Rentenpfändung – neue Freigrenzen ab dem 1.7. 2023 für Rentner

Rentenpfändung – neue Freigrenzen ab dem 1.7. 2023 für Rentner
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Wer Schulden hat und eine Rente bezieht, der ist nicht vor einer Pfändung sicher. Denn: auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung können von Gläubigern gepfändet werden. Die Rente wird hinsichtlich der Pfändung vom Gesetz wie Arbeitseinkommen behandelt. Renten sind also pfändbar.

Anhebung des Pfändungsfreibetrages für Renten

Für Rentner, die von einer Pfändung bedroht oder betroffen sind, gibt es eine gute Nachricht:  Zum 01.07.2022 wurden die geltenden Pfändungsfreigrenzen angehoben.

Wie hoch der Pfändungsfreibetrag für Rentner ist,  hängt von der Höhe der Rente und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Wenn kein Unterhalt (etwa an die Ehefrau) zu zahlen, ist ein monatlicher Rentenbetrag, der  unter 1.340 Euro liegt, von einer Pfändung ausgeschlossen. Der Pfändungsfreibetrag für alleinstehende Rentner liegt also bei 1340 Euro.

Das bedeutet: der durchschnittliche Rentner ist von einer Pfändung nicht betroffen, denn die durchschnittliche Rentenhöhe liegt ab dem 1. 7. 2023 bis ca. 1090 Euro.

Weiteres Beispiel: Beträgt die monatlichen Rente 1.400 Euro können beispielsweise nur rund 49 Euro von der Rente im Monat gepfändet werden.

Rente gilt als Arbeitseinkommen

Eine Rente behandelt das deutsche Schuldrecht wie Arbeitseinkommen. Folglich kann die Rente wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: Lediglich der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze ist in einer Tabelle der ZPO (Zivilprozessordnung) festgelegt.

Sinn und Zweck der Pfändungsfreigrenze: Auch bei einer Rentenpfändung soll das Existenzminimum für den Rentner gewahrt sein. Außerdem soll der Rentner seine Unterhaltspflichten erfüllen können.

Rentenversicherungsträger prüft die Pfändung

Die Höhe des pfändbaren Betrags der Rente wird vom jeweiligen Rentenversicherungsträger geprüft und festgelegt. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, durch den die Rente ausgezahlt wird. Wichtig ist, dass der von der Pfändung betroffene Rentner nicht zum Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld werden darf.

Eine Prüfung erfolgt aber nur dann, wenn der Rentenanspruch direkt gepfändet wird. Bei einer Kontopfändung sind Rentenzahlungen hingegen sofort ab Zahlungseingang in vollem Umfang pfändbar. Nur dann, wenn ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet ist oder wird, besteht der Pfändungsschutz hinsichtlich des Rentenbetrages.  Das P-Konto ist  Giro-Konto mit besonderem Pfändungsschutz. Mit dem P-Konto können Schuldner trotz Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte, also der Rente, verfügen.

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. 7. 2023

Weitere Infos zu den neuen Pfändungsfreigrenzen mit den aktuellen Pfändungstabellen finden Sie hier: Pfändungsfreigrenzen 1. Juli 2023

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