Stellen Sie sich vor, Sie verlieren Ihren Job – und müssen plötzlich Grundsicherungsgeld beantragen, obwohl Sie über Jahre sorgfältig für das Alter gespart haben. Viele Betroffene fragen sich aktuell, ob Riester-Verträge, Rürup-Renten oder Fonds-Sparpläne ab Juli 2026 bei der neuen Grundsicherung sofort „aufgefressen“ werden. Gleichzeitig sorgt die Abschaffung der großzügigen Bürgergeld-Karenzzeit und die Einführung niedriger altersabhängiger Freibeträge für Verunsicherung. Die gute Nachricht: Staatlich geförderte Altersvorsorge bleibt auch im neuen System weitgehend geschützt – andere Ersparnisse dagegen nicht.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vermögensarten bei der neuen Grundsicherung unangetastet bleiben, wo Sie Ihr Erspartes zuerst einsetzen müssen und wie Sie Ihre Altersvorsorge rechtssicher organisieren.
Was sich ab Juli 2026 beim Schonvermögen grundsätzlich ändert
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung bzw. zum Grundsicherungsgeld umgebaut, die Vermögensregeln werden dabei deutlich verschärft. Die bisherige Karenzzeit mit 40.000 Euro Schonvermögen für die erste Person und zusätzlichen Freibeträgen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfällt oder wird stark eingeschränkt. Stattdessen gelten von Beginn an reguläre Vermögensgrenzen, die sich am Lebensalter orientieren und deutlich niedriger ausfallen.
Parallel dazu bleibt aber ein zentraler Grundsatz bestehen: Vermögen, das ausdrücklich der Altersvorsorge dient und durch Bundesrecht gefördert wird, soll weiterhin nicht als verwertbares Vermögen in der Grundsicherung berücksichtigt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf Anfrage bestätigt, dass das 13. SGB‑II‑Änderungsgesetz in Bezug auf die Alterssicherung keine Verschlechterung vorsieht.
Altersvorsorge-Vermögen: Was geschützt bleibt
Der wichtigste Schutz betrifft staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Dazu gehören insbesondere Riester-Verträge, Basis- bzw. Rürup-Renten und andere Vorsorgeformen, die über Zulagen oder Steuervergünstigungen gefördert werden. Diese Verträge gelten ausdrücklich als Altersvorsorge und zählen auch beim Bezug von Grundsicherung nicht zum zu berücksichtigenden Vermögen – unabhängig von der Höhe des angesparten Kapitals, solange kein Missbrauch vorliegt.
Die Gesetzesbegründung zum Bürgergeld hatte schon 2022 klargestellt, dass für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge künftig vollständig von der Vermögensberücksichtigung ausgenommen werden. Diese Linie wird im neuen Grundsicherungssystem fortgeführt: Altersvorsorge-Verträge müssen grundsätzlich nicht aufgelöst oder verwertet werden, bevor Leistungen gewährt werden.
Was als Altersvorsorge gilt – und was nicht
Nicht nur klassische Riester- oder Rürup-Verträge können geschützt sein. Auch andere Verträge, die erkennbar auf das Leben im Alter ausgerichtet sind – etwa Lebensversicherungen, Fonds-Sparpläne oder private Renten mit Laufzeit bis 60, 62 oder 65 Jahre – werden in der Praxis oft als Altersvorsorge eingestuft. Ein Verwertungsausschluss, also die vertragliche Regelung, dass das Kapital vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt werden darf, ist seit der Reform der Bürgergeld-Regeln keine zwingende Voraussetzung mehr.
Entscheidend ist, dass die Vertragsgestaltung und die Laufzeit klar auf die Altersphase abzielen. Werden Verträge dagegen offensichtlich für kurz- bis mittelfristige Zwecke genutzt oder können jederzeit ohne Nachteile gekündigt werden, sehen Behörden eher frei verfügbares Vermögen als Altersvorsorge.
Neue Freibeträge für sonstiges Vermögen: Wer verliert?
Neben der geschützten Altersvorsorge trifft die Reform vor allem frei verfügbares Erspartes – also Guthaben, das nicht ausdrücklich der Altersvorsorge dient. Mit dem Wegfall der Karenzzeit müssen Leistungsberechtigte ihr frei verfügbares Vermögen künftig vom ersten Tag des Grundsicherung-Bezugs an im Rahmen deutlich niedrigerer altersabhängiger Freibeträge einsetzen.
Je nach Ausgestaltung der neuen Regelung werden Beträge von wenigen tausend Euro bis zu rund 20.000 Euro pro Person als Schonvermögen verbleiben; darüber hinausgehende Ersparnisse gelten als verwertbares Vermögen und müssen grundsätzlich für den Lebensunterhalt genutzt werden. Für Menschen mit Notfallrücklagen, Tagesgeldkonten oder Depots ohne Altersvorsorgebindung bedeutet das: Ein erheblicher Teil des angesparten Geldes ist nicht mehr sicher, wenn Grundsicherungsgeld beantragt werden muss.
Rechtliche Einordnung: SGB II und sozialrechtliche Praxis
Rechtsgrundlage für die Vermögensprüfung ist weiterhin das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, das im Zuge des 13. SGB‑II‑Änderungsgesetzes angepasst wurde. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen verwertbarem Vermögen, das für den Lebensunterhalt einzusetzen ist, und privilegiertem Vermögen wie Altersvorsorge, das von der Anrechnung ausgenommen bleibt.
In der Praxis prüfen Jobcenter die Vermögenssituation anhand von Kontoauszügen, Verträgen und Nachweisen. Entscheidend ist, ob Verträge nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden oder aufgrund ihrer Struktur erkennbar der Altersphase dienen. Wer Grundsicherung beantragt, sollte daher Vertragsunterlagen vollständig vorlegen und auf die Altersvorsorge-Qualifikation hinweisen.
Typische Praxisprobleme: Wo es bei Jobcentern haken kann
Trotz klarer Vorgaben kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern. Häufig werden Altersvorsorge-Verträge unzutreffend als verwertbares Vermögen eingestuft oder Freibeträge falsch berechnet. Problematisch sind auch Mischformen, etwa Lebensversicherungen mit flexibler Auszahlungsoption, bei denen die Abgrenzung zwischen Altersvorsorge und frei verfügbarem Vermögen schwieriger ist.sovd+3
Ein weiteres Konfliktfeld ist die Frage, ob Betroffene eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen beantragen müssen, um Leistungen zu vermeiden. Hier gilt bis Ende 2026 ein Vertrauensschutz: Leistungsberechtigte müssen keine vorgezogene Altersrente allein zur Vermögensschonung in Anspruch nehmen.
Was Sie als Betroffene jetzt konkret tun sollten
- Sichten Sie Ihre Vorsorgeverträge frühzeitig: Riester, Basis-/Rürup, private Renten, Lebensversicherungen und Fonds mit Alterslaufzeit.
- Prüfen Sie, ob Ihre Verträge staatlich gefördert werden oder klar auf das Rentenalter ausgerichtet sind – diese Produkte sind im Grundsicherungssystem in der Regel geschützt.
- Halten Sie alle Unterlagen bereit, wenn ein Antrag auf Grundsicherung nötig wird: Vertragsbedingungen, Laufzeiten, Förderbescheinigungen, Steuerunterlagen.
- Trennen Sie möglichst klar zwischen Altersvorsorge und kurzfristigen Rücklagen. Gelder, die Sie jederzeit nutzen können, sollten nicht im gleichen Vertrag wie Altersvorsorge angespart werden.
- Lassen Sie fehlerhafte Bescheide prüfen und legen Sie bei Zweifeln Widerspruch ein; holen Sie sich Unterstützung durch Sozialverbände oder unabhängige Beratungsstellen.
FAQ
Muss ich meine Riester-Rente bei Grundsicherung kündigen?
Nein. Riester-Verträge gelten ausdrücklich als Altersvorsorge und werden beim Grundsicherungsgeld grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen berücksichtigt.
Sind Rürup- bzw. Basisrenten im neuen System geschützt?
Ja. Basis- oder Rürup-Renten sind steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und bleiben auch bei Bezug von Grundsicherung unangetastet, solange kein Missbrauch vorliegt.
Was passiert mit meinem Tagesgeldkonto oder Depot ohne Altersvorsorgebindung?
Solche Guthaben gelten in der Regel als frei verfügbares Vermögen. Sie müssen im Rahmen der neuen, niedrigeren Freibeträge eingesetzt werden, bevor Grundsicherung gewährt wird.
Wie weise ich nach, dass ein Vertrag zur Altersvorsorge gehört?
Sie sollten Laufzeit, steuerliche Förderung und Vertragszweck nachweisen – etwa durch Vertragsbedingungen, Informationsbroschüren und Steuerunterlagen. Je klarer der Altersvorsorgecharakter erkennbar ist, desto eher wird der Vertrag als geschützt eingestuft.
Kurzer Ausblick
Mit der Einführung der neuen Grundsicherung ab Juli 2026 werden Vermögensfragen zu einem der zentralen Streitpunkte zwischen Betroffenen, Jobcentern und Politik. Sozialverbände warnen bereits vor Härten für Menschen mit kleinen Notfallrücklagen, während die Regierung auf den fortbestehenden Schutz staatlich geförderter Altersvorsorge verweist. Künftig dürfte die Abgrenzung zwischen Altersvorsorge und frei verfügbarem Vermögen noch stärker von Gerichtsentscheidungen und Verwaltungspraxis geprägt werden – wer hier vorbereitet ist, kann seine Absicherung im Alter besser schützen.
Quelle
- MDR – Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Wann die Altersvorsorge verschont bleibt
- BMAS – Einkommen und Vermögen im Bürgergeld-System

