Wege aus der Schuldenfalle: Die Restschuldbefreiung im Bürgergeld-Bezug 2026

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Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland verharrt auf einem signifikanten Niveau, wobei insbesondere Empfänger von Sozialleistungen vor existenziellen Hürden stehen. „Eine erfolgreiche Entschuldung ist für Bezieher von Bürgergeld oft der einzige Weg zurück in eine ökonomische Teilhabe, bedarf jedoch einer präzisen rechtlichen Begleitung“, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. Angesichts stagnierender Regelsätze und steigender Lebenshaltungskosten gewinnt die gesetzliche Restschuldbefreiung im Jahr 2026 eine neue strategische Relevanz für Betroffene.

Die Rechtslage 2026: Schuldenfrei in 36 Monaten

Seit der umfassenden Reform der Insolvenzordnung (InsO) hat sich die Dauer des Verfahrens für alle natürlichen Personen einheitlich auf drei Jahre verkürzt. Diese Regelung (§ 287 Abs. 2 InsO) gilt unabhängig davon, ob Forderungen in einer bestimmten Höhe beglichen werden können. Für Bezieher von Bürgergeld bedeutet dies eine massive Erleichterung, da die früher notwendige Mindestquote von 35 Prozent entfallen ist.

Dennoch ist der Weg zur finanziellen Freiheit kein Selbstläufer. Das Verfahren gliedert sich nach wie vor in drei zentrale Phasen:

  1. Der außergerichtliche Einigungsversuch: Gemäß § 305 InsO ist dieser zwingend vorgeschrieben.
  2. Das gerichtliche Insolvenzverfahren: Hier wird das vorhandene (pfändbare) Vermögen verwertet.
  3. Die Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab.

Pfändungsschutz und Regelsatz: Was bleibt dem Schuldner?

Ein häufiges Missverständnis besteht in der Annahme, dass das Bürgergeld selbst gepfändet werden könne. Nach aktueller Rechtslage und der geltenden Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 liegt der unpfändbare Grundbetrag für eine Einzelperson seit dem 1. Juli 2025 bei 1.555,00 Euro monatlich (aufgerundet nach § 850c Abs. 5 ZPO auf 1.559,99 Euro).

Da der Bürgergeld-Regelsatz im Jahr 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende liegt, unterschreitet dieser die Pfändungsfreigrenze deutlich. Das Existenzminimum bleibt somit unangetastet.

Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (Gültig bis 30.06.2026)

Anzahl unterhaltspflichtiger PersonenMonatlicher Nettolohn (unpfändbar bis)Erhöhungsbetrag (ca.)
0 Personen1.559,99 €Basiswert
1 Person2.149,99 €+ 590 €
2 Personen2.469,99 €+ 320 €
3 Personen2.799,99 €+ 330 €

Quelle: Bundesministerium der Justiz (BMJ) / Pfändungstabelle 2025/2026

Fallstricke und Versagungsgründe

Trotz der Erleichterungen lauern Gefahren, die das gesamte Verfahren gefährden können. Gläubiger haben das Recht, die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO zu beantragen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 13.06.2024 – IX ZB 82/23) unterstreicht jedoch, dass pauschale Vorwürfe der Gläubiger nicht ausreichen. Ein Versagungsantrag muss konkret begründet und glaubhaft gemacht werden.

Besonders kritisch für Bürgergeld-Empfänger ist die Erwerbsobliegenheit gemäß § 287b InsO. Wer arbeitsfähig ist, muss sich nachweislich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen. „Meinung der Redaktion: Die Anforderungen an die Dokumentation dieser Bemühungen werden von den Gerichten zunehmend strenger ausgelegt; Betroffene sollten hier akribisch Buch führen, um ihren guten Glauben zu beweisen.“

Die „Nachträgliche Versagung“ bei Obliegenheitsverletzungen

Ein Detail, das oft nur Experten bekannt ist, betrifft die Möglichkeit der nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung nach § 303 InsO. Selbst wenn das Gericht die Befreiung bereits erteilt hat, kann diese innerhalb von sechs Monaten widerrufen werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass der Schuldner seine Obliegenheiten (z.B. die Anzeige von Erbschaften oder Schenkungen zur Hälfte nach § 295 InsO) vorsätzlich verletzt hat. In der Praxis nutzen professionelle Gläubigervertreter spezialisierte Datenbank-Abgleiche, um genau solche Verstöße im letzten Moment aufzudecken.

Fazit

Die Privatinsolvenz im Bürgergeld-Bezug ist im Jahr 2026 ein hocheffektives Instrument zur wirtschaftlichen Rehabilitation. Durch die Verkürzung auf drei Jahre ist das Licht am Ende des Tunnels schneller erreichbar als je zuvor. Dennoch erfordert die Komplexität der Insolvenzordnung eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die Pfändungstabellen und die strikten Wohlverhaltenspflichten.

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