Im Juni 2026 erreichen wichtige Jahrgänge ihre persönliche Altersgrenze – und können damit erstmals eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Entscheidend ist dabei nicht nur das Geburtsjahr, sondern der genaue Geburtstag und die Art der Rente: regulär, vorgezogen, nach 35 oder 45 Versicherungsjahren oder bei Schwerbehinderung. Wer seine Daten nicht kennt oder falsch einordnet, riskiert, Abschläge in Kauf zu nehmen oder Rentenmonate zu verschenken. Der folgende News-Beitrag zeigt, wer im Juni 2026 erstmals in Rente gehen kann – sauber getrennt nach den vier wichtigsten Rentenarten und mit exakten Geburtsdaten.
Rechtsgrundlage: Wann beginnt die Altersrente?
Die wichtigsten Regelungen zur Altersrente finden sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Für die Regelaltersrente ist das insbesondere § 35 SGB VI, für die Altersrente für langjährig Versicherte § 36 SGB VI, für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI und für schwerbehinderte Menschen § 37 SGB VI.
Die Altersgrenzen werden seit Jahren schrittweise angehoben. Wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze erst mit 66 Jahren und 4 Monaten, bei jüngeren Jahrgängen steigt sie weiter. Wichtig ist außerdem: Die Altersrente beginnt immer ab dem ersten Tag des Folgemonats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Altersgrenze also erreicht ist und die Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) vorliegt.
Rentenart 1: Regelaltersrente – wer im Juni 2026 erstmals starten kann
Die Regelaltersrente ist die „normale“ Altersrente ohne Abschläge. Sie setzt die Regelaltersgrenze und mindestens 5 Jahre Wartezeit voraus.
Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Die folgenden Geburtsdaten sind dem Rentenbeginn im Juni 2026 zugeordnet:
- Für Juni 2026 gilt:
Geboren vom 2. Januar 1960 bis 1. Februar 1960 → erste Regelaltersrente ab 1. Juni 2026.
Diese Personen werden im Mai 2026 genau 66 Jahre und 4 Monate alt und erreichen damit ihre Regelaltersgrenze, sodass der erste Monat der Regelaltersrente der Juni ist.
Im Juni 2026 können erstmals regulär in Altersrente (ohne Abschläge) gehen, wer zwischen dem 02.01.1960 und dem 01.02.1960 geboren wurde – bei erfüllter Mindestversicherungszeit von 5 Jahren.
Rentenart 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei)
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge, wenn mindestens 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 38 SGB VI.
Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene Fachportale weisen für 2026 aus:
- Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ist 2026 möglich für Geburtsdaten
vom 2. Juni 1961 bis 1. April 1962.
Innerhalb dieses Korridors erreicht jeder Tag eine individuelle Altersgrenze (64 Jahre und 6 bis 8 Monate).
- Im Jahr 2026 können Versicherte mit Geburtsdaten 2.6.1961–1.4.1962 erstmals eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten, wenn sie 45 Versicherungsjahre erreichen.
- Ob der exakte Rentenbeginn im Juni oder in einem anderen Monat liegt, hängt vom genauen Geburtstag ab und muss im Einzelfall mit einem Rentenbeginnrechner geprüft werden.
Ein Beispiel:
Wer am 1. Oktober 1961 geboren ist, erreicht 64 Jahre und 6 Monate im April 2026 und kann dann ab 1. Mai 2026 abschlagsfrei in Rente gehen. Fällt die Altersgrenze auf einen Tag im Juni, startet die Rente zum 1. Juli.
Rentenart 3: Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre, mit Abschlag)
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die klassische vorgezogene Altersrente mit Abschlägen; sie kann bereits früher in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 36 SGB VI.
Die Altersgrenze liegt deutlich unter der Regelaltersgrenze, dafür fällt ein dauerhafter Abschlag an, der bis zu 14,4 Prozent betragen kann. Für 2026 zeigen spezialisierte Tabellen:
- Für einen vorgezogenen Rentenbeginn 2026 kommen vor allem Geburtsdaten
vom 2. Dezember 1962 bis 1. Dezember 1963 in Betracht.
Ob die individuelle Altersgrenze genau im Juni erreicht wird, hängt vom jeweiligen Geburtstag ab und ist nur taggenau mit Rechner oder DRV-Auskunft zu bestimmen.
„Wer zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren ist und mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann 2026 eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag beantragen – je nach Geburtstag auch mit Rentenbeginn im Juni 2026.“
Rentenart 4: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen richtet sich an Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die eine besondere Altersgrenze erreichen und mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB VI.
Ab 2026 gelten neue Altersgrenzen:
- Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vor dem 65 Lebensjahr
- Eine abschlagsfreie Rente ist erst ab 65 Jahren möglich.
Für den Jahrgang 1964 wurde der bisherige Vertrauensschutz gestrichen; die Altersgrenzen gelten nun einheitlich.
- Schwerbehinderte Versicherte des Jahrgangs 1964, die im Frühjahr 1964 geboren sind, erreichen 62 Jahre frühestens im Frühjahr 2026.
- Je nach Geburtstag kann der früheste Rentenbeginn (mit Abschlägen) im Juni 2026 liegen.
„Schwerbehinderte Versicherte des Jahrgangs 1964 können 2026 – bei Erreichen von 62 Jahren, einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren – eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen beziehen; Bei einem Geburtstag zwischen dem 2. Mai 1964 und dem 1. Juni 1964 ist ein erstmaliger Rentenbeginn im Juni 2026 möglich.“
Tabelle: Wer im Juni erstmalig in Rente gehen kann
So finden Sie Ihren eigenen Rentenbeginn
Für die Praxis genügt es nicht, nur grobe Tabellen zu kennen. Sie sollten Ihr eigenes Rentenalter möglichst exakt bestimmen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür einen Rentenbeginnrechner, bei dem Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre geplante Rentenart eingeben können. Ebenso sinnvoll ist ein Beratungstermin, insbesondere wenn mehrere Rentenarten – etwa Regelaltersrente oder Rente für besonders/langjährig Versicherte – in Betracht kommen und Sie über Abschläge nachdenken.
Ein häufiger Fehler: Der Rentenantrag wird zu spät gestellt. Da die Rente in der Regel nicht rückwirkend für viele Monate gezahlt wird, sollten Sie mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn tätig werden.
Zusammenfassung
Im Juni 2026 können erstmals ohne Abschläge diejenigen in die Regelaltersrente gehen, die zwischen dem 1. Januar 1960 und dem 31. Januar 1960 geboren sind. Daneben eröffnen sich je nach Geburtsdatum und Versicherungszeit auch für besonders/langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen vorgezogene Rentenoptionen – teils abschlagsfrei, teils mit Kürzungen.
Wer seinen persönlichen Rentenbeginn genau kennen möchte, sollte die eigenen Daten mit den Tabellen und Rechnern der Deutschen Rentenversicherung abgleichen und sich ggf. beraten lassen.

