Das Bundesarbeitsministerium verweist in seinen offiziellen Unterlagen zur „Rente mit 67“ darauf, dass eine Anhebung der Regelaltersgrenze „immer mit langen Übergangsfristen und Vertrauensschutz“ erfolgen muss. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Berechnungen und politischen Szenarien zur möglichen „Rente ab 70“ – mit besonderem Blick darauf, welche Geburtsjahrgänge realistisch betroffen wären.
Aktuelle Rechtslage: Noch gilt die Rente mit 67
Rechtlich entscheidend ist: Stand Anfang 2026 ist in Deutschland ausschließlich die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen und im Gesetz verankert (§ 35, § 235 SGB VI; RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz). Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt damit nach heutigem Recht eine reguläre Altersgrenze von 67 Jahren, nicht 70.
Die laufende Staffelung – je nach Jahrgang in Monats- und Zweimonatsschritten – wird bis Mitte der 2030er Jahre vollständig abgeschlossen sein. Eine „Rente ab 70“ ist derzeit politisch in der Diskussion, aber weder beschlossen noch Gesetz: Es handelt sich um Szenarien und Reformvorschläge, etwa aus der Rentenkommission oder von wirtschaftsnahen Instituten.
Politische Debatte: Wie real ist die Rente ab 70?
Mehrere aktuelle Analysen verweisen auf den demografischen Druck: Bis Mitte der 2030er Jahre scheiden besonders starke Babyboomer-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben aus, während weniger Jüngere nachrücken. Um Beitragssätze und Rentenniveau zu stabilisieren, wird in Gutachten und Kommissionspapieren diskutiert, ob nach 67 ein weiterer Anhebungspfad nötig wird – bis 69 oder 70 Jahre.
Medienberichte, die sich auf Berechnungen für eine „Rente mit 70“ stützen, arbeiten meist mit einem einfachen Modell: Sollte nach Abschluss der „Rente mit 67“ die Altersgrenze weiter in Schritten von zwei Monaten pro Geburtsjahrgang steigen, würde sich ein neuer Pfad bis 70 Jahre ergeben. Entscheidend ist: Es handelt sich um Rechenbeispiele – jede tatsächliche Reform müsste durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und wäre an Übergangsrecht gebunden.
Welche Geburtsjahrgänge wären bei einem 2‑Monats‑Modell zuerst betroffen?
Mehrere Medien und Rentenexperten haben durchgerechnet, was passieren würde, wenn die Politik nach dem Vorbild der „Rente mit 67“ einfach weitermacht: also nach 67 Jahren weiter eine Erhöhung um zwei Monate pro Jahrgang. Auf dieser Basis ergibt sich folgendes Modell:
- Jahrgang 1970: reguläre Rente mit 68 Jahren (Renteneintritt um 2038).
- Jahrgang 1976: reguläre Rente mit 69 Jahren (Renteneintritt um 2045).
- Jahrgang 1982: reguläre Rente mit 70 Jahren (Renteneintritt um 2052).
Damit wäre der Geburtsjahrgang 1982 der erste, der in einem solchen Stufenmodell die volle „Rente ab 70“ erreichen würde. Jahrgänge in den 1970er Jahren wären zwar noch nicht bei 70, aber würden bereits über das heute gültige Niveau von 67 hinaus belastet – also de facto „Rente mit 68“ oder „Rente mit 69“.
Ein Rechenbeispiel:
- Angenommen, die aktuelle Regelung (67 ab Jahrgang 1964) bleibt die Basis.
- Würde ab Jahrgang 1965 in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang weiter erhöht, entstünde eine zusätzliche Verzögerung von 3 Jahren bis zur Zielmarke 70.
- 3 Jahre entsprechen 36 Monaten, geteilt durch 2 Monate pro Jahrgang = 18 Jahrgänge. 1964 + 18 = 1982 – damit landet die volle 70er-Grenze bei Jahrgang 1982.
Unsere Experteneinschätzung: Dieses Modell ist rechnerisch sauber, aber rein hypothetisch – es beschreibt nicht die gesetzliche Lage, sondern einen möglichen politischen Pfad, falls sich eine künftige Regierung auf genau diese Staffelung einigt.
Langfristige Szenarien: Jüngere Jahrgänge besonders im Fokus
Andere Szenarien knüpfen die Altersgrenze an die Lebenserwartung – nach Vorbildern wie den Niederlanden oder Dänemark, wo das Rentenalter dynamisch an statistische Daten gekoppelt wird. Ein Modell sieht vor, dass ab einem bestimmten Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung die Regelaltersgrenze automatisch schrittweise nach oben wandert.
Berechnungen legen nahe, dass bei einem solchen „Lebenszeit-Faktor“ die Marke von 70 Jahren erst gegen Ende der 2060er Jahre erreicht würde. In diesen Szenarien wären vor allem Geburtsjahrgänge ab etwa 2000/2003 betroffen, die heute erst in Ausbildung oder frühen Berufsjahren stehen.
Ein Beispiel:
- Wird angenommen, dass die Lebenserwartung bis 2070 um rund 4,5 Jahre steigt, könnte eine automatische Kopplung dazu führen, dass die Regelaltersgrenze bis dahin auf etwa 70 Jahre anwächst.
- Jahrgänge ab 2003 würden dann um 2070 herum ihr reguläres Rentenalter erreichen – mit einer Regelgrenze von 70.
Diese Modelle zeigen: Je jünger die Jahrgänge, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie von einer zukünftigen Anhebung stärker betroffen sind – allerdings mit sehr langen Vorläufen.
Wer nach heutigem Stand eher nicht mehr betroffen wäre
Ein zentraler Punkt aus rentenrechtlicher Sicht ist der Vertrauensschutz: Bereits bei der „Rente mit 67“ wurde ein langer Übergangszeitraum gewählt, um ältere Jahrgänge zu schonen. Experten gehen deshalb davon aus, dass eine „Rente ab 70“ – falls politisch beschlossen – vor allem jüngere Jahrgänge treffen würde, während ältere und heutige Mitte‑50‑Jährige eher von Übergangs- und Schutzregelungen profitieren.
Insider aus der Rentenberatung weisen darauf hin, dass in internen Szenariorechnungen der Ministerien und Sozialversicherungsträger häufig eine „Schonzone“ für Jahrgänge bis Mitte der 1960er Jahre angenommen wird. In Fachkreisen kursiert die Faustformel: Je näher eine Person zum Zeitpunkt der Reform am Rentenalter liegt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie von einer Anhebung ganz oder teilweise ausgenommen wird.
Ein Rentenberater formuliert es gegenüber unserer Redaktion so: „Für Jahrgänge um 1965 herum würde eine Rente mit 70 ohne Übergangsrecht nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich extrem heikel. Realistischer ist, dass solche Jahrgänge maximal moderate Verschiebungen von einigen Monaten sehen würden – wenn überhaupt.“
Insider-Detail: Wie in Ministerien tatsächlich gerechnet wird
Ein Detail, das selten in der öffentlichen Debatte auftaucht: In den Fachabteilungen von BMAS und der Deutschen Rentenversicherung werden mögliche Anhebungen der Altersgrenzen in Form von Langfrist-Simulationen gerechnet, bei denen jede Variante in drei Dimensionen geprüft wird – Beitragssatz, Rentenniveau und Bundeszuschuss. Für jede denkbare Stufe (z.B. 67,5 Jahre, 68 Jahre, 69 Jahre, 70 Jahre) gibt es interne Tabellen, die die Auswirkungen bis weit in die 2070er Jahre fortschreiben.
Nach Informationen aus Beratungskreisen wird dabei oft nicht zuerst nach dem „Wunschalter“ gesucht, sondern nach einer Kombination aus „politisch noch vermittelbar“ und „finanziell tragfähig“ – das kann am Ende auch eine Zwischenlösung wie 68,5 oder 69 Jahre sein. Juristisch spielt dabei stets eine Rolle, wie stark in bestehende Erwartungen eingegriffen wird und ob die Lasten fair über die Jahrgänge verteilt sind (Stichwort: Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG).
Was Betroffene jetzt tun können
Auch wenn die „Rente ab 70“ derzeit nur diskutiert wird, empfiehlt sich für heute 40‑ bis 55‑Jährige eine nüchterne Bestandsaufnahme der eigenen Altersvorsorge. Wer zwischen 1970 und 1985 geboren ist, sollte bei der privaten Planung jedenfalls einkalkulieren, dass das gesetzliche Rentenalter weiter steigen oder Abschläge bei vorgezogenem Ruhestand höher ausfallen könnten.
Konkrete Schritte können sein:
- Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung prüfen und auf das dort ausgewiesene Regelalter achten.
- Szenarisch durchspielen, was ein Rentenbeginn mit 67, 69 oder 70 finanziell bedeuten würde – inklusive möglicher Abschläge von bis zu 14,4 Prozent bei früherem Einstieg.
- Betriebliche und private Vorsorge (bAV, Riester-/Rürup-Verträge, ETF-Sparen) gezielt so ausrichten, dass ein früherer Ausstieg aus dem Erwerbsleben zumindest teilweise aus eigenen Mitteln finanzierbar ist.
Unsere Einordnung (Redaktion Bürger & Geld): Für alle Geburtsjahrgänge bis Mitte der 1960er Jahre besteht nach heutiger Rechtslage kein Anlass zur Panik – ihr reguläres Rentenalter ist auf 67 begrenzt, und tiefgreifende Eingriffe wären rechtlich wie politisch schwer durchsetzbar. Wirklich kritisch wird die Debatte vor allem für die Jahrgänge ab Mitte der 1970er bis in die frühen 2000er, die in nahezu allen Szenarien die Hauptlast möglicher weiterer Anhebungen tragen würden.

