Pflegegeld 2026: So gelingt der höhere Pflegegrad beim Hausbesuch des Gutachters

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Wenn der Gutachter der Pflegekasse zum Hausbesuch kommt, entscheidet sich oft binnen weniger Minuten, ob es ab 2026 mehr Pflegegeld gibt – oder ob Familien trotz massiv gestiegener Belastung weiter mit einem zu niedrigen Pflegegrad auskommen müssen. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert, dass wichtige Einschränkungen unsichtbar bleiben und die Einstufung deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Wie Betroffene und Angehörige den Termin strategisch nutzen, typische Fehler vermeiden und ihre Rechte juristisch untermauern können, zeigt dieser Beitrag – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was sich 2026 beim Pflegegrad-Besuch ändert

Mit dem demografischen Wandel und steigenden Pflegekosten geraten Familien weiter unter Druck, während jede Höherstufung beim Pflegegrad mehrere Hundert Euro zusätzlich im Monat bringen kann. 2026 gelten unverändert die fünf Pflegegrade 1 bis 5, die nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) anhand der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben werden. Grundlage der Einstufung bleibt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder andere beauftragte Dienste der Pflegekassen nach den Begutachtungs‑Richtlinien des MD‑Bund.

Rechtlich ist klar geregelt: Wer mehr Hilfe im Alltag braucht, hat Anspruch auf eine Höherstufung und damit auf höheres Pflegegeld oder mehr Sachleistungen (§ 14, § 15, § 18 SGB XI). Doch in der Praxis entscheidet der Hausbesuch des Gutachters darüber, ob dieser Anspruch tatsächlich im Bescheid der Pflegekasse ankommt.

Wie der Hausbesuch des Gutachters abläuft

Nach einem Antrag auf Erstbewilligung oder Höherstufung informiert die Pflegekasse den Medizinischen Dienst und beauftragt ein neues Gutachten. Anschließend meldet sich der Gutachter in der Regel telefonisch oder schriftlich zur Terminvereinbarung und kommt in das häusliche Umfeld der pflegebedürftigen Person.

Beim Besuch arbeitet der Gutachter ein bundesweit einheitliches Punktesystem mit sechs Modulen ab: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Besonders stark ins Gewicht fällt die Selbstversorgung mit einer Gewichtung von rund 40 Prozent – etwa bei Körperpflege, An‑ und Auskleiden oder Essen. Am Ende erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse geht; erst dort fällt die Entscheidung über Pflegegrad und Pflegegeld, die per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt wird.

Häufige Fehler – und wie Angehörige sie vermeiden

Ein großes Problem: Viele Betroffene möchten am Tag des Besuchs „einen guten Eindruck“ machen und verharmlosen damit unbewusst ihren tatsächlichen Hilfebedarf. Wer sich extra schick macht, besonders mobil wirkt oder auf Hilfe verzichtet, damit es schneller geht, riskiert eine Einstufung, die am Alltag vorbeigeht.

Experten empfehlen daher: Der Alltag muss so gezeigt werden, wie er wirklich ist – inklusive Stürzen, Überforderung, Orientierungsproblemen oder Inkontinenz. Angehörige sollten nicht aus Höflichkeit schweigen, sondern ergänzen, wenn die pflegebedürftige Person Einschränkungen herunterspielt oder vergisst. Auch fehlende ärztliche Nachweise und unvollständige Unterlagen sind typische Fehler, die ein niedrigeres Gutachten begünstigen können.

Konkrete Vorbereitung: So steigt die Chance auf einen höheren Pflegegrad

Gutachter berichten, dass strukturierte Vorbereitung den Unterschied machen kann, ob eine Höherstufung durchgeht oder abgelehnt wird. Als besonders hilfreich gelten:

  • Pflegetagebuch führen: Über mindestens eine Woche festhalten, bei welchen Tätigkeiten (Aufstehen, Waschen, Toilettengang, Essen, Medikamente, nächtliche Hilfe) Unterstützung nötig ist und wie lange diese dauert.
  • Unterlagen sammeln: Aktuelle Arztberichte, Krankenhaus‑Entlassungsbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan, Bescheinigungen von Therapeuten oder Pflegediensten lückenlos bereitlegen.
  • Alltag nicht „aufräumen“: Hilfsmittel stehen lassen, Stolperfallen nicht kaschieren, ggf. Windeln, Pflegebett, Gehhilfen deutlich zeigen – sie belegen den Pflegebedarf.
  • Unterstützungsperson dabei haben: Angehörige oder Pflegeperson sollten beim Termin anwesend sein, Fragen beantworten und reale Probleme benennen.

Wichtig ist, zu schildern, was die betroffene Person an schlechten Tagen kann – nicht nur an seltenen „guten Tagen“. Konkrete Beispiele („Sie fällt beim Duschen ohne Haltegriff um“, „nachts muss dreimal geholfen werden“) wirken glaubwürdiger als allgemeine Aussagen wie „Es ist alles schwer geworden“.

Rechtliche Hebel: Widerspruch und Nachzahlung von Pflegegeld

Bleibt der Pflegegrad trotz gestiegener Belastung unverändert oder fällt niedriger aus als erwartet, ist der Bescheid kein Endpunkt – sondern oft der Start für ein strukturiertes Vorgehen. Innerhalb eines Monats kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG), idealerweise mit Verweis auf konkrete Punkte im Gutachten, die nicht der Realität entsprechen.

Aus Sicht von Sozialverbänden lohnt sich der Widerspruch insbesondere dann, wenn bei mehreren Modulen Einschränkungen übersehen wurden oder der Gutachter nur einen kurzen Eindruck gewonnen hat. Ein höherer Pflegegrad wirkt sich nicht nur für die Zukunft aus: Wird der Antrag auf Höherstufung bewilligt, muss das zusätzliche Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung nachgezahlt werden (§ 33 SGB XI). So können schnell mehrere Hundert Euro zusammenkommen, die Familien dringend für Entlastung, Hilfsmittel oder zusätzliche Betreuung benötigen.

Offizielle Stellen und Beratungsangebote nutzen

Wer sich unsicher fühlt, muss den Termin mit dem Gutachter nicht allein meistern. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und unabhängige Beratungsstellen informieren kostenlos über den Antrag auf Höherstufung, das Begutachtungsverfahren und mögliche Widersprüche (§ 7a SGB XI). Zusätzlich veröffentlichen der Medizinische Dienst Bund (MD‑Bund) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Begutachtungs‑Richtlinien sowie leicht verständliche Patienteninformationen, die erklären, nach welchen Kriterien Punkte vergeben werden.

Spezialisierte Online‑Portale haben für 2026 Checklisten, Pflegetagebücher und Mustertexte für Anträge und Widersprüche zur Verfügung gestellt, die Familien systematisch durch den Prozess führen. Gerade bei komplexen Verläufen – etwa Demenz, schweren chronischen Erkrankungen oder mehreren Stürzen – kann zusätzliche fachliche Beratung entscheidend dafür sein, dass der reale Pflegebedarf im Pflegegrad korrekt abgebildet wird.

Quellen:

  • Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs‑Richtlinien Pflege (BRi Pflege).
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Informationen zur Pflegebedürftigkeit nach SGB XI.

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