Menschen mit Schwerbehindertenausweis zahlen für die Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr auch 2026 unverändert 104 Euro im Jahr – während das Deutschlandticket zum Jahresbeginn auf 63 Euro pro Monat gestiegen ist. Für Betroffene wird die Freifahrt damit im Vergleich noch attraktiver, wie aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Schwerbehindertenrecht zeigen. Wer seine Ansprüche aus dem SGB IX kennt, kann beim Bahnfahren mit Schwerbehinderung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Was sich 2026 konkret ändert
Der Eigenanteil für die Wertmarke war zum 1. Januar 2025 von 91 Euro auf 104 Euro pro Jahr angehoben worden; für ein halbes Jahr werden 53 Euro fällig. Für 2026 wurde diese Eigenbeteiligung nicht erneut erhöht, sie bleibt auf dem Niveau von 2025. Gleichzeitig ist das Deutschlandticket zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat gestiegen – ein Plus, das viele Sozial- und Regionaltarife mittlerweile übernommen haben. Der rechtliche Rahmen für den Nachteilsausgleich im Nahverkehr selbst bleibt unverändert. Er findet sich seit der Reform des Sozialgesetzbuchs IX nicht mehr in § 145, sondern in § 228 SGB IX, der die unentgeltliche Beförderung sowie die Eigenbeteiligung und deren Befreiungstatbestände regelt.
Wer Anspruch auf kostenlose Fahrten hat
Voraussetzung für die Freifahrt ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen – insbesondere G, aG, H, Bl oder Gl – zusammen mit dem Beiblatt und einer gültigen Wertmarke. Für Menschen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl kostet die Wertmarke die genannten 104 Euro pro Jahr. Wer die Merkzeichen H oder Bl trägt, erhält sie dagegen als Rechtsanspruch vollständig kostenfrei. Kostenfrei ist die Wertmarke außerdem für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen – ein Punkt, der in vielen Ratgebern zu kurz kommt, obwohl er für einkommensschwache Haushalte besonders relevant ist. Wichtig für die Praxis: Ausweis und Beiblatt mit eingeklebter Wertmarke müssen gemeinsam mitgeführt werden, sonst droht trotz bestehender Berechtigung eine Fahrpreisnacherhebung.
Beispielrechnung: Wertmarke oder Deutschlandticket?
Wer regelmäßig mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder Regionalzug unterwegs ist, profitiert deutlich von der Wertmarke. Ein Berufspendler mit Merkzeichen G, der an rund 220 Arbeitstagen im Jahr innerhalb eines Verkehrsverbunds fährt, müsste für ein vergleichbares Monatsticket etwa 70 Euro zahlen – macht rund 840 Euro im Jahr. Mit Wertmarke fallen dagegen nur 104 Euro an, ein rechnerischer Vorteil von mehr als 700 Euro. Auch der Vergleich zum Deutschlandticket zeigt die Lücke: Wer ohne Freifahrtberechtigung auf das Deutschlandticket angewiesen ist, zahlt inzwischen 756 Euro im Jahr – gegenüber 104 Euro mit Wertmarke ein Unterschied von über 650 Euro für ähnliche Mobilitätsbedürfnisse. Wer dagegen nur gelegentlich den Nahverkehr nutzt, etwa 15 bis 20 Fahrten im Jahr, fährt mit Einzeltickets oder einem Deutschlandticket mitunter günstiger als mit der Wertmarke.
Fernverkehr, BahnCard und Begleitperson
Die Freifahrt gilt ausschließlich im Nahverkehr, also in Bus, U-Bahn, S-Bahn sowie Regionalzügen wie RE, RB oder IRE. Im Fernverkehr mit ICE, IC oder EC besteht auch 2026 keine allgemeine Freifahrt für schwerbehinderte Reisende. Hier greifen andere Vergünstigungen: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 oder mit voller Erwerbsminderungsrente können eine ermäßigte BahnCard 25 oder 50 der Deutschen Bahn erhalten und damit Flexpreise sowie viele Sparangebote zusätzlich um 25 oder 50 Prozent reduzieren. Ist im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen, fährt die eingetragene Begleitperson im Nahverkehr in Kombination mit der Wertmarke unentgeltlich mit; im Fernverkehr gilt dies nach den Beförderungsbedingungen der Bahn ebenfalls, sofern die Begleitperson entsprechend im Ticket vermerkt ist. Eine schwerbehinderte Reisende mit GdB 80, Merkzeichen B und ermäßigter BahnCard 50 zahlt bei einer ICE-Fahrt somit nur den halben Flexpreis, während die Begleitperson kostenfrei mitreist – bei längeren Strecken ein Vorteil im dreistelligen Bereich.
Deutschlandticket, Sozialtarife und regionale Unterschiede
Für schwerbehinderte Menschen ohne Freifahrtberechtigung wird das Deutschlandticket 2026 spürbar teurer. Zwar bieten einzelne Bundesländer und Verkehrsverbünde – etwa in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Bayern – ermäßigte Sozialtickets an, diese sind jedoch regional sehr unterschiedlich ausgestaltet und oft an den Bezug bestimmter Sozialleistungen gekoppelt. Wer Landesgrenzen überschreitet oder auf bestimmte Regionallinien angewiesen ist, profitiert von der Wertmarke daher stärker als von regionalen Rabattmodellen. Der Bund hat die Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 gesichert; ab 2027 soll ein Kostenindex über künftige Preisanpassungen entscheiden.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Für alle, die auf Mobilität angewiesen sind, lohnt sich beim Bahnfahren mit Schwerbehinderung ein genauer Blick auf die eigenen Ansprüche: Welches Merkzeichen ist eingetragen, besteht Anspruch auf eine kostenfreie Wertmarke, und rechnet sich diese gegenüber dem Deutschlandticket oder Einzeltickets? Wer ein fehlendes Merkzeichen vermutet oder einen Ablehnungsbescheid des Versorgungsamts erhalten hat, sollte diesen prüfen lassen, bevor er ihn akzeptiert – denn ein einziges zusätzliches Merkzeichen kann über mehrere Hundert Euro Ersparnis im Jahr entscheiden.

