Viele Menschen im Bürgergeld glauben: „Der Staat zahlt doch jetzt für mich in die Rente ein.“ Die bittere Wahrheit ist: Ihre spätere Rentenhöhe steigt dadurch meist kaum – und trotzdem können diese Zeiten entscheidend dafür sein, ob Sie bestimmte Rentenarten überhaupt erreichen.
Der verbreitete Irrtum: „Der Staat zahlt für mich in die Rente ein“
Wenn der Job weg ist und Bürgergeld ins Spiel kommt, wirkt es so, als ob der Staat komplett einspringt – auch für die Rente. Tatsächlich werden in Bürgergeld‑Phasen aber in der Regel keine vollen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Das bedeutet: Sie sammeln in dieser Zeit so gut wie keine neuen Rentenpunkte, die Ihre monatliche Rente spürbar erhöhen würden.
Viele Betroffene erfahren das erst kurz vor dem Rentenbeginn, wenn die Rentenauskunft kommt – und der Schock groß ist. Umso wichtiger ist es, die Unterschiede frühzeitig zu verstehen und bewusst zu planen.
Rentenpunkte und Anrechnungszeiten – der entscheidende Unterschied
Für Ihre spätere Rente sind zwei Dinge wichtig: Wie hoch ist sie – und haben Sie genug „Jahre“ für bestimmte Ansprüche?
So entstehen Rentenpunkte
Rentenpunkte entstehen, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten und Beiträge zahlen. Verdienen Sie ungefähr den Durchschnittslohn, gibt es für ein Jahr etwa einen Rentenpunkt. Wer länger oder besser verdient, sammelt entsprechend mehr Punkte; wer weniger verdient, entsprechend weniger.
Jeder Rentenpunkt ist später einen bestimmten Euro‑Betrag wert. Wenn während des Bürgergeldbezugs keine oder nur minimale Beiträge fließen, wachsen Ihre Rentenpunkte in dieser Zeit praktisch nicht.
So zählen Anrechnungszeiten für die Wartezeit
Daneben gibt es noch „Anrechnungszeiten“. Das sind Monate, in denen Sie zwar keine oder kaum Beiträge zahlen, die aber trotzdem für bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) zählen können. Dazu gehören zum Beispiel Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere besondere Lebenslagen.
Bürgergeld‑Zeiten können oft als solche Anrechnungszeiten gewertet werden. Sie erhöhen Ihre Rentenhöhe zwar kaum, helfen aber dabei, bestimmte „Jahres‑Grenzen“ überhaupt zu erreichen.
Bürgergeld und die 35‑Jahre‑Wartezeit
Eine besonders wichtige Grenze in der gesetzlichen Rente sind 35 Versicherungsjahre. Diese braucht man etwa für die „Altersrente für langjährig Versicherte“.
Wann Bürgergeld‑Zeiten helfen
Für diese 35 Jahre zählen nicht nur klassische Beitragszeiten, sondern oft auch bestimmte Anrechnungszeiten, zu denen auch Zeiten mit Bürgergeld gehören können. Das kann entscheidend sein, um bestimmte Rentenarten überhaupt zu bekommen oder um früher in Rente gehen zu können – wenn auch meist mit Abschlägen.
Beispielrechnung mit 33 vs. 36 Jahren
Stellen Sie sich zwei Personen vor:
- Person A hat 33 Jahre mit Beitragszeiten aus Arbeit.
- Person B hat 33 Jahre mit Beitragszeiten und zusätzlich 3 Jahre Bürgergeld, die als Anrechnungszeit zählen.
Person A verfehlt wichtige Rentenarten, weil die 35 Jahre nicht erreicht werden. Person B schafft mit den zusätzlichen Anrechnungszeiten 36 Jahre – und kann dadurch bestimmte Rentenarten nutzen, die Person A verwehrt bleiben.
Warum Bürgergeld kaum für die 45‑Jahre‑Rente zählt
Besonders attraktiv ist für viele die sogenannte „Rente mit 63“, also die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung dafür sind 45 Jahre mit bestimmten Zeiten – und hier wird es für Bürgergeld‑Empfänger schwierig.
Grenzen bei der Rente mit 63
Für diese 45 Jahre werden in der Regel überwiegend echte Beitragszeiten anerkannt, also Jahre, in denen wirklich Beiträge in die Rentenkasse geflossen sind. Reine Anrechnungszeiten, etwa lange Phasen mit Bürgergeld ohne versicherungspflichtigen Job, helfen hier oft nicht weiter.
Das heißt konkret: Wer viele Jahre Bürgergeld bezieht, ohne versicherungspflichtig zu arbeiten, verfehlt schnell die 45‑Jahre‑Grenze. Die abschlagsfreie Rente mit 63 rückt dann in weite Ferne.
So prüfen Sie Ihre Rentenansprüche richtig
Wer weiß, wo er steht, kann rechtzeitig reagieren. Darum sollten Sie Ihre Unterlagen ernst nehmen – und nicht in der Schublade verschwinden lassen.
Renteninformation verstehen
Mindestens einmal im Jahr bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation, ab einem gewissen Alter ausführlichere Rentenauskünfte. Darin sehen Sie:
- wie viele Versicherungsjahre bisher gezählt werden
- wie hoch Ihre Rente bisher ungefähr wäre
- welche Zeiten gemeldet sind (Arbeit, Kindererziehung, Phasen ohne Beiträge)
Schauen Sie sich diese Angaben genau an. Fehlen Zeiten, lohnt sich eine Klärung.
Kontoklärung bei der Rentenversicherung
Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung eine sogenannte Kontoklärung beantragen. Dabei wird geprüft, ob alle Zeiten richtig erfasst sind – etwa alte Jobs, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Krankheit. Je besser Ihr Versicherungskonto stimmt, desto genauer ist die spätere Rente und desto eher erkennen Sie, wie stark sich Bürgergeld‑Phasen auswirken.
Tipps: Wie Sie trotz Bürgergeld Ihre Rente verbessern können
Auch wenn Sie derzeit Bürgergeld beziehen, sind Sie Ihrer Situation nicht völlig ausgeliefert. Es gibt Stellschrauben, an denen Sie drehen können – je nach Gesundheit, Alter und persönlichen Möglichkeiten.
- Prüfen Sie, ob ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht möglich ist. So sammeln Sie trotz Bürgergeld weiter echte Beitragszeiten.
- Wenn ein größerer Job realistisch ist, kann selbst eine befristete Beschäftigung helfen, Lücken zu schließen und wichtige Jahresgrenzen (z.B. 35 Jahre) zu erreichen.
- Lassen Sie sich beraten, ob freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung sinnvoll sein können – gerade dann, wenn nur wenige Jahre zur Erfüllung einer Wartezeit fehlen.
- Holen Sie sich Unterstützung bei Sozialberatungsstellen oder Rentenberatern, um Ihre individuelle Situation durchzurechnen.
Je früher Sie wissen, wie Bürgergeld Ihre Rentenbiografie beeinflusst, desto besser können Sie gegensteuern – auch wenn die Spielräume oft klein erscheinen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Fachinformationen zu Rentenpunkten, Anrechnungszeiten, Wartezeiten (35/45 Jahre) und Rentenarten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Gesetzesgrundlagen zu Bürgergeld und sozialer Sicherung.
- Sozialverbände (z.B. SoVD, VdK) – Einschätzungen zu Altersarmut, gebrochenen Erwerbsbiografien und Folgen von Bürgergeld‑Phasen für die Rente.
- Neutrale Nachrichtenportale und öffentlich‑rechtliche Medien – Berichterstattung über Reformen in Renten‑ und Bürgergeldrecht.

