Die Preise steigen, die Kita-Gebühren auch – viele Eltern fragen sich daher, ob das Kindergeld endlich spürbar mitwächst. Nun ist klar: Mit der geplanten Steuerreform ab 2027 soll das Kindergeld in zwei Stufen angehoben werden – bis auf 272 Euro pro Kind im Jahr 2028. Parallel dazu kommt ab 2027 das antragslose Kindergeld, das den bürokratischen Aufwand deutlich senken soll.
In folgendem Artikel erfahren Sie, welche Beträge konkret geplant sind, ab wann sie gelten sollen und wie stark Familien davon profitieren können.
Was jetzt feststeht: Konkrete Kindergeld-Beträge bis 2028
Die Regierungspläne zur Steuerreform ab 2027 sehen vor, das Kindergeld in zwei Schritten anzuheben. In der öffentlichen Darstellung werden folgende Zielwerte genannt:
- 2026: 259 Euro pro Kind und Monat (bereits in Kraft).
- 2027: erste Erhöhungsstufe (geplant, exakte Zwischensumme ist im Detailkonzept der Reform angelegt).
- 2028: voraussichtlich 272 Euro pro Kind und Monat als Zielwert der Reform.
Der Betrag von 272 Euro ist Teil des Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten und besonders Familien stärken will. Offiziell kommuniziert wurde zudem, dass Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kinderfreibetrag in mehreren Stufen bis 2028 steigen sollen – Kindergeld und Freibetrag werden also bewusst im Verbund angehoben.
Wichtig für die Einordnung: Die Anhebung auf 259 Euro ist bereits umgesetzt, die Schritte ab 2027 sind politisch vereinbart, müssen aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret umgesetzt werden.
Wie viel mehr Geld kommt bei Familien an?
Für 2026 und die geplanten Ziele 2028 lassen sich die Entlastungseffekte gut illustrieren:
- 1 Kind:
– 2026: 259 Euro pro Monat = 3.108 Euro pro Jahr
– 2028 (geplant): 272 Euro pro Monat = 3.264 Euro pro Jahr
→ Plus: 156 Euro pro Jahr - 2 Kinder:
– 2026: 518 Euro pro Monat
– 2028 (geplant): 544 Euro pro Monat
→ Plus: 312 Euro pro Jahr - 3 Kinder:
– 2026: 777 Euro pro Monat
– 2028 (geplant): 816 Euro pro Monat
→ Plus: 468 Euro pro Jahr
Damit ist klar: Es geht nicht um riesige Sprünge, aber um spürbare Zusatzeuros, die sich über das Jahr summieren – insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern.
Antragsloses Kindergeld: Ab 2027 weniger Formulare, weniger Friststress
Parallel zur Erhöhung stellt die Bundesregierung das Verfahren um: Kindergeld soll 2027 schrittweise ohne Antrag ausgezahlt werden.
Das Stufenmodell:
- Ab Frühjahr/März 2027: Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten, bekommen das Kindergeld für ein weiteres Neugeborenes automatisch auf das bekannte Konto.
- Ende/November 2027: Auch beim ersten Kind soll das Kindergeld antragslos fließen, wenn
– mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt,
– eine IBAN hinterlegt ist und
– mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Ziel ist es, Eltern nach der Geburt vom Papierkram zu entlasten und zu verhindern, dass durch vergessene oder verspätete Anträge Monate an Kindergeld verloren gehen.
Wer profitiert besonders – und wie greifen Kindergeld und Steuerfreibetrag ineinander?
Kindergeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, unabhängig vom Einkommen – derzeit 259 Euro pro Kind und Monat. Bei der Einkommensteuer kommt zusätzlich der Kinderfreibetrag ins Spiel, der das zu versteuernde Einkommen mindert.
Die Finanzverwaltung prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist („Günstigerprüfung“).
- Bei niedrigen und mittleren Einkommen: Meist ist das ausgezahlte Kindergeld vorteilhafter.
- Bei höheren Einkommen: Kann die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher sein – dann wird das bereits gezahlte Kindergeld gegengerechnet.
Durch die gekoppelten Erhöhungen bis 2028 steigt sowohl die monatliche Zahlung als auch die steuerliche Entlastung im Hintergrund.
Was bedeutet die Erhöhung für Familien mit Bürgergeld oder Grundsicherung?
Für Familien, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes und wird auf den Bedarf angerechnet. Die Erhöhung sorgt daher nicht automatisch für „mehr Geld obendrauf“, sondern verändert die Aufteilung zwischen Kindergeld und ergänzender Grundsicherungsleistung.
Typisches Muster:
- Der Gesamtbedarf des Kindes (Regelsatz + ggf. Mehrbedarfe + Unterkunftsanteil) bleibt gleich.
- Steigt das Kindergeld, kann der Bürgergeld-Anteil sinken – das Kind erhält aber weiterhin sein Existenzminimum, nur mit anderer Finanzierungsquelle.
Wichtig: Wer Bürgergeld bezieht, sollte jeden Änderungsbescheid des Jobcenters sorgfältig prüfen, ob Kindergeld und Bedarf korrekt verrechnet wurden.
Rechtliche Einordnung: Wo die neuen Regeln verankert werden
Die Höhe des Kindergeldes und die geplanten Schritte bis 2028 sind Teil eines steuerpolitischen Reformpakets, das im Einkommensteuergesetz und in begleitenden Änderungsgesetzen umgesetzt wird. Die bereits realisierte Erhöhung auf 259 Euro zum 1. Januar 2026 basiert auf dem Gesetzentwurf Drucksache 20/12778.
Das antragslose Kindergeld wird in einem eigenen Gesetz geregelt, dessen Kernpunkte das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung detailliert vorstellen. Die Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitz, Kind im Haushalt, Erwerbstätigkeit eines Elternteils) bleiben dabei im Grundsatz unverändert – geändert wird vor allem der Weg, wie die Leistung bei den Familien ankommt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Kindergeld-Erhöhung bis 2028
Wie hoch ist das Kindergeld aktuell (2026)?
Aktuell erhalten Sie 259 Euro pro Monat und Kind – unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.
Auf welchen Betrag soll das Kindergeld bis 2028 steigen?
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Kindergeld in zwei Stufen angehoben werden – voraussichtlich bis auf 272 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2028.
Muss ich für die Erhöhungen ab 2027 einen neuen Antrag stellen?
Nein. Bestehende Ansprüche werden automatisch angepasst. Ab 2027 soll Kindergeld für Neugeborene zudem schrittweise antragslos ausgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann startet das antragslose Kindergeld genau?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung ist ab Frühjahr 2027 zunächst für Familien mit älteren Kindern geplant, Ende 2027 auch für Erstgeborene.
Was Sie als Eltern jetzt konkret tun sollten
- Kontodaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre IBAN bei der Familienkasse hinterlegt und aktuell ist – das ist Voraussetzung für die automatische Auszahlung ab 2027.
- Unterlagen aktuell halten: Melden Sie Änderungen bei Familienstand, Wohnort oder Ausbildungsstatus der Kinder zeitnah, um Rückforderungen zu vermeiden.
- Haushaltsplanung anpassen: Rechnen Sie mittelfristig mit moderaten Mehrbeträgen – insbesondere ab 2028 mit 272 Euro pro Kind –, aber bauen Sie Ihr Budget nicht auf höheren Summen auf, solange diese nicht gesetzlich fixiert sind.
- Bei Bürgergeld-Bezug Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie, ob das Jobcenter Kindergeld korrekt als Einkommen des Kindes berücksichtigt und der Gesamtbedarf weiterhin gedeckt ist.
Kurzer Ausblick: Verbindung zur Kindergrundsicherung
Die geplanten Kindergeld-Erhöhungen und das antragslose Verfahren stehen in engem Zusammenhang mit der politischen Debatte um eine Kindergrundsicherung, deren Kosten laut Berechnungen bis 2028 deutlich steigen würden. Kurzfristig setzt die Bundesregierung jedoch vor allem auf die Verbesserung bestehender Instrumente – mehr Kindergeld, höhere Freibeträge und eine unkompliziertere Auszahlung. Für Familien heißt das: leichte finanzielle Entlastung, weniger Bürokratie – und weiterhin offene Fragen, wie eine wirklich armutsfeste Kindergrundsicherung am Ende aussehen soll.

