Die Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte ist 2026 für viele der Schlüssel zum früheren Ruhestand. Im Artikel hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir verständlich, welche Altersgrenzen gelten, welche Zeiten auf die 35 bzw. 45 Versicherungsjahre angerechnet werden, wie hoch mögliche Abschläge ausfallen – und welche Schritte Sie jetzt gehen sollten, um Ihren optimalen Rentenstart zu planen.
Was bedeutet „langjährig“ und „besonders langjährig“ versichert?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwei wichtige Rentenarten:
- Altersrente für langjährig Versicherte: mindestens 35 Jahre Versicherungszeit.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: mindestens 45 Jahre Versicherungszeit.
Zur Versicherungszeit zählen nicht nur klassische Beschäftigungsjahre, sondern z. B. auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Pflichtbeiträgen, bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen und oft auch freiwillige Beiträge. Für die „besonders langjährige“ Rente sind die 45 Jahre entscheidend – dann ist ein früherer Rentenbeginn grundsätzlich abschlagsfrei möglich.
Altersgrenzen 2026: Ab wann kann ich in Rente?
1. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67.
- Abschlagsfreie Rente: je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren.
- Vorzeitige Rente: frühestens mit 63 – aber mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4% (0,3% pro Monat).
2026 bedeutet das: Teile der Jahrgänge 1959 und 1960 können als langjährig Versicherte ihre Rente abschlagsfrei mit 66 Jahren + 2 oder 4 Monaten bekommen, früher nur mit Abschlägen.
2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Die „Rente mit 63“ in der ursprünglichen Form gibt es nicht mehr. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt schrittweise auf 65 Jahre.
- Wer 45 Versicherungsjahre hat, kann abschlagsfrei in Rente, aber frühestens mit etwa 64 Jahren und 6 oder 8 Monaten – abhängig vom Geburtsjahrgang vor 1964.
- Ein vorzeitiger Bezug dieser Rente mit Abschlägen ist nicht möglich – entweder die Bedingungen sind erfüllt, oder es bleibt nur die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen.
Welche Zeiten zählen auf die 35 bzw. 45 Jahre?
Für langjährig Versicherte (35 Jahre)
Anrechenbare Zeiten sind u. a.:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.
- Freiwillige Beiträge (unter bestimmten Bedingungen).
- Kindererziehungszeiten.
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen.
- Minijobs mit Rentenbeiträgen.
- Zeiten mit Krankengeldbezug.
- Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (mit Einschränkungen bei der 45‑Jahre-Rente).
Für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Hier ist die Auswahl strenger:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und versicherungspflichtiger Selbstständigkeit.
- Pflichtbeiträge aus rentenversicherungspflichtigen Minijobs.
- Kindererziehungszeiten (meist bis zum 10. Geburtstag des Kindes).
- Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, bestimmte Ersatzzeiten.
- Freiwillige Beiträge nur, wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
- Zeiten mit Sozialleistungen (Arbeitslosengeld etc.) – aber Arbeitslosengeld I aus den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur eingeschränkt, Arbeitslosengeld wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe bleibt anrechenbar.
Gerade bei der 45‑Jahre‑Grenze können Zeiten kurz vor Rentenbeginn den Unterschied machen.
Abschläge 2026: Wie teuer ist frühes Aufhören?
Wer als langjährig Versicherter vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt dauerhafte Abschläge:
Beispiel: Wer statt mit 66 Jahren und 10 Monaten bereits mit 63 in Rente geht, muss mit der maximalen Kürzung von 14,4% rechnen. Diese Kürzung gilt lebenslang, auch für spätere Rentenanpassungen.
Besonders langjährig Versicherte können zwar früher abschlagsfrei in Rente, aber eben nur, wenn die 45 Jahre voll sind und die jeweilige Altersgrenze erreicht ist.
Was sollte man 2026 konkret tun?
2026 ist ein Schlüsseljahr, weil mehrere Geburtsjahrgänge in kritische Übergangsphasen der Rentenalter-Anhebung kommen.
Wichtige Schritte:
- Versicherungsverlauf prüfen: Fehlen Zeiten (z. B. Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit)? Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung kann entscheidend sein.
- 45‑Jahre‑Status checken: Wer in der Nähe von 45 Versicherungsjahren ist, sollte genau rechnen, ob sich ein paar Monate länger Arbeiten oder z. B. ein Minijob lohnt, um den abschlagsfreien Zugang zu sichern.
- Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn vermeiden: Besonders die letzten zwei Jahre vor der 45‑Jahre‑Rente sind heikel, weil bestimmte Arbeitslosenzeiten nicht voll angerechnet werden.
- Rentenauskunft anfordern: Die DRV bietet Rentenauskünfte mit Hochrechnungen – damit lassen sich Szenarien „Rente mit Abschlag vs. später ohne Abschlag“ durchspielen.
- Beratung nutzen: Unabhängige Beratung (DRV, Sozialverbände, Rentenberater) hilft, den optimalen Rentenzeitpunkt zu planen.
Gerade Jahrgänge um 1961–1964 sollten 2026 ihre Strategie überprüfen, weil sich Altersgrenzen und Anrechnungsvorschriften jetzt besonders stark auswirken.

