Countdown endet am 30.6.2026: Bürgergeld geht – neue Grundsicherung mit Grundsicherungsgeld ist da!

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Vielleicht haben Sie noch einen aktuellen Bürgergeld-Bescheid in der Schublade, rechnen mit der Überweisung Ende Juni – und fragen sich: Was passiert eigentlich danach, wenn plötzlich von „Grundsicherungsgeld“ statt Bürgergeld die Rede ist? Genau dieser Übergang sorgt bei vielen Leistungsbeziehenden für Unsicherheit. Das Bürgergeld nach dem bisherigen Recht endet zum 30. Juni 2026, ab 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung mit der Geldleistung „Grundsicherungsgeld“. Die Regelsätze bleiben zunächst auf Bürgergeld-Niveau, gleichzeitig greifen neue, teils deutlich strengere Regeln zu Vermögen, Pflichten, Sanktionen und Fristen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was zum 30. Juni 2026 endet, was ab 1. Juli 2026 unverändert weiterläuft – und wo die neue Grundsicherung Sie härter trifft als das bisherige Bürgergeld.

Bürgergeld: Was bis zum 30. Juni 2026 noch gilt

Bis einschließlich 30. Juni 2026 läuft das Bürgergeld nach den bisher bekannten Regeln weiter. Das betrifft sowohl die Höhe der Regelsätze als auch die Vermögensfreibeträge und das bisherige Sanktionssystem. Die letzte Bürgergeld-Zahlung wird für Juli 2026 noch nach altem Namen angewiesen, die Überweisung erfolgt – wie üblich – am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, also am 30. Juni 2026, mit Geldeingang zum Monatsbeginn.

Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf weiterhin 563 Euro, für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro pro Person, für Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wichtig für den Stichtag: Bis Ende Juni gilt beim Schonvermögen noch das „Bürgergeld-Privileg“ – mit hohen Freibeträgen von 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere. Diese Regelung läuft mit dem Systemwechsel aus.

Ab 1. Juli 2026: Neue Grundsicherung mit Grundsicherungsgeld

Mit dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld in einer reformierten Grundsicherung für Erwerbsfähige. Der Bundestag hat die Reform am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat sie gebilligt; nach Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die wesentlichen Änderungen zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Geldleistung heißt künftig Grundsicherungsgeld, bleibt aber eine steuerfinanzierte Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • Die Regelsätze bleiben zunächst unverändert auf Bürgergeld-Niveau (563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro für Partner usw.).
  • Es bleibt bei der Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, allerdings mit verschärfter Prüfung der Angemessenheit und kürzerer Übergangsfristen.

Die neue Grundsicherung soll Empfängerinnen und Empfänger schneller in Arbeit bringen, Pflichten konsequenter durchsetzen und die Zahl der Leistungsbeziehenden reduzieren.

Strengere Vermögensregeln: Ende der großzügigen Bürgergeld-Freibeträge

Ein entscheidender Unterschied zum Bürgergeld liegt in den Vermögensregeln. Mit der neuen Grundsicherung endet die bisherige weitgehende Schonung von Vermögen.

Statt der pauschalen Freibeträge von 40.000 Euro plus 15.000 Euro für jede weitere Person tritt ein altersabhängiges Schonvermögen, das deutlich niedriger ausfällt:

Alter der leistungsberechtigten Persongeplanter VermögensfreibetragHinweis
bis 30 Jahre5.000 Eurodeutlich weniger als bisher berlin+1
31 bis 40 Jahre10.000 Euroleichter Anstieg mit dem Alter berlin+1
41 bis 50 Jahre12.500 Euroweiterhin unter Bürgergeld-Niveau berlin+1
ab 51 Jahre20.000 Eurohöchster Freibetrag, aber klar unter 40.000 Euro berlin+1

Damit müssen viele Leistungsbeziehende ihr vorhandenes Vermögen deutlich stärker einsetzen, bevor sie die volle Grundsicherung erhalten. Für Personen mit Sparguthaben, privaten Rücklagen oder kleineren Vermögen kann das einen spürbaren Einschnitt bedeuten.

Pflichten und Sanktionen: Die Schraube wird angezogen

Die neue Grundsicherung verlagert den Schwerpunkt klar auf Mitwirkung, Vermittlung und Sanktionen. Ziel ist, Leistungsbeziehende schneller in Arbeit zu bringen und Pflichtverletzungen konsequenter zu ahnden.buerger-geld

Wesentliche Punkte:

  • Verschärfte Mitwirkungspflichten: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ablehnt, muss mit schnelleren und höheren Leistungsminderungen rechnen.
  • Härtere Sanktionen: Wiederholte Pflichtverletzungen können zu erheblichen Kürzungen des Grundsicherungsgeldes führen. Sozialverbände warnen vor einer Rückkehr zu Hartz‑IV‑ähnlichen Sanktionsregimen.
  • Mehr Druck beim Nachweis von Bemühungen: Bewerbungsbemühungen und Teilnahme an Maßnahmen sollen enger kontrolliert werden; fehlende Nachweise wirken sich direkt auf die Leistungsbewilligung aus.

Für viele Leistungsbeziehende bedeutet das: Fehler oder Versäumnisse, die beim Bürgergeld noch relativ milde Folgen hatten, können ab Juli deutlich stärker durchschlagen.

Neue „harte Ausschlussfrist“ für Unterlagen

Besonders brisant für die Praxis ist die Einführung einer harten Ausschlussfrist für Nachweise bei vorläufigen Bewilligungen. Bislang konnten Sie fehlende Unterlagen häufig auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachreichen; das Jobcenter musste diese Nachweise in der abschließenden Entscheidung noch berücksichtigen, wenn sie rechtzeitig im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eingingen.

Ab 1. Juli 2026 gilt mit dem 13. SGB‑II‑Änderungsgesetz eine deutlich strengere Regelung: Nachweise, die erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens – spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids – eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Vereinfacht heißt das:manske+1

  • Wer Unterlagen bei einer vorläufigen Bewilligung zu spät nachreicht, kann die Leistung für diesen Zeitraum verlieren.
  • Es gibt keine zweite Chance mehr, den Anspruch durch nachgereichte Dokumente zu retten, wenn die Frist überschritten ist.

Das erhöht den Druck, Fristen genau im Blick zu behalten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig einzureichen.

Was sich beim Auszahlungsmodus ändert – und was nicht

Die Umstellung auf Grundsicherungsgeld ändert am Auszahlungsmodus zunächst wenig. Die Leistung wird weiterhin im Voraus gezahlt, damit das Geld zu Monatsbeginn auf dem Konto ist. Für den Juli 2026 bedeutet das:

  • Auszahlung durch das Jobcenter: Dienstag, 30. Juni 2026 – letzter Bankarbeitstag des Vormonats.
  • Gutschrift auf dem Konto: in der Regel am 1. Juli 2026, mit der neuen Bezeichnung Grundsicherungsgeld, aber unveränderter Höhe.

Sie müssen für die Umbenennung der Leistung selbst keinen neuen Antrag stellen; die Umstellung erfolgt automatisch auf Basis Ihrer bestehenden Bewilligung, soweit die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Prüfen Sie Ihren Bescheid: Läuft Ihr aktueller Bürgergeld-Bewilligungszeitraum über den 1. Juli 2026 hinaus, und sind alle Unterlagen vollständig?
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen, um zu sehen, ob Sie durch die neuen, niedrigeren Freibeträge betroffen sind.
  • Achten Sie besonders bei vorläufigen Bewilligungen auf Fristen und fordern Sie Unterlagen frühzeitig an, damit Sie nichts verspätet einreichen.
  • Nehmen Sie Einladungen zu Vermittlungs- und Beratungsangeboten ernst; die neuen Sanktionsregeln setzen stark auf Pflichtenerfüllung.
  • Informieren Sie sich bei Bedarf bei Jobcenter, Sozialberatungen oder Fachanwälten über Ihre Rechte und möglichen Widerspruch, wenn Sie mit Entscheidungen nicht einverstanden sind.

FAQ zur neuen Grundsicherung und dem Grundsicherungsgeld

Muss ich ab 1. Juli 2026 einen neuen Antrag stellen, weil das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“ heißt?

Nein. Die Umstellung auf Grundsicherungsgeld erfolgt automatisch, solange Ihr Bewilligungsbescheid weiterläuft und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe bleibt zunächst unverändert.

Bleibt die Höhe meiner Leistung nach der Umstellung gleich?

Ja, zum 1. Juli 2026 bleiben die Regelsätze auf Bürgergeld-Niveau: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro für Partner, angepasste Werte für Kinder, plus Kosten der Unterkunft und Heizung.

Was passiert mit meinem Schonvermögen über 20.000 Euro?

Die großzügigen Bürgergeld-Freibeträge laufen aus. Ab der neuen Grundsicherung gelten deutlich niedrigere altersabhängige Freibeträge. Vermögen oberhalb dieser Grenzen kann Ihre Leistungsberechtigung reduzieren oder ausschließen.

Was bedeutet die neue „harte Ausschlussfrist“ bei Unterlagen konkret für mich?

Wenn Sie bei einer vorläufigen Bewilligung Nachweise zu spät einreichen – also erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens bzw. dem Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids –, darf das Jobcenter diese Unterlagen für denselben Zeitraum nicht mehr berücksichtigen. Ein Anspruch kann dadurch endgültig verloren gehen.

Quellen

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