Trotz Vollzeit- oder Teilzeitjob kommen viele Menschen 2026 finanziell kaum über die Runden – hohe Mieten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten fressen das Netto auf. Wenn das Arbeitseinkommen nicht reicht, können Sie ergänzend Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen und so Ihren Bedarf aufstocken. Entscheidend ist, wie Ihr Bedarf berechnet wird, welche Freibeträge für Erwerbstätige gelten und welches Einkommen im Detail angerechnet wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Jobcenter und Sozialämter rechnen, welche Beträge 2026 maßgeblich sind und wo Sie offizielle Rechner und Informationsangebote finden – etwa beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bürgergeld bzw. neue Grundsicherung 2026: Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht
Bürgergeld (absehbar künftig „Grundsicherungsgeld“) nach dem SGB II ist die Leistung für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, wenn Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt nicht decken. Typische Fälle sind Niedriglohnjobs, Teilzeitstellen oder Minijobs, bei denen nach Abzug von Miete und Fixkosten kaum Geld übrig bleibt.
Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft. Dieser umfasst vor allem:
- den Regelbedarf (z.B. 563 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026),
- angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung,
- eventuelle Mehrbedarfe (z.B. Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung).
Ihr Einkommen aus Arbeit wird angerechnet, aber durch Freibeträge teilweise geschützt.
Regelsätze 2026: Was Ihnen als Grundsicherung für Arbeitsuchende zusteht
Die Bundesregierung hat festgelegt, dass die Regelbedarfe bei der Grundsicherung für Arbeitsuchend (Bürgergeld) und bei der Sozialhilfe im Jahr 2026 auf dem Niveau von 2025 bleiben. Damit gelten unter anderem folgende Regelsätze:
- 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1),
- 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2),
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4),
- 451 Euro für volljährige Kinder unter 25 im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3),
- 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren,
- 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre.
Hinzu kommen die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Miete und Heizung, die das Jobcenter in der Regel direkt an den Vermieter oder an Sie auszahlt. Damit ergibt sich der Gesamtbedarf, der anschließend mit Ihrem anrechenbaren Einkommen verglichen wird.
Freibeträge für Erwerbstätige beim Grundsicherungsgeld / Bürgergeld: Was vom Lohn bleibt
Beim Bürgergeld sollen Erwerbstätige ihre Arbeit nicht „bestraft“ sehen, daher gibt es gestaffelte Freibeträge für Einkommen aus Arbeit. Die Grundsystematik (Stand 2026) lautet:
- Die ersten 100 Euro brutto im Monat sind vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
- Vom Teil des Bruttolohns zwischen 100 und 520/538 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
- Vom Teil zwischen 520/538 Euro und 1.000 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Ab 1.000 Euro brutto bleibt in der Regel noch 10 Prozent anrechnungsfrei (bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft kann die Grenze bis 1.500 Euro reichen).
Finanztip und andere Beratungsstellen zeigen beispielhafte Freibeträge, etwa:
- 600 Euro brutto → 208 Euro Freibetrag,
- 800 Euro brutto → 268 Euro Freibetrag,
- 1.000 Euro brutto → 328 Euro Freibetrag.
Der Rest des Nettoeinkommens wird auf Ihren Bürgergeldbedarf angerechnet. So bleibt von jedem zusätzlich verdienten Euro ein Teil bei Ihnen.
Beispiel: Aufstockendes Bürgergeld für eine alleinstehende Person
Nehmen wir eine alleinstehende Person ohne Kinder, Miete (inkl. Heizung) 600 Euro warm, Bruttolohn 1.200 Euro in Teilzeit (vereinfachtes Beispiel, Stand 2026).
1. Bedarf:
2. Freibetrag aus Erwerbseinkommen (1.200 Euro brutto):
- 100 Euro Grundfreibetrag,
- 420 Euro (100–520 Euro) → 20% = 84 Euro,
- 680 Euro (520–1.200 Euro) → 30% = 204 Euro,
- Gesamtfreibetrag: 100 + 84 + 204 = 388 Euro (vereinfachte Darstellung angelehnt an die Tabellenwerte).
3. Anrechenbares Einkommen:
- Nettoeinkommen (vereinfacht) minus Freibetrag, daraus ergibt sich der Betrag, der auf den Bedarf angerechnet wird.
Liegt Ihr anrechenbares Einkommen zum Beispiel bei 800 Euro, besteht noch ein aufstockender Bürgergeldanspruch von 363 Euro (1.163 Euro Bedarf minus 800 Euro Einkommen).
Für genaue Berechnungen sollten Sie einen unabhängigen Bürgergeld-Rechner nutzen oder die Hinweise der Arbeitsagenturen.
Wie Sie Ihren möglichen Anspruch selbst prüfen können
Um einzuschätzen, ob Sie trotz Job Anspruch auf Bürgergeld haben, können Sie folgende Schritte gehen:
- Ermitteln Sie Ihren Bedarf: Regelbedarf plus Miete und eventuelle Mehrbedarfe.
- Berechnen Sie mit den oben genannten Stufen Ihren voraussichtlichen Freibetrag aus dem Bruttolohn.
- Schätzen Sie Ihr anrechenbares Einkommen (Netto minus Freibetrag) und vergleichen Sie es mit dem Bedarf.
Für eine exaktere Einschätzung können Sie Online-Rechner nutzen, etwa den Bürgergeld-Rechner oder Informationen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Bei Grundsicherung im Alter sollten Sie sich an das örtliche Sozialamt wenden; viele Bundesländer und Wohlfahrtsverbände stellen Informationsbroschüren bereit.
Fazit: Aufstockung des Gehalts durch Grundsicherung / Bürgergeld ist möglich – und normal
Im Jahr 2026 ist es keine Ausnahme mehr, dass Erwerbstätige ergänzend Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigen. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen, Freibeträge nutzen und sich nicht scheuen, beim Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag zu stellen, wenn der Lohn (oder die Rente) nicht reicht.
Mit den richtigen Informationen und einer realistischen Bedarfsberechnung lässt sich frühzeitig klären, wie viel Unterstützung Ihnen zusteht – und ob sich etwa eine Stundenerhöhung, ein Nebenjob oder ein Wechsel der Beschäftigung auf Ihren Anspruch auswirkt.

