Rentenkommission vor Stichtag: Gerüchte über Rente mit 70 dementiert

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In wenigen Tagen muss die Alterssicherungskommission liefern: Bis Ende des zweiten Quartals 2026 soll das Expertengremium, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Themenseite zur Rentenkommission 2026 festhält, Vorschläge zur langfristigen Reform der Alterssicherung vorlegen. Schon jetzt kursieren Gerüchte über eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre. Und während über die Zukunft gestritten wird, wirft ein Blick auf die aktuellen Zahlen der Bundesregierung eine andere Frage auf: Wie belastbar ist eigentlich das offiziell kommunizierte Versorgungsniveau im Alter?

Die Frist läuft: Was die Kommission noch liefern muss

Die Alterssicherungskommission (ASK) hat am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag umfasst vier Themenfelder: die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung, die Reform der privaten Vorsorge und eine Gesamtstrategie für die Alterssicherung bis 2040 oder 2050. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels lag der Abschlussbericht noch nicht vor, ein offiziell verschobener Termin wurde bislang nicht bekanntgegeben.

Die Rente-mit-70-Spekulation

Mitte Mai berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise, die ASK plane, eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf bis zu 70 Jahre zu empfehlen – mit Beginn in den 2060er-Jahren und vor allem Folgen für nach 1990 Geborene. Mehrere Kommissionsmitglieder widersprachen dem gegenüber dem Handelsblatt ausdrücklich: Es gebe zwar Einigkeit, dass das Rentenalter perspektivisch weiter steigen solle, aber keine Festlegung auf die Zahl 70 oder konkrete Jahrgänge. Das Bundesarbeitsministerium wollte sich zu „vermeintlichen Zwischenständen“ nicht äußern, Kanzleramtschef Thorsten Frei sprach von Spekulationen und warnte vor verfrühten „Wasserstandsmeldungen“. Bis zur Vorlage des Abschlussberichts bleibt die Debatte damit eine mediale, keine beschlossene.

Was das Rentenniveau von 48 Prozent wirklich bedeutet

Unabhängig von der Kommissionsarbeit gilt bereits eine gesetzliche Festlegung: Das Sicherungsniveau vor Steuern, gemeinhin Rentenniveau genannt, ist durch das Rentenpaket 2025 bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 bei 48 Prozent abgesichert. Diese Zahl bezieht sich nicht auf den eigenen letzten Nettolohn, sondern auf das Verhältnis einer Standardrente – 45 Beitragsjahre exakt zum Durchschnittsverdienst – zum Durchschnittslohn aller Versicherten. Wer kürzer oder unterhalb des Durchschnitts verdient hat, liegt darunter. Nach Auslaufen der Haltelinie rechnet der Rentenversicherungsbericht 2025 mit einem Absinken auf 46,3 Prozent bis 2039.

Die „Gesamtversorgung“ von 52,6 Prozent – und ihr blinder Fleck

Neben dem Rentenniveau weist die Bundesregierung im Rentenversicherungsbericht zusätzlich ein „Gesamtversorgungsniveau“ aus: 52,6 Prozent für 2026, ansteigend auf 54,3 Prozent bis 2039. Diese Kennzahl ist nach § 154 SGB VI einmal pro Wahlperiode zu ermitteln und setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: der gesetzlichen Rente, einer unterstellten Riester-Rente und einer fiktiven dritten Säule, die aus der zunehmenden steuerlichen Freistellung der Rentenbeiträge seit 2005 berechnet wird. Die Modellrechnung unterstellt, dass diese Steuerersparnis vollständig in einen separaten privaten Vorsorgevertrag fließt.

Der Sozialbeirat, das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung, kritisiert genau das im Jahresgutachten 2025: Er fordert eine „verbesserte und aussagefähigere Darstellung“ des Gesamtversorgungsniveaus, die auch den tatsächlichen Abdeckungsgrad berücksichtigt – also wie viele Versicherte die unterstellte Zusatzvorsorge real besitzen. Ein Wert von 52,6 Prozent sei zwar rund einen Prozentpunkt höher als im Vorjahr, habe aber wenig Aussagekraft, solange unklar bleibt, wie viele Menschen tatsächlich über entsprechende Riester- und Zusatzverträge verfügen. Ähnliche Kritik hatte der Sozialbeirat bereits in den Gutachten zu den Berichten 2016 und 2020 formuliert.

Die Riester-Lücke

Ende 2024 gab es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums knapp 15 Millionen Riester-Verträge – schätzungsweise 20 bis 25 Prozent davon ruhten bereits ohne laufende Beitragszahlung. Wer einen solchen Vertrag nicht bespart, taucht im Modell des Rentenversicherungsberichts trotzdem mit der vollen Riester-Rente auf.

An dieser Stelle hat sich seit der ursprünglichen Berichterstattung etwas Wesentliches getan: Was lange als Reformvorhaben galt, ist inzwischen Gesetz. Der Bundestag verabschiedete die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, Ende Mai trat das Gesetz in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie sowie ein kostengünstiges Standardprodukt mit einer Kostenobergrenze von einem Prozent. Bereits bestehende Riester-Verträge laufen unter vollem Bestandsschutz unverändert weiter – eine automatische Umstellung gibt es nicht, ein freiwilliger Wechsel ist möglich.

Was das für die eigene Altersplanung bedeutet

Wer die eigene Absicherung realistisch einschätzen will, sollte das Gesamtversorgungsniveau der Bundesregierung nicht als persönlichen Zielwert lesen, sondern als Modellrechnung für einen Idealfall. Die Deutsche Rentenversicherung schickt ab dem 27. Lebensjahr automatisch eine Renteninformation per Post, sofern mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vorliegen. Wer dort Lücken entdeckt – fehlende Versicherungszeiten, Minijob-Phasen oder nicht eingetragene Kindererziehungszeiten – kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Kontenklärungsantrag stellen. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag bespart, sollte weiterhin jährlich prüfen, ob der eigene Beitrag für die volle Grundzulage von 175 Euro ausreicht; wer weniger einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig.

Häufige Fragen zum Gesamtversorgungsniveau und zur Rentenkommission

Gilt das Gesamtversorgungsniveau für alle Rentnerinnen und Rentner? Nein. Das Modell beschreibt einen Standardrentner mit 45 Beitragsjahren, Durchschnittsverdienst und vollständig bespartem Riester-Vertrag. Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, liegt real darunter.

Ist die Rente mit 70 bereits beschlossen? Nein. Es handelt sich um einen Medienbericht über angebliche interne Überlegungen, den Kommissionsmitglieder und Regierung als Spekulation zurückgewiesen haben. Eine offizielle Festlegung gibt es bislang nicht.

Was passiert mit meinem laufenden Riester-Vertrag? Nichts, ohne dass Sie aktiv werden. Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Nur für Neuverträge ab 2027 gilt das neue System.

Wann legt die Kommission ihre Vorschläge endgültig vor? Laut Auftrag bis Ende des zweiten Quartals 2026. Ob dieser Termin gehalten wird, war zum Zeitpunkt dieses Artikels noch offen.


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