Viele Mütter (und Väter) mit Kindern vor 1992 fragen sich gerade: „Die Politik spricht von Sparen bei der Rente – fällt die Mütterrente dann als Erstes unter den Tisch?“ Vielleicht haben Sie Schlagzeilen zu Beitragssatz‑Stabilität, Steuerzuschüssen und zunehmenden Rentenkosten gelesen und sorgen sich, ob Zusagen zur Mütterrente III wieder einkassiert werden.
Die gute Nachricht: Die aktuelle Rentenreform stabilisiert zwar das Rentenniveau und bremst die Beiträge, aber bei der Mütterrente wird nicht gekürzt, sondern im Gegenteil weiter aufgestockt. Die sogenannte Mütterrente III ist gesetzlich fest verankert und soll ab 2027 für mehr Rentenpunkte sorgen – mit Nachzahlung ab 2028.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau sich bei der Mütterrente ändert, wann die Verbesserungen kommen, wer profitiert – und warum die Diskussion um „Sparen bei der Rente“ für diese Leistung eine besondere Rolle spielt.
Was hinter der „Mütterrente“ wirklich steckt
Viele sprechen von „Mütterrente“, als wäre es eine eigene Rente. Tatsächlich handelt es sich um zusätzliche Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten, die in Ihre ganz normale gesetzliche Rente einfließen.
Grundprinzip:
- Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden seit vielen Jahren 3 Jahre Kindererziehungszeit (= 3 Entgeltpunkte) anerkannt.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurden ursprünglich nur 1 Jahr, später 2 Jahre und seit der Mütterrente II bis zu 2,5 Jahre (= 2,5 Entgeltpunkte) berücksichtigt.
Diese Ungleichbehandlung empfanden viele Mütter als ungerecht. Die Mütterrente I und II haben das bereits verbessert – komplett gleichgestellt waren Mütter und Väter älterer Jahrgänge aber noch nicht. Genau hier setzt die neue Stufe der Reform an.
Mütterrente III: Gleichstellung ab 2027 – trotz Sparkurs
Mit dem Rentenpaket 2025 verfolgt die Bundesregierung zwei große Ziele:
- Das Rentenniveau langfristig stabil halten.
- Die Mütterrente noch einmal ausweiten und die Gerechtigkeitslücke schließen.
Kern der Mütterrente III:
- Für jedes vor 1992 geborene Kind werden die Kindererziehungszeiten von bislang maximal 30 Monaten auf 36 Monate erhöht.
- Das bedeutet: Pro Kind gibt es ein halbes Jahr zusätzliche Erziehungszeit, also einen halben Entgeltpunkt extra.
- In Euro ausgedrückt: Ein halber Rentenpunkt ist – beim aktuellen Rentenwert – rund 20 Euro mehr Bruttorente pro Kind und Monat wert (genauer Wert hängt vom Rentenwert zum jeweiligen Zeitpunkt ab).
Wichtig für Ihre Planung:
- Die Mütterrente III soll laut Bundesregierung ab 1. Januar 2027 gelten.
- Die technische Umsetzung in der Rentenversicherung ist erst ab Anfang 2028 möglich. Deshalb wird das Plus für 2027 im Jahr 2028 rückwirkend nachgezahlt.
Das bedeutet: Auch wenn Sie 2027 auf Ihrer Rentenmitteilung noch keine höhere Rente durch die Mütterrente III sehen, verlieren Sie nichts. Sie erhalten die Nachzahlung gesammelt, sobald die Systeme der Deutschen Rentenversicherung angepasst sind.
Rentenreform, Sparen und Finanzierung: Wird an der Mütterrente gesägt?
Die Rentenreform 2025 wurde von Anfang an von einer Debatte über „Sparen bei der Rente“ begleitet. Dahinter steht vor allem die Sorge, dass steigende Rentenausgaben irgendwann zu höheren Beiträgen oder zu Leistungskürzungen führen könnten.
Die Regierung verfolgt daher ein Doppelkonzept:
- Stabilisierung des Rentenniveaus durch eine sogenannte „Haltelinie“.
- Finanzierung zusätzlicher Leistungen, insbesondere der Mütterrente III, aus Steuermitteln, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Konkret heißt das:
- Die Mütterrente III ist Teil des Rentenpakets und wird steuerfinanziert. Damit wird vermieden, dass die Beiträge zur Rentenversicherung wegen dieser Leistung steigen.
- Politisch ist die Mütterrente III ausdrücklich gewollt – als Gerechtigkeitsmaßnahme für rund zehn Millionen Eltern mit älteren Kindern.
Auch wenn in Talkshows und Kommentaren viel von „Sparen bei der Rente“ die Rede ist: Die Mütterrente III gehört aktuell nicht zu den Sparposten, sondern zu den gezielt ausgebauten Leistungen.
Wer profitiert von der Mütterrente – und wie stark?
Profitieren können grundsätzlich alle, die mindestens ein Kind erzogen haben, das vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde – egal ob Mutter oder Vater.
Besonders relevant ist die Reform für:
- Mütter mit mehreren Kindern vor 1992, die bisher nur 2 oder 2,5 Rentenpunkte pro Kind anerkannt bekommen.
- Eltern mit lückenhaften Erwerbsbiografien, für die zusätzliche Entgeltpunkte und Versicherungszeiten wichtig sind, um die Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) für eine Altersrente zu erfüllen.
Ein Rechenbeispiel:
- Sie haben zwei Kinder, beide vor 1992 geboren.
- Bisher: 2,5 Entgeltpunkte pro Kind → 5 Punkte gesamt.
- Künftig: 3 Entgeltpunkte pro Kind → 6 Punkte gesamt.
Das Plus von 1 Entgeltpunkt kann – je nach Rentenwert – rund 40 Euro mehr Bruttorente im Monat bedeuten.
Hinzu kommt: Der zusätzliche halbe Rentenpunkt pro Kind entspricht sechs Monaten Versicherungszeit. Das kann entscheidend sein, wenn Sie knapp an der fünfjährigen Mindestversicherungszeit für eine reguläre Altersrente liegen.
Rechtliche Einordnung: Wo ist die Mütterrente III geregelt?
Rechtlich läuft die Mütterrente III über die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geregelt sind, insbesondere in § 249 SGB VI.
Wesentliche Punkte:
- Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten behandelt und erhöhen die Rente über Entgeltpunkte.
- Die Mütterrente III ändert nicht das Prinzip, sondern die Dauer der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (36 statt 30 Monate).
- Die konkrete Ausgestaltung wurde im sogenannten Rentenpaket 2025 festgelegt, das die Bundesregierung ausführlich begründet hat.
Für Sie als Versicherte heißt das: Es gibt keinen eigenen Antrag „Mütterrente III“, sondern Ihre Kindererziehungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung anhand der gesetzlichen Vorgaben überprüft und automatisch in die Rentenberechnung einbezogen.
Auswirkungen für Betroffene: Was Sie jetzt tun sollten
Damit Sie von der Mütterrente III tatsächlich profitieren, sind einige Schritte wichtig – auch wenn vieles automatisch läuft.
1. Kindererziehungszeiten prüfen und ggf. nachmelden
- Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft und einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an.
- Prüfen Sie genau, ob alle Kinder mit korrekten Geburtsdaten aufgeführt sind und die Erziehungszeiten vollständig erfasst wurden.
- Fehlen Zeiten, können Sie diese mit dem Formular „Feststellung von Kindererziehungszeiten“ nachmelden.
2. Keine Extra-Anträge auf „Mütterrente III“ stellen
- Es gibt keinen gesonderten Antrag für Mütterrente III.
- Entscheidend ist, dass Ihre Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf richtig stehen. Die Umstellung auf 36 Monate pro Kind erledigt die Rentenversicherung von sich aus, sobald die gesetzliche und technische Umsetzung greifen.
3. Rentenbeginn und Übergangsphase beachten
- Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, erhalten Sie die zusätzlichen Punkte ab 2027, die Auszahlung erfolgt aber erst 2028 rückwirkend.
- Planen Sie Ihren Ruhestand so, dass Sie mit einem Rentenplus rechnen können – aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass dieses Plus schon 2027 in voller Höhe auf dem Konto ist.
4. Steuer und Sozialleistungen im Blick behalten
- Mehr Rente kann bedeuten, dass mehr Einkommen versteuert werden muss oder dass an anderer Stelle bedürftigkeitsabhängige Leistungen (z.B. Grundsicherung im Alter, Wohngeld) sinken.
- Lassen Sie bei größeren Rentensteigerungen prüfen, wie sich das auf Ihre Steuerlast und auf eventuelle Zusatzleistungen auswirkt.
FAQ: Häufige Fragen zur Mütterrente III
Wird bei der Rentenreform an der Mütterrente gespart?
Nein. Die Mütterrente III ist Bestandteil des Rentenpakets 2025 und wird aus Steuermitteln finanziert. Sie dient ausdrücklich der Gleichstellung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern und wird nicht gekürzt, sondern ausgeweitet.
Ab wann bekomme ich die Mütterrente III?
Die neuen Kindererziehungszeiten gelten ab 1. Januar 2027. Weil die technische Umsetzung in der Rentenversicherung komplex ist, wird das Rentenplus für 2027 im Jahr 2028 nachgezahlt. Ab 2028 fließt die erhöhte Mütterrente dann regulär in die laufende Rente ein.
Muss ich einen extra Antrag auf Mütterrente III stellen?
Nein. Wichtig ist nur, dass Ihre Kindererziehungszeiten vollständig und korrekt gemeldet sind. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die zusätzlichen Monate automatisch ein, sobald die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt sind.
Wie viel mehr Rente bringt mir die Mütterrente III pro Kind?
Pro vor 1992 geborenem Kind erhalten Sie künftig einen halben Entgeltpunkt zusätzlich. Das entspricht – je nach Rentenwert – derzeit etwa 20 Euro mehr Bruttorente pro Kind und Monat. Bei mehreren Kindern summiert sich das Plus deutlich.
Ausblick: Was rund um die Mütterrente politisch offen bleibt
Die Mütterrente III gilt politisch als abgeschlossenes Reformprojekt: Die zentrale Gerechtigkeitslücke zwischen älteren und jüngeren Jahrgängen wird geschlossen, ohne die Beitragssätze zu erhöhen.
Offen bleiben aber andere Fragen im Rentensystem – etwa die künftige Entwicklung des Rentenniveaus nach 2039, die Finanzierung bei alternder Gesellschaft oder die Rolle privater und betrieblicher Vorsorge. In diesen Debatten taucht die Mütterrente immer wieder als Beispiel dafür auf, wie teuer zusätzliche Leistungen sind – aktuell steht sie aber nicht zur Disposition.
Für Sie als Betroffene bleibt das Wichtigste: Halten Sie Ihren Versicherungsverlauf aktuell, damit die zusätzlichen Rentenpunkte rechtzeitig und vollständig bei Ihnen ankommen.

