Der Deutsche Bundestag hat Ende März 2026 die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat folgte am 8. Mai 2026. Kern der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot, das ab 1. Januar 2027 als staatlich gefördertes Standardprodukt die Riester-Rente schrittweise ablösen soll. Künftig können geförderte Beiträge auch in ETF- und Fondsdepots fließen – mit Kostendeckel, flexiblen Garantieniveaus und einer neu gestalteten Zulage, die vor allem kleinere und mittlere Einkommen stärker ansprechen soll. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, Neuabschlüsse werden aber eingestellt; ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist vorgesehen.
Der nachfolgende Artikel vertieft diese Aspekte, ordnet sie in die Drei-Säulen-Struktur der Altersvorsorge ein und zeigt, wo Chancen, Risiken und offene Fragen liegen.
Was die Reform bringt: Vom Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz („Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“) modernisiert der Gesetzgeber die dritte Säule des Rentensystems. Leitgedanke: Private Vorsorge soll „renditestärker, einfacher, günstiger und flexibler“ werden, ohne den Fördergedanken für kleine und mittlere Einkommen zu verlieren.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Einführung eines individuellen Altersvorsorgedepots als neue Produktkategorie
- Öffnung der Förderung für Depotlösungen ohne starre 100‑Prozent-Kapitalgarantie
- Beibehaltung, aber Anpassung der Zulagen- und Steuerförderung
- Standardprodukte mit gesetzlichem Kostendeckel von 1 Prozent pro Jahr
- Erweiterung des begünstigten Personenkreises, insbesondere für Selbstständige
Damit rückt die kapitalmarktorientierte Vorsorge in den Mittelpunkt: Aktienfonds und ETF sollen langfristig höhere Renditen ermöglichen als klassische Riester-Versicherungen.
Was das „Ende von Riester“ für bestehende Verträge und Neuabschlüsse heißt
Die Reform bedeutet nicht, dass bestehende Riester-Verträge über Nacht gekündigt werden. Vielmehr sieht das Konzept einen geordneten Übergang vor:
- Riester-Bestandsverträge können grundsätzlich weitergeführt werden.
- Neuabschlüsse klassischer Riester-Produkte sollen jedoch perspektivisch entfallen.
- Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll unter definierten Bedingungen möglich sein.
Hintergrund ist der starke Einbruch bei Riester-Neuverträgen und die anhaltende Kritik an hohen Kosten, Intransparenz und mageren Renditen. Die Bundesregierung richtet die Förderung künftig auf Produkte aus, die den Kapitalmarkt stärker nutzen und weniger auf Garantien setzen.
Für Sie heißt das: Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, erhalten Sie Bestandsschutz – Sie müssen aber prüfen, ob das neue Depotmodell langfristig bessere Perspektiven bietet, sobald konkrete Wechselregeln und Konditionen feststehen.
Wie das Altersvorsorgedepot funktioniert: ETF, Garantien und Risikostufen
Das neue Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der Reform. Es kombiniert staatliche Förderung mit einem Depotrahmen, in dem breit gestreute Fonds, insbesondere ETF, bespart werden.
Zentrale Merkmale:
- Depot statt Versicherung: Sie sparen in Fonds/ETF, nicht in einen klassischen Versicherungsvertrag.
- Flexible Garantien: Produkte können mit unterschiedlichen Sicherungsniveaus angeboten werden – von 100‑Prozent-Garantie über 80‑Prozent-Garantie bis hin zu Varianten ohne Garantie.
- Höhere Aktienquoten möglich: Weniger Garantiezwang erlaubt einen größeren Anteil renditestarker Anlagen, insbesondere in der Ansparphase.
Standardprodukte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Kombination aus sicherheitsorientiertem (z.B. Anleihen) und chancenorientiertem Fonds (z.B. weltweite Aktienfonds/ETF)
- Verpflichtendes Angebot bei allen zertifizierten Anbietern
- Effektivkostenobergrenze von 1 Prozent pro Jahr – vom Bundestag nach Kritik gegenüber dem ursprünglichen 1,5‑Prozent-Vorschlag nachgeschärft.
Damit setzt der Gesetzgeber erstmals einen einheitlichen Kostendeckel, um „Renditefresser“ einzudämmen.
Welche staatliche Förderung das Altersvorsorgedepot bekommt und wer profitiert
Die bisherige Logik der Förderung – Zulagen plus steuerliche Absetzbarkeit und nachgelagerte Besteuerung – bleibt im Kern erhalten, wird aber an das neue Modell angepasst.
Kernpunkte:
- Die Grundstruktur der Zulagenförderung bleibt (Grundzulage, Kinderzulagen), die genaue Ausgestaltung kann durch Rechtsverordnungen und nachgeordnetes Recht weiter konkretisiert werden.
- Der Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuer bleibt grundsätzlich bestehen; Einzahlungen können weiterhin steuerlich geltend gemacht werden, Leistungen in der Auszahlungsphase werden regulär besteuert.
- Der begünstigte Personenkreis wird auf weitere Gruppen, insbesondere bestimmte Selbstständige, ausgeweitet, um Versorgungslücken zu schließen.
Die Bundesregierung betont, dass gerade kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern stärker profitieren sollen. In der Praxis wird das von der konkreten Ausgestaltung der Zulagenstaffel und der Verwaltungspraxis abhängen.
Wie Bundestag und Bundesrat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen haben
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge Ende März 2026 beschlossen. In der Debatte betonten Regierungsvertreter, man schaffe damit „ein effizientes ergänzendes Angebot“ und modernisiere die dritte Säule der Altersvorsorge.
Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren:
- Senkung des Kostendeckels bei Standardprodukten von geplanten 1,5 auf 1 Prozent Effektivkosten
- Klarstellung, dass auch ein staatliches Standardangebot vorgesehen ist
- Präzisierungen zur Umsetzung verschiedener Garantieniveaus
Der Bundesrat hat – teils schon vor der Bundestagsentscheidung – auf eine stärkere Kostendisziplin und eine nutzerfreundliche Ausgestaltung gedrungen. Die Abstimmung in der Länderkammer ist die letzte Hürde, bevor der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt und es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Welche Chancen das Altersvorsorgedepot für Rendite und Kostentransparenz bietet
Aus Sicht vieler Fachleute und Verbraucherorganisationen bietet das Altersvorsorgedepot echte Chancen:
- Höhere Renditechancen durch kostengünstige ETF und höhere Aktienquoten
- Klarer Kostendeckel, der „overpriced“ Produkte erschweren soll
- Standardisierte Produkte für Menschen ohne Börsenerfahrung
- Möglichkeit, staatliche Förderung mit moderner Kapitalanlage zu kombinieren
Die Verbraucherzentrale spricht von einer „Renten-Chance“, warnt aber zugleich vor der Gefahr, dass schlecht konstruierte Produkte trotz Kostendeckel Rendite verschenken können. Entscheidend wird sein, wie streng Zertifizierung und Aufsicht in der Praxis gehandhabt werden.
Wo die Risiken liegen: Verluste, Komplexität und Beratungsbedarf beim neuen Depot
Die Abkehr von starren 100‑Prozent-Garantien bedeutet auch: Die reale Wertentwicklung hängt stärker von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Das ist politisch gewollt, birgt aber Risiken, insbesondere kurz vor Rentenbeginn, wenn Kursverluste weniger Zeit zur Erholung haben.
Offene Punkte aus Sicht von Experten:
- Wie werden die verschiedenen Sicherheitsstufen in der Praxis ausgestaltet?
- Wie transparent sind Kosten, Risikoprofile und Ablaufmanagement?
- Wie wird die staatliche Standardlösung aussehen – und wie wettbewerbsfähig ist sie gegenüber Privaten?
- Erhalten Sparerinnen und Sparer ausreichend unabhängige Beratung, die nicht nur auf Provisionsinteressen fußt?
Gerade für sicherheitsorientierte Personen, die bislang auf klassische Riester-Produkte gesetzt haben, wird die neue Vielfalt erklärungsbedürftig sein.
Wichtigste Fakten zu Altersvorsorgedepot und Riester-Aus im Überblick
| Aspekt | Inhalt / Bedeutung |
|---|---|
| Stand | Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026, Bundesratsentscheidung steht an (Stand: 2026) |
| Riester-Rente | Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen, Neuabschlüsse sollen perspektivisch entfallen; Riester wird schrittweise durch das Altersvorsorgedepot als Standardmodell ersetzt |
| Altersvorsorgedepot | Neues, gefördertes Depot für Fonds/ETF mit verschiedenen Garantieniveaus (0%, 80%, 100%), kapitalmarktorientiert, renditestärker als klassische Riester-Verträge gedacht |
| Standardprodukte | Verpflichtendes Standardprodukt bei allen Anbietern, Mischung aus Sicherheits- und Chancenfonds, Effektivkostendeckel von 1% pro Jahr |
| Förderung | Beibehaltung der Zulagen- und Steuerförderung in angepasster Form; stärkere Förderung von kleinen und mittleren Einkommen, Familien und bestimmten Selbstständigen geplant |
| Staatliches Angebot | Neben privaten Anbietern ist ein staatliches Standardangebot vorgesehen, um kostengünstige, breit zugängliche Produkte sicherzustellen |
| Chancen | Höhere Renditechancen durch ETF, niedrigere Kosten, flexiblere Gestaltung und breitere Zielgruppenansprache |
| Risiken | Höheres Kapitalmarktrisiko, insbesondere bei geringeren Garantien; Beratungsbedarf steigt, Gefahr ungeeigneter Produktwahl ohne neutrale Beratung |
Fazit: Was Riester-Sparer und Neu-Anleger vor 2027 prüfen sollten
Die Reform markiert einen klaren Schnitt: Die Riester-Rente wird nicht abgeschafft, aber politisch in den Hintergrund gedrängt – die Zukunft der geförderten privaten Vorsorge liegt im Altersvorsorgedepot. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen, sollte aber in den nächsten Monaten sorgfältig prüfen, ob ein späterer Wechsel ins neue System sinnvoll sein kann, sobald Details zu Wechselrechten und Kosten klar sind.
Für künftige Sparerinnen und Sparer eröffnen sich ab 2027 neue Möglichkeiten, mit staatlicher Unterstützung über ETF und Fonds fürs Alter vorzusorgen – mit besseren Renditechancen, aber auch mehr eigenem Risiko. Entscheidend wird sein, dass Sie Ihr Risikoprofil kennen, Produkte genau vergleichen und sich im Zweifel unabhängigen Rat holen, bevor Sie langfristige Entscheidungen treffen, die über Jahrzehnte Ihre Altersvorsorge prägen.

