Eine sichere beschlossene BAföG-Erhöhung 2026 gibt es bisher nicht – aber es gibt klare Versprechen der Bundesregierung und konkrete Pläne für höhere Sätze ab dem Wintersemester 2026/27. Ob die Reform wirklich kommt, hängt aktuell am Streit um die Finanzierung im Merz-Kabinett, weshalb Studierende und Schüler noch im Februar 2026 in der Luft hängen. Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Hintergründe.
Was bislang geplant ist
Im Koalitionsvertrag und in Eckpunkten des Bildungsministeriums ist für das „neue BAföG“ unter anderem vorgesehen:
- Erhöhung der Wohnkostenpauschale für Studierende mit eigener Wohnung von derzeit 380 Euro auf 440 Euro monatlich.
- Geplante Einführung zum Wintersemester 2026/27.
- Langfristig: Anpassung der Bedarfssätze an das Niveau der Grundsicherung in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29.
- Vereinfachung und Digitalisierung des Antragsverfahrens („neues BAföG“).
Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, würde der Höchstsatz damit um etwa 60 Euro steigen – von derzeit 992/993 Euro auf rund 1.050 Euro inklusive KV/PV‑Zuschlägen.
Wie wahrscheinlich ist die BAföG-Erhöhung 2026?
Stand Februar 2026:
- Die Reform ist politisch zugesagt, aber gesetzlich noch nicht beschlossen.
- Finanzministerium und Bildungsministerium sind sich über die Finanzierung nicht einig; Medien berichten von offenem Zoff im Kabinett.
- Studierendenwerke und Verbände drängen, die Reform „wie versprochen“ zum Wintersemester 2026/27 umzusetzen.
Damit ist das Szenario derzeit:
- Kommt ein BAföG‑Gesetz 2026 rechtzeitig durch Bundestag und Bundesrat, kann die Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 greifen.
- Scheitert die Einigung, droht eine Verschiebung – und die nächste Erhöhung käme frühestens 2027.
Eine Garantie gibt es im Moment nicht; die angekündigten + 60 Euro beim Wohnbedarf sind noch nicht beschlossen.
Was die geplante Erhöhung konkret bringen würde
Aktueller Stand für Studierende (ohne Elternwohnort, Stand WiSe 2024/25):
- Grundbedarf: 475 Euro.
- Wohnkostenpauschale: 380 Euro.
- KV‑Zuschlag: 102 Euro.
- PV‑Zuschlag: 35 Euro.
- BAföG‑Höchstsatz: rund 992/993 Euro pro Monat.
Geplanter Stand zum WiSe 2026/27 (wenn beschlossen):
- Grundbedarf: vorerst unverändert.
- Wohnkostenpauschale: 440 Euro (+60 Euro).
- KV/PV‑Zuschlag: möglicherweise leicht erhöht.
- Neuer Höchstsatz: ca. 1.050 Euro (abhängig von Zuschlagshöhen).
Beispiel: Was bedeutet das im Portemonnaie?
Angenommen, Sie erhalten heute den Höchstsatz von 993 Euro:
- Mit Erhöhung: ca. 1.050 Euro.
- Unterschied: + 60 Euro monatlich, also rund 720 Euro mehr BAföG im Studienjahr.
Bei geringeren BAföG‑Beträgen fällt das Plus entsprechend kleiner aus, weil sich der Bedarf indirekt auch über Freibeträge und Teilanrechnung von Elterneinkommen berechnet.
Kurze Tabelle: Geplanter Wohnbedarf 2026/27 (nicht beschlossen)
Zahlen für Schüler variieren nach Schulart; geplant ist auch hier eine Anhebung der Bedarfssätze für auswärts Wohnende, aber Details und Höhe sind politisch noch offen.
Was Sie als (potenzielle:r) BAföG-Empfänger:in jetzt tun sollten
- Entwicklung verfolgen:
- Bildungs- und Finanzministerium, Studierendenwerke und Portale wie „Bürger & Geld“ berichten zeitnah, wenn ein Gesetzesentwurf steht.
- Frühzeitig Rechner nutzen:
- Antrag trotzdem stellen:
- Wohnsituation realistisch planen:
Unterm Strich: Eine BAföG-Erhöhung 2026 ist politisch zugesagt, aber finanziell umstritten – aktuell ist sie ein realistisches, aber keineswegs sicheres Szenario zum Wintersemester 2026/27. Wer Studium oder Schulabschluss plant, sollte deshalb sowohl mit als auch ohne Erhöhung rechnen und seine Finanzierung nicht allein auf ein Versprechen aus Berlin bauen.

