Handwerker-Familie mit 55.000 Euro: Ist Wohngeld und Bildungszuschuss für drei Kinder noch gerecht?

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Eine fünfköpfige Handwerker-Familie mit 55.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr, drei Kindern und 980 Euro Kaltmiete in Mietstufe 2 kann tatsächlich Anspruch auf Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe haben – rechtlich vorgesehen, politisch gewollt, aber gesellschaftlich hoch umstritten. Ob man bei einem solchen Einkommen noch von „Bedürftigkeit“ sprechen sollte, berührt eine Grundsatzfrage der deutschen Sozialpolitik: Unterstützt der Staat hier zielgenau oder verteilt er knappe Mittel zu breit? Alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was das Gesetz vorsieht

Die rechtliche Grundlage für Wohngeld bildet das Wohngeldgesetz (WoGG), ergänzt durch das Wohngeld-Plus-Gesetz, das seit 2023 die Leistung deutlich ausgeweitet hat. Anspruch haben Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, deren Miete eine bestimmte Belastungsgrenze überschreitet – entscheidend sind Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen und die ortsabhängige Mietstufe. In Mietstufe 2 liegt die Einkommensobergrenze für einen Fünf-Personen-Haushalt 2025 bei rund 3.900 Euro monatlichem Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) vor pauschalen Abzügen; die konkrete Grenze steigt je nach berücksichtigten Freibeträgen. Damit bewegen sich viele normalverdienende Familien mit mehreren Kindern formal im Rahmen der Wohngeldförderung – selbst dann, wenn das Jahreseinkommen auf den ersten Blick eher nach „unterer Mittelschicht“ als nach Armut aussieht.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII knüpfen ihrerseits regelmäßig an den Bezug bestimmter Sozialleistungen an. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, öffnet damit in der Regel auch die Tür zum Bildungspaket für die Kinder – zuständig sind je nach Leistungsart Jobcenter oder Kommunen. Die gesetzliche Logik: Kinder sollen unabhängig vom Einkommen der Eltern möglichst gleichwertige Chancen auf Schule, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe haben. Genau an dieser Schnittstelle landen Handwerker-Familien, die eigentlich voll im Erwerbsleben stehen, aber wegen hoher Wohnkosten in die Nähe der Wohngeld- und Teilhabegrenzen rutschen.

Beispiel: 55.000 Euro, drei Kinder, hohe Miete

Bei 55.000 Euro Bruttojahreseinkommen entspricht das einem monatlichen Bruttolohn von gut 4.580 Euro, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Entscheidend für das Wohngeld ist aber das „zu berücksichtigende Jahreseinkommen“ nach § 14 WoGG, also nach Abzug von Steuern, Sozialbeiträgen und gesetzlichen Pauschalen – dieses fällt deutlich niedriger aus als das Brutto. Für einen Fünf-Personen-Haushalt in Mietstufe 2 mit Mieten um die 980 Euro kalt ist es durchaus realistisch, dass das bereinigte Einkommen innerhalb der Wohngeldtabellen bleibt und ein – wenn auch begrenzter – Anspruch entsteht. Die 980 Euro Kaltmiete liegen zudem nahe den Höchstbeträgen, die bei dieser Haushaltsgröße und Mietstufe maximal berücksichtigt werden dürfen, was den Wohngeldanspruch rechnerisch eher stützt.

Mit dem Wohngeld-Bezug wird die Familie zugleich „Einstiegskriterium“ für Bildung und Teilhabe. Dann sind Zuschüsse möglich etwa zu Klassenfahrten, Schulmaterial, Lernförderung, Schülerbeförderung oder Vereinsbeiträgen der Kinder. Die betroffenen Eltern empfinden diese Unterstützung oft als Entlastung in einem angespannten Monatsbudget, weil gerade Fixkosten wie Miete, Energie und Mobilität stark gestiegen sind. Rein finanziell wirkt die Familie auf dem Papier weit entfernt von Armut – im Alltag bleibt nach hohen Wohnkosten und Lebenshaltungsausgaben jedoch oft nur wenig Spielraum.

Ist das noch „bedürftig“?

Der klassische Bedürftigkeitsbegriff in der Sozialgesetzgebung knüpft an Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) an – hier geht es um die Sicherung des Existenzminimums, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Wohngeld verfolgt dagegen eine andere, politisch bewusste Linie: Es soll den Wohnkostenanteil für Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbereich abfedern, ohne diese in die Grundsicherung zu drängen. Damit rücken Erwerbstätige, darunter viele Handwerker, bewusst ins Visier der Förderung – als „Schwellenhaushalte“, die über Sozialhilfe-Niveau liegen, aber ihre Wohnkosten aus eigener Kraft kaum noch stemmen. Bedürftigkeit wird hier weiter gefasst: nicht mehr nur nacktes Existenzminimum, sondern die Frage, ob Wohnen und Teilhabe in einer teuren Wohnlage noch tragbar sind.

Kritiker halten dagegen, dass eine Familie mit 55.000 Euro Bruttoeinkommen und drei Kindern nicht zu den klassischen Niedrigeinkommenshaushalten gehört, sondern zur unteren Mittelschicht. Staatliche Zuschüsse für solche Gruppen könnten die ohnehin ausgedehnte Transferlandschaft weiter aufblähen und Mitnahmeeffekte fördern, so das Argument. Befürworter verweisen dagegen auf reale Kaufkraftverluste, hohe Mieten, teure Mobilität und steigende Energiepreise – im Ergebnis werde aus einem nominell respektablen Einkommen im Monat oft ein knapper Restbetrag. Vor allem kinderreiche Familien in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt würden ohne Wohngeld und Bildungszuschüsse schnell an der Grenze zur Überschuldung leben.

Gerechtigkeitsfrage zwischen Arm und Mitte

Gerechtigkeitsdebatten entzünden sich besonders dort, wo verschiedene Gruppen knapp über oder unter Fördergrenzen liegen. Wer knapp kein Wohngeld erhält, aber ähnliche Mieten und Einkommen hat, empfindet die Lage der geförderten Nachbarn leicht als ungerecht – zumal Kinderzuschüsse und Bildungspaket sichtbar bei Klassenfahrten oder Vereinskosten wirken. Die Politik kontert, Wohngeld und Bildungspaket seien bewusst als Instrumente der „sozialen Flankierung“ für arbeitende Familien ausgestaltet, um die Mitte der Gesellschaft vor dem Abrutschen zu bewahren. Gleichwohl wächst der Druck, die Grenze zwischen zielgenauer Unterstützung und zu breiter Förderung schärfer zu ziehen, etwa durch Anpassungen bei Mietobergrenzen oder Einkommenstests.

Gerechtigkeit bedeutet in diesem Kontext mehrdimensional: Einerseits soll niemand trotz Vollzeitarbeit mit mehreren Kindern seine Miete nicht mehr zahlen und die Klassenfahrt des Nachwuchses verweigern müssen. Andererseits erwarten viele Steuerzahler, dass Leistungen für jene reserviert bleiben, die tatsächlich deutlich unter dem gesellschaftlichen Durchschnittseinkommen liegen. Sobald handwerkliche Fachkräfte mit 55.000 Euro Jahreseinkommen in dieselben Förderschienen rutschen wie klassische Niedrigeinkommenshaushalte, verschwimmen diese Trennlinien sichtbar. Genau hier stellt sich die Kernfrage: Soll die Sozialpolitik stärker Bedürftigkeit im engen Sinn absichern – oder die untere Mitte systematisch vor sozialen Abstiegen schützen?

Fazit: Politisch gewollt, gesellschaftlich umstritten

Rein rechtlich ist es folgerichtig, dass eine fünfköpfige Handwerker-Familie mit 55.000 Euro Bruttoeinkommen, 980 Euro Kaltmiete und Mietstufe 2 Wohngeld und Bildungszuschüsse erhalten kann – die einschlägigen Tabellen und Anspruchsregeln sind auf solche Haushalte zugeschnitten. Politisch unterstreicht dies den Paradigmenwechsel: Nicht mehr nur Armut, sondern auch die finanzielle Lage der unteren Mittelschicht steht im Fokus staatlicher Unterstützung. Ob das gerecht ist, hängt am eigenen Gerechtigkeitsverständnis – zwischen Solidarität mit belasteten Familien und dem Wunsch nach stärkerer Konzentration der Mittel auf die wirklich Bedürftigsten. Sicher ist: Jede weitere Mieterhöhung, jede Tarifanpassung bei Energie oder Verkehr macht diese Debatte schärfer – und rückt Familien wie die beschriebene Handwerker-Familie ins Zentrum der sozialpolitischen Auseinandersetzung.

Quellen:

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Wohngeld-Plus, Wohngeldrechner)
  • BMFSFJ/Familienportal: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

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