Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: nur Nullrunde im gesamten Jahr 2026

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Zum 1. Januar 2026 sind die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen zwar gestiegen, doch beim Unterhaltsvorschuss selbst blieb es faktisch bei einer Nullrunde. Grund ist, dass das Kindergeld zeitgleich auf 259 Euro pro Monat angehoben und weiterhin vollständig vom Unterhaltsvorschuss abgezogen wird. Alleinerziehende bekommen damit trotz gestiegener Lebenshaltungskosten keinen Cent mehr ausgezahlt – ein wachsender Kritikpunkt von Verbänden und Fachleuten. Infos zu Anspruch, Höhe und Anrechnung hier in folgendem Artikel

Erhöhung nicht geplant– das hat sich beim Unterhaltsvorschuss 2026 geändert

Zum 1. Januar 2026 würden die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen angehoben – dies führte direkt auch zu einer Anpassung des Unterhaltsvorschusses. Im Einzelnen stiegen die gesetzlichen Bedarfssätze wie folgt:

  • Kinder bis 5 Jahre: von 482 € auf 486 €
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: von 554 € auf 558 €
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: von 649 € auf 653 €

Diese Beträge geben den monatlichen Mindestunterhalt je Altersstufe an. Sie sind Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss, der direkt an alleinerziehende Eltern gezahlt wird, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistet.

Kindergeld wird weiterhin auf Unterhaltsvorschuss angerchnet

Die Realität: Der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss minus Kindergeld fällt 2026 weiterhin eher moderat aus – auch, wenn das Kindergeld auf monatlich 259 € je Kind erhöht wird. Denn das Kindergeld wird (Stand November 2025) weiterhin in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Tabelle: Neue Zahlbeträge 2026

AltersstufeMindestunterhaltKindergeld (voll)Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss
0–5 Jahre486 €259 €227 €
6–11 Jahre558 €259 €299 €
12–17 Jahre653 €259 €394 €

Stopp Antrechnung Kindergeld auf Unterhaltsvorschuss gefordert

Obwohl Familienverbände und Sozialverbände wie der Verein Für soziales Leben e.V. fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, bleibt es 2026 aller Voraussicht nach bei der vollständigen Anrechnung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Umstellung auf die hälftige Anrechnung vor, konkrete politische Beschlüsse oder Gesetze dazu liegen aber noch nicht vor.

Vergleich Unterhaltsvorschuss – Kindergelderhöhung

Das Kindergeld stieg zum 1. Januar 2026: von 255 € auf 259 € pro Kind – ein Plus von 4 € monatlich. Die Anpassung der Unterhaltsvorschusssätze erreichte ebenfalls ein Plus von 4 € pro Altersgruppe.

Es tut sich also nichts im Vergleich zum Vorjahr.

Nullrunde: aber keine nominale Absenkung des Unterhaltsvorschusses

2026 kommt es durch die Erhöhung des Kindergeldes nicht zu einer nominalen Absenkung des Unterhaltsvorschusses. Das um 4 Euro erhöhte Kindergeld wird zwar komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Doch der Betrag des Unterhaltsvorschusses steigt ebenfalls um 4 Euro.

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld (259 € monatlich ab Januar 2026) wird wie bisher vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Der tatsächlich ausgezahlte Vorschussbetrag für die betroffenen Kinder und Eltern beleibt also im Vergleich zum Vorjahr unverändert, trotz Anrechnung des um 4 Euro steigenden Kindergeldes. Man kann dies als sog. “Nullrunde” beim Unterhaltsvorschuss bezeichnen.

Eine reale Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss könnte erst eintreten, falls künftig – wie von Verbänden gefordert – das Kindergeld nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Eine solche Reform wurde politisch angekündigt, bleibt aber 2026 noch aus.

Zusammenfasung: große Reform beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus

Im Gegensatz zur Kindergeldreform bleibt die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2026 klein. An der Auszahlungssumme wird sich 2026 nichts ändern, da das anrechenbare Kindergeld zwar um 4 Euro erhöht wurde, aber auch die Unterhaltsvorschussätze um diesen Betrag ansteigen werden.

Ein deutlicher Sprung – wie es viele Alleinerziehende erhoffen – bleibt (Stand jetzt) aus. Bei der Anrechnung des Kindergeldes könnten aber mittelfristig (vielleicht 2027) größere Änderungen folgen, wenn die geplante Reform umgesetzt wird

Alle Werte beziehen sich auf die aktuell veröffentlichten Pläne und Sozialgesetze für 2026. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhinn möglich, aber sehr unwahrscheinlich!

Anmerkung

Der ursprüngliche Inhalt des Artikels vom 18.9.2025 wurde aufgrund eines Hinweises vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend korrigiert. Es hatten sich Fehler eingeschlichen.

Update vom 07.04.2025

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