.B. Zeiten von Kindererziehung oder Pflege). Die Rentenversicherung erstellt hierzu eine Rentenauskunft.
Schritt 2: Reicht die Rente oder folgt Grundsicherung?
Reicht die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, kommt die Grundsicherung im Alter ins Spiel. Dann endet in der Regel der Bezug von Bürgergeld, und das Sozialamt prüft, ob und in welcher Höhe Grundsicherung gezahlt wird. Das bedeutet: Man wechselt von einem Sicherungssystem (Bürgergeld) in ein anderes (Grundsicherung im Alter).
Was eine „Umbenennung“ (allein) nicht verändert
In politischen Debatten wird manchmal so gesprochen, als könnten aus Bürgergeld‑Empfängern auf einen Schlag „Grundsicherungs‑Empfänger“ werden. Entscheidend ist aber weniger der Name als das, was tatsächlich im Gesetz steht.
Begriffe vs. echte Leistungskürzungen
Eine reine Umbenennung ohne Gesetzesänderung verändert weder Rentenansprüche noch Zahlbeträge automatisch. Entscheidend sind immer konkrete Regelungen: Höhe der Regelsätze, Schonvermögen, Zumutbarkeit von Arbeit oder mögliche Sanktionen. Der Begriff „Grundsicherung“ kann zwar irritieren, ist aber für sich genommen noch keine Verschlechterung.
Wo Reformen tatsächlich weh tun können
Problematisch wird es, wenn mit neuen Begriffen auch inhaltliche Einschnitte verbunden sind – etwa strengere Mitwirkungspflichten, schärfere Vermögensregeln oder eine andere Behandlung von Zuverdiensten. Dann kann sich die finanzielle Situation im Erwerbsleben ändern und damit indirekt auch die Möglichkeit, noch Rentenansprüche aufzubauen.
Auswirkungen auf Rentenansprüche und Altersarmut
Selbst wenn sich Begriffe ändern, bleibt ein Grundproblem bestehen: Wer lange Bürgergeld bezieht, baut in dieser Zeit kaum zusätzliche Rentenansprüche auf.
Rentenpunkte
Rentenpunkte entstehen, wenn auf Erwerbseinkommen Pflichtbeiträge gezahlt werden. In Zeiten des Bürgergeldbezugs gibt es in der Regel keine oder nur sehr geringe Beiträge zur Rentenversicherung. Das bedeutet: Die spätere Rentenhöhe steigt in solchen Phasen kaum oder gar nicht.
Anrechnungszeiten
Gleichzeitig können bestimmte Zeiten ohne Beiträge unter Umständen für Mindestversicherungszeiten („Wartezeiten“) zählen. Das ist wichtig, um bestimmte Rentenarten überhaupt zu erreichen. Längere Phasen ohne Beiträge verringern aber insgesamt die Chance auf eine auskömmliche Rente, sodass viele Betroffene später zusätzlich Grundsicherung im Alter benötigen.
Was Sie jetzt konkret tun können
Auch wenn politische Entscheidungen noch im Fluss sind, können Sie selbst einige Schritte gehen:
- Lassen Sie regelmäßig eine Renteninformation erstellen und prüfen Sie, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind.
- Holen Sie sich Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Sozialberatungsstellen, um zu klären, welche Rentenarten für Sie realistisch sind.
- Prüfen Sie, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle mit Rentenversicherungspflicht möglich ist, um weiter Rentenpunkte zu sammeln.
- Behalten Sie politische Änderungen im Blick – reagieren Sie aber erst, wenn konkrete Gesetzestexte vorliegen und nicht nur Schlagworte diskutiert werden.
So behalten Sie trotz aller Reformdebatten die Kontrolle über Ihre persönliche Situation und können besser einschätzen, wie sich der Weg vom Bürgergeld in die Rente für Sie gestaltet.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung – Informationen zu Rentenarten, Wartezeiten, Anrechnungszeiten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Gesetzestexte, Referentenentwürfe und FAQ zu Bürgergeld, Grundsicherung und Rentenreformen.
- SoVD, VdK – Stellungnahmen zur Wirkung von Bürgergeld und Grundsicherung auf Altersarmut und Rentenansprüche.
- Tagesschau, Deutschlandfunk – Berichte über aktuelle Reformvorhaben und politische Debatten rund um Bürgergeld und Rente.

