Wer 1962 geboren ist, steht in den Jahren 2025 bis 2029 unmittelbar vor dem Rentenstart – und hat gleich mehrere Optionen, in den Ruhestand zu gehen (Stand: 2026). Die Spannbreite reicht von einer Rente schon mit 61 plus Abschlägen bis hin zur abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Wartezeiten, möglicher Schwerbehinderung und Ihrer finanziellen Planung ab. Eine individuelle Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung sollten Sie deshalb immer als Basis nutzen.
Überblick: Die 4 wichtigsten Rentenarten für Jahrgang 1962
Für den Jahrgang 1962 sind vor allem vier Altersrenten relevant: die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Alle beruhen auf unterschiedlichen Altersgrenzen, Mindestversicherungszeiten und teils deutlichen Abschlägen.
Kernpunkte für 1962 Geborene (gesetzliche Rentenversicherung):
- Regelaltersrente: mit 66 Jahren und 8 Monaten, abschlagsfrei.
- Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre): frühestens mit 63, aber mit Abschlägen (maximal 13,2% bei Jahrgang 1962).
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): abschlagsfrei 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, also mit 64 Jahren und 8 Monaten.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB mind. 50): bei Jahrgang 1962 abschlagsfrei mit 64 Jahren und 8 Monaten, vorgezogen schon ab 61 Jahren und 8 Monaten mit Abschlägen möglich.
Regelaltersrente: Standardweg ohne Abschläge
Die Regelaltersrente ist der „normale“ Rentenbeginn ohne Abschläge. Für Versicherte des Jahrgangs 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Rentenbeginn ist jeweils der erste Tag des Folgemonats nach Erreichen dieser Altersgrenze.
Rechtliche Grundlage ist die Anhebung der Altersgrenzen nach dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere § 35 SGB VI (Regelaltersrente). Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben (allgemeine Wartezeit, § 50 SGB VI). Abschläge wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns fallen bei der Regelaltersrente nicht an.
Beispiel:
Wer im Juni 1962 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten im Februar 2029 und erhält die erste Regelaltersrente ab 1. März 2029.
Tabelle Regelaltersrente (66 Jahre + 8 Monate, ohne Abschlag)
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr Rentenbeginn (Regelaltersrente) |
|---|---|
| Januar 1962 | Oktober 2028 |
| Februar 1962 | November 2028 |
| März 1962 | Dezember 2028 |
| April 1962 | Januar 2029 |
| Mai 1962 | Februar 2029 |
| Juni 1962 | März 2029 |
| Juli 1962 | April 2029 |
| August 1962 | Mai 2029 |
| September 1962 | Juni 2029 |
| Oktober 1962 | Juli 2029 |
| November 1962 | August 2029 |
| Dezember 1962 | September 2029 |
Altersrente für langjährig Versicherte: früher, aber mit Abschlägen
Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Personen mit mindestens 35 Versicherungsjahren (Wartezeit). Zu den anrechenbaren Zeiten gehören neben Beitragszeiten auch Kindererziehungszeiten, bestimmte Zeiten von Krankheit, Reha und Arbeitslosigkeit, sofern sie rentenrechtlich bewertet werden.
Für den Jahrgang 1962 gilt:
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre.
- Erstmaliger Rentenbeginn: ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
- Abschläge: 0,3% pro Monat vor der Regelaltersgrenze, dauerhaft. Bei Rentenbeginn genau mit 63 Jahren ergeben sich bei Jahrgang 1962 insgesamt 13,2% Abschlag.
Rechtsgrundlage ist § 36 SGB VI, der die Altersrente für langjährig Versicherte regelt. Die Abschläge ergeben sich aus § 77 Abs. 2 SGB VI, der pro Monat vorgezogenem Rentenbeginn einen Zugangsfaktor von minus 0,003 vorsieht.
Praxisproblem: Viele Versicherte unterschätzen die Wirkung der Abschläge, weil diese lebenslang gelten und zusätzlich Beitragsjahre verloren gehen, wenn früher aufgehört wird. Eine sorgfältige Prognoserechnung mit der Renteninformation ist hier dringend zu empfehlen.
Tabelle Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63, mit Abschlägen)
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr Rentenbeginn (langjährig Versicherte) |
|---|---|
| Januar 1962 | März 2025 |
| Februar 1962 | April 2025 |
| März 1962 | Mai 2025 |
| April 1962 | Juni 2025 |
| Mai 1962 | Juli 2025 |
| Juni 1962 | August 2025 |
| Juli 1962 | September 2025 |
| August 1962 | Oktober 2025 |
| September 1962 | November 2025 |
| Oktober 1962 | Dezember 2025 |
| November 1962 | Januar 2026 |
| Dezember 1962 | Februar 2026 |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: abschlagsfrei mit 45 Jahren
Wer besonders lange versichert war, kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit und anrechenbaren Zeiten voraus. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I können unter bestimmten Bedingungen mitzählen, längere Hartz IV‑ bzw. Bürgergeld‑Phasen zählen in der Regel nicht.
Für Jahrgang 1962 gilt:
- Wartezeit: 45 Jahre.
- Abschlagsfreier Rentenbeginn: 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, also mit 64 Jahren und 8 Monaten.
- Ein noch früherer Beginn ist nicht möglich, auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen in dieser speziellen Rentenart.
Rechtsgrundlage ist § 38 SGB VI (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 auf diesem Weg teilweise vor 67 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Wichtig: Sie können die Rentenarten nicht beliebig kombinieren, etwa zunächst als langjährig Versicherter mit Abschlag starten und später in die besonders langjährig Versicherte „wechseln“ – ein Wechsel nach Beginn einer Altersrente ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Tabelle Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, 64 Jahre + 8 Monate, ohne Abschlag)
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr Rentenbeginn (besonders langjährig Versicherte) |
|---|---|
| Januar 1962 | Oktober 2026 |
| Februar 1962 | November 2026 |
| März 1962 | Dezember 2026 |
| April 1962 | Januar 2027 |
| Mai 1962 | Februar 2027 |
| Juni 1962 | März 2027 |
| Juli 1962 | April 2027 |
| August 1962 | Mai 2027 |
| September 1962 | Juni 2027 |
| Oktober 1962 | Juli 2027 |
| November 1962 | August 2027 |
| Dezember 1962 | September 2027 |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: früher in Rente mit GdB 50
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Zusätzlich müssen sie eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllen. Die Besonderheit: Es gibt eine abschlagsfreie und eine vorgezogene, mit Abschlägen versehene Variante.
Für 1962 Geborene gelten (Stand 2026) folgende Eckpunkte:
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre.
- Grad der Behinderung: mindestens 50, festzustellen durch Versorgungsamt oder zuständige Behörde.
- Abschlagsfreie Rente: frühestens mit 64 Jahren und 8 Monaten.
- Frühestmögliche Inanspruchnahme: bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten, dann aber mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8%.
Rechtsgrundlage ist § 236a SGB VI, der die Altersrente für schwerbehinderte Menschen regelt. Die genaue Altersstaffel hängt vom Geburtsjahr ab; für Jahrgang 1962 sieht die Tabelle die oben genannten Grenzen vor.
Praxis-Tipp: Damit die Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird, muss der Schwerbehindertenausweis rechtzeitig vor Rentenbeginn vorliegen. Die Verfahren bei den Versorgungsämtern können mehrere Monate dauern.
Tabelle Abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen (64 Jahre + 8 Monate)
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr Rentenbeginn (schwerbehindert, abschlagsfrei) |
|---|
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr Rentenbeginn (schwerbehindert, abschlagsfrei) |
|---|---|
| Januar 1962 | Oktober 2026 |
| Februar 1962 | November 2026 |
| März 1962 | Dezember 2026 |
| April 1962 | Januar 2027 |
| Mai 1962 | Februar 2027 |
| Juni 1962 | März 2027 |
| Juli 1962 | April 2027 |
| August 1962 | Mai 2027 |
| September 1962 | Juni 2027 |
| Oktober 1962 | Juli 2027 |
| November 1962 | August 2027 |
| Dezember 1962 | September 2027 |
Tabelle Frühestmögliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen (61 Jahre + 8 Monate, mit Abschlag)
| Geburtsmonat 1962 | Monat/Jahr frühester Rentenbeginn (schwerbehindert, mit Abschlag) |
|---|---|
| Januar 1962 | Oktober 2023 |
| Februar 1962 | November 2023 |
| März 1962 | Dezember 2023 |
| April 1962 | Januar 2024 |
| Mai 1962 | Februar 2024 |
| Juni 1962 | März 2024 |
| Juli 1962 | April 2024 |
| August 1962 | Mai 2024 |
| September 1962 | Juni 2024 |
| Oktober 1962 | Juli 2024 |
| November 1962 | August 2024 |
| Dezember 1962 | September 2024 |
Typische Rentestart-Alter für Jahrgang 1962 im Überblick
Wie Sie Ihre persönliche Rentestrategie finden
Für Ihre Planung sollten Sie nicht nur auf das frühestmögliche Datum schauen, sondern auch auf die Rentenhöhe und Ihre gesundheitliche Situation. Jede vorgezogene Rente bedeutet dauerhaft geringere Monatsbeträge – durch Abschläge und fehlende spätere Beiträge. Umgekehrt kann ein früherer Ruhestand bei belastender Tätigkeit gesundheitlich sinnvoll sein.
Empfehlenswert sind folgende Schritte:
- Ihre aktuelle Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung anfordern und prüfen.
- Wartezeiten (35 bzw. 45 Jahre) und mögliche Lücken – etwa Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Kindererziehung – im Versicherungsverlauf klären.
- Prüfen, ob ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung sinnvoll ist.
- Kostenlose Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung oder von Sozialverbänden wie dem Verein Für soziales Leben e.V. nutzenh
Ein typisches Beispiel: Wer 1962 geboren ist, körperlich belastend arbeitet und 45 Versicherungsjahre erreicht, entscheidet sich häufig für die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 8 Monaten. Wer dagegen hohe Rentenansprüche hat und noch leistungsfähig ist, bleibt oftmals bis zur Regelaltersgrenze oder darüber hinaus im Erwerbsleben, um Zuschläge durch spätere Inanspruchnahme zu nutzen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung – Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte

