Die Rentenkommission schlägt vor, das Rentenalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – langfristig wäre damit eine Rente mit 70 in den 2090er-Jahren möglich. Zugleich sollen Frührenten wie die „Rente mit 63“ auslaufen, mehr Menschen in die Rentenkasse einzahlen und eine verpflichtende Aktienrente nach schwedischem Vorbild eingeführt werden. Alle Einzelheiten in folgendem Artikel!
Warum der Vorschlag gerade jetzt für so viel Unruhe sorgt
Viele Menschen fragen sich: Reicht meine Rente später noch – oder muss ich wirklich bis 70 arbeiten, um nicht in die Grundsicherung abzurutschen? Wer körperlich hart arbeitet, fürchtet, das höhere Rentenalter schlicht nicht durchzuhalten. Gleichzeitig warnt die Rentenkommission: Ohne Reformen würden die Beiträge explodieren oder das Rentenniveau deutlich absinken.
Der aktuelle Vorschlag der Rentenkommission setzt daher auf ein ganzes Paket: Länger arbeiten, mehr Einzahler, eine zusätzliche Kapitalrente und weniger Sondervorteile wie die abschlagsfreie Rente mit 63. In diesem Artikel erfahren Sie, was konkret geplant ist, wer wirklich betroffen wäre – und was Sie jetzt bei Ihrer Altersvorsorge beachten sollten.
Was die Rentenkommission konkret vorgeschlagen hat
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission legt ein Reformpaket mit rund 30 bis 33 Maßnahmen vor, das die gesetzliche Rente langfristig stabil halten soll. Kernidee: Wer länger lebt, soll im Schnitt auch länger arbeiten – gleichzeitig soll die Rente durch eine zusätzliche Kapitalanlage und mehr Beitragszahler gestützt werden.
Die wichtigsten Punkte:
- Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, Start der Anhebung ab etwa 2032.
- Renteneintritt ab 2040er-/2050er-Jahre schrittweise später: etwa 67,5 Jahre um 2041, 68 Jahre um 2051, Rentenalter 70 in den 2090er-Jahren.
- Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren.
- Einführung einer verpflichtenden, kapitalgedeckten Zusatzrente („Schwedenmodell“) mit Anlage am Aktienmarkt.
- Ausweitung des Versichertenkreises: Einbindung von Selbstständigen, Abgeordneten und langfristig auch Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Begrenzung beitragsfreier Minijobs nur noch für Schüler, ansonsten Rentenversicherungspflicht.
Wichtig: Es handelt sich bisher um Empfehlungen der Kommission – die Bundesregierung muss daraus erst ein konkretes Gesetzgebungsverfahren machen. Bis dahin bleibt alles politisch umkämpft.
Wer wäre von der „Rente mit 70“ wirklich betroffen?
Das Bild, dass jetzt alle sofort bis 70 arbeiten müssten, stimmt nicht. Die vorgeschlagene Kopplung an die Lebenserwartung soll sehr langsam greifen und würde vor allem die jüngeren Jahrgänge treffen.
Nach den Berechnungen der Kommission sieht die Staffel so aus:
- Ab etwa 2032: Einstieg in ein neues, dynamisches Rentenaltermodell, das an die Lebenserwartung anknüpft.
- Ab den frühen 2040er-Jahren: Regelaltersgrenze etwa bei 67,5 Jahren.
- Ab den frühen 2050er-Jahren: Anstieg auf etwa 68 Jahre.
- In den 2090er-Jahren: Voraussichtlicher Zielwert Rente mit 70.
Nach aktuellen Szenarien wären vor allem jüngere Menschen, die heute zur Schule gehen oder am Anfang ihres Erwerbslebens stehen, von einer realen Rente mit 70 betroffen. Wer heute kurz vor der Rente steht, muss die 70 nach derzeitigem Diskussionsstand nicht fürchten – wohl aber Änderungen bei Frühverrentungsoptionen.
Ende der „Rente mit 63“: Was bedeutet das für die Planung?
Ein besonders emotionaler Punkt im Vorschlag ist das Aus für die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren. Die Kommission hält diese Regelung für zu teuer und kritisiert, dass sie dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte entzieht.
Für Sie heißt das:
- Ein früher Renteneintritt dürfte künftig nur noch mit spürbaren Abschlägen möglich sein. Die Höhe müsste der Gesetzgeber festlegen.
- Die bisherige Planung „Ich arbeite 45 Jahre und kann dann ohne Abzug gehen“ wäre so nicht mehr haltbar, wenn der Vorschlag umgesetzt wird.
- Wer schwer körperlich arbeitet oder gesundheitlich eingeschränkt ist, müsste stärker auf Erwerbsminderungsrente oder individuelle Übergangslösungen setzen.
Die Kommission signalisiert aber zugleich, dass der Gesundheitszustand künftig eine größere Rolle spielen soll, wenn es um frühere Ausstiegsmöglichkeiten geht.
Neue Aktienrente nach schwedischem Vorbild: Chance oder Risiko?
Neben dem längeren Arbeiten setzt die Kommission auf eine neue kapitalgedeckte Zusatzrente. Ein Teil der Rentenbeiträge soll verpflichtend in einen staatlich organisierten Fonds fließen, der am Aktienmarkt investiert.
Vorgesehen ist folgendes Modell:
- Zu Beginn rund 0,5 Prozent des Bruttolohns, später bis zu etwa zwei Prozent, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Der Fonds soll breit gestreut investieren und staatlich organisiert werden, angelehnt an das schwedische System.
- Langfristig soll so ein Rentenniveau von rund 50 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens aus Umlage- und Kapitalanteil zusammen erreicht werden.
Für Versicherte bedeutet das: Ein Teil des Beitrags wird chancenorientiert angelegt – mit der Aussicht auf höhere Renditen, aber auch mit Marktrisiken. Wer bislang gar nicht privat vorgesorgt hat, hätte damit zumindest automatisch eine zusätzliche Schiene.
Mehr Einzahler: Selbstständige, Abgeordnete, Beamte
Ein weiterer Hebel im Vorschlag ist die Ausweitung des Versichertenkreises. Die Kommission möchte die gesetzliche Rentenversicherung zu einer echten Erwerbstätigenversicherung ausbauen.
Geplant ist unter anderem:
- Pflichtversicherung für Selbstständige, sofern sie nicht bereits über eine berufsständische Versorgung abgesichert sind.
- Einbeziehung von Abgeordneten aus Bundestag und Landtagen.
- Langfristige Einbindung von Beamten in die Rentenversicherung oder stärkere Annäherung von Pensionen an Rentenstrukturen.
Damit würde das System breiter finanziert und gerechter wahrgenommen – gerade für Beschäftigte, die sich schon lange an ungleicher Behandlung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten stören.
Was heißt das rechtlich? Einordnung im Lichte des SGB VI
Rechtlich knüpfen die Vorschläge an das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch an. Zentrale Normen sind vor allem § 35 SGB VI (Regelaltersrente) und § 235 SGB VI (stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für die Jahrgänge). Die Kommission schlägt vor, diese Anhebungslogik künftig dauerhaft an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln, statt nur starr auf 67 Jahre zu steigen.
Auch der Nachhaltigkeitsfaktor, der die Rentenanpassungen an die Zahl der Beitragszahler koppelt, soll wieder eine stärkere Rolle spielen. Das könnte dazu führen, dass Rentenanpassungen künftig wieder stärker gedämpft werden, wenn die Zahl der Beitragszahler sinkt.
Frühverrentungswege wie die „Rente mit 63“ sind derzeit in verschiedenen Vorschriften verankert, etwa in § 236b SGB VI (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Eine Abschaffung oder Einschränkung würde Gesetzesänderungen an diesen Vorschriften verlangen – inklusive Übergangsrecht für bereits laufende Planungen.
Was bedeutet das für Ihre konkrete Planung?
Für viele stellt sich die Frage: Muss ich meine Rentenpläne jetzt sofort umwerfen? Noch nicht – aber Sie sollten sich auf eine Phase mit spürbaren Änderungen einstellen.
Worauf Sie jetzt achten sollten:
- Prüfen Sie Ihre bisherige Renteninformation genau und ergänzen Sie sie um eigene Hochrechnungen, die auch längeres Arbeiten berücksichtigen.
- Wenn Sie bisher auf die „Rente mit 63“ gebaut haben, sollten Sie alternative Szenarien mit Abschlägen oder späterem Renteneintritt durchspielen.
- Private Vorsorge (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Sparpläne) gewinnt noch mehr an Bedeutung, vor allem falls politische Kompromisse das gesetzliche Niveau doch weniger stark anheben.
- Für jüngere Jahrgänge wird es entscheidend, ihre Erwerbsbiografie möglichst wenig zu unterbrechen, um von der späteren Kapitalrente und höheren Rentenanwartschaften zu profitieren.
Wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind oder in einem körperlich belastenden Beruf arbeiten, sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Möglichkeiten von Erwerbsminderungsrente, Reha und betrieblichen Übergangsmodellen bestehen.
FAQ – Die vier wichtigsten Fragen zur „Rente mit 70“
Wird die Rente mit 70 jetzt sofort eingeführt?
Nein. Die Kommission empfiehlt eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung mit sehr langsamer Anhebung ab den 2030er-Jahren. Die Marke 70 Jahre wäre nach Berechnungen erst in den 2090er-Jahren erreicht.
Muss ich als Ältere oder Älterer jetzt meine konkrete Rentenplanung ändern?
Wenn Sie in den nächsten Jahren in Rente gehen, betreffen Sie die Vorschläge vor allem bei der Frage, ob und wie lange es die abschlagsfreie „Rente mit 63“ noch geben wird. Das reguläre Rentenalter von 67 bleibt zunächst maßgeblich.
Was bringt mir die neue Aktienrente überhaupt?
Die kapitalgedeckte Zusatzrente soll langfristig ein höheres Gesamtniveau sichern, indem ein Teil der Beiträge renditeorientiert angelegt wird. Sie ersetzt nicht die private Vorsorge, kann aber insbesondere für Menschen ohne eigene Sparpläne eine wichtige zusätzliche Säule darstellen.
Wer muss künftig zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Geplant ist, Selbstständige ohne eigene Versorgung, Abgeordnete und perspektivisch auch Beamte stärker in die gesetzliche Rente einzubinden. Damit soll die Finanzierung breiter aufgestellt und das System gerechter wahrgenommen werden.
Geplant ist, Selbstständige ohne eigene Versorgung, Abgeordnete und perspektivisch auch Beamte stärker in die gesetzliche Rente einzubinden. Damit soll die Finanzierung breiter aufgestellt und das System gerechter wahrgenommen werden.
Ausblick: Politischer Streit ist vorprogrammiert
Der Bericht der Rentenkommission ist ein Empfehlungspapier – kein fertiges Gesetz. Die nächsten Monate und Jahre werden geprägt sein von heftigen Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Opposition, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Sozialverbänden.
Möglich ist, dass Teile des Pakets umgesetzt werden (zum Beispiel die Kapitalrente und mehr Einzahler), während andere Punkte wie die Abschaffung der Rente mit 63 oder die genaue Anhebung des Rentenalters abgeschwächt oder verschoben werden. Für Sie bleibt wichtig: Behalten Sie die Entwicklung im Blick, nutzen Sie Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung – und passen Sie Ihre persönliche Vorsorgestrategie Schritt für Schritt an, statt in Schockstarre zu verfallen.

