Unterhaltsvorschuss: Prien bestätigt Kürzung auf 16 Jahre – Reform soll 2027 kommen

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat ihre Pläne zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses inzwischen konkretisiert und öffentlich verteidigt. Wie unter anderem ZDFheute berichtet, soll die Leistung künftig nicht mehr bis zum 18., sondern nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt werden. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Juni 2026, auf den sich Prien beruft. Die Reform soll 2027 in Kraft treten und würde nach Ministeriumsangaben rund 80.000 Kinder betreffen, die aktuell im Alter von 16 oder 17 Jahren Unterhaltsvorschuss beziehen.

Für Alleinerziehende, deren Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, ist die Leistung oft die finanzielle Basis für Miete, Schule und Alltag. Wie sich Ansprüche aktuell berechnen und welche Fristen beim Antrag gelten, erklärt [INTERNER LINK: Hier Verweis auf Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss beantragen setzen].

Warum die Ministerin die Kürzung für nötig hält

Prien begründet den Schritt vor allem mit der schlechten Rückholquote: Der Staat springt beim Unterhaltsvorschuss ein, wenn Väter oder Mütter nicht zahlen, holt sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen aber kaum zurück. 2024 trieben die Behörden nach Medienberichten nur rund 545 Millionen Euro von insgesamt 3,2 Milliarden Euro Ausgaben ein – eine Quote von etwa 17 Prozent, die 2025 nur leicht auf 18 Prozent stieg. Die Ministerin verweist darauf, dass 80 bis 85 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter überhaupt nicht zahlen, und spricht von einer „notwendigen Korrektur“ der 2017 beschlossenen Ausweitung, als die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauer entfristet wurde. Seither haben sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss demnach vervierfacht, 2025 erhielten rund 855.000 Kinder die Leistung.

Neben der niedrigeren Altersgrenze plant das Ministerium schärfere Sanktionen für säumige Zahler. Behörden sollen künftig bereits im Verwaltungsverfahren Fahrverbote gegen Unterhaltspflichtige verhängen können, die trotz vorhandenen Einkommens nicht zahlen. Zugleich hat Prien ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen: Die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss soll entgegen ursprünglicher Pläne nicht verbessert werden.

Unterhaltsvorschuss heute: Anspruch bis zur Volljährigkeit

Nach dem geltenden Unterhaltsvorschussgesetz können Kinder die Leistung grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten, wenn sie in Deutschland leben, nur von einem Elternteil betreut werden und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bekommen. Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen: Entweder darf das Kind nicht auf Bürgergeld nach § 9 SGB II angewiesen sein, oder die Hilfebedürftigkeit wird durch den Unterhaltsvorschuss gerade vermieden, oder der alleinerziehende Elternteil verdient monatlich mindestens 600 Euro brutto ohne Kindergeld. Die frühere Begrenzung auf maximal 72 Bezugsmonate wurde 2017 abgeschafft, seither läuft die Zahlung ohne zeitliche Obergrenze bis zur Volljährigkeit.

Seit 1. Januar 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

AltersgruppeMonatsbetrag
bis 5 Jahre227 Euro
6 bis 11 Jahre299 Euro
12 bis 17 Jahre394 Euro

Grundlage ist der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, von dem das volle Kindergeld abgezogen wird.

Gegenentwurf im Bundestag: Die Linke will Altersgrenze anheben

Während Prien kürzen will, verfolgt die Fraktion Die Linke im Bundestag die gegenteilige Richtung. Ihr Antrag „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ wurde am 25. März 2026 erstmals im Plenum beraten und anschließend an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen, wo er derzeit weiter berät wird. Gefordert werden unter anderem die Abschaffung der Bedarfsprüfung für über Zwölfjährige und eine nur hälftige statt vollständige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss. Eine Kopplung an das Kindergeld bis 25 Jahre, wie ursprünglich diskutiert, ist im aktuellen Antragstext nicht mehr enthalten.

Wachsender Widerstand aus Koalition und Verbänden

Die Reformpläne stoßen auf deutlichen Widerstand, auch innerhalb der Koalition. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, selbst frühere Bundesfamilienministerin, lehnt den Vorschlag ab und wirft der Bundesregierung vor, den Haushalt auf dem Rücken von Alleinerziehenden zu sanieren. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) nennt die Pläne „vollkommen inakzeptabel“, weil ausgerechnet bei Kindern mit dem höchsten Armutsrisiko gespart werde. Auch der Deutsche Kinderschutzbund warnt, die Kürzung verschärfe Kinderarmut. Prien hält dagegen und verweist darauf, dass es in anderen europäischen Ländern keine vergleichbare Entlastung für säumige Unterhaltspflichtige gebe.

Was eine abgesenkte Altersgrenze für Familien bedeuten würde

Betroffen wären vor allem Jugendliche kurz vor oder nach dem Schulabschluss. Eine 16-jährige Auszubildende, deren alleinerziehender Vater bislang jeden Monat den vollen Unterhaltsvorschuss erhalten hat, weil die Mutter des Kindes seit Jahren keinen Unterhalt zahlt, würde die Leistung ab dem 16. Geburtstag verlieren – genau in der Phase, in der Fahrtkosten zur Berufsschule, Ausbildungsmaterial oder ein erster eigener Haushalt zusätzliche Kosten verursachen. Die Familie müsste die Lücke über eigenes Einkommen, direkten Kindesunterhalt oder ergänzendes Bürgergeld nach § 19 SGB II ausgleichen. Auch Jugendämter rechnen mit steigendem Beratungsbedarf, wenn Alleinerziehende nach Alternativen suchen müssen.

Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Bis zu welchem Alter wird der Unterhaltsvorschuss aktuell gezahlt?

Derzeit gilt weiterhin die geltende Rechtslage: Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die geplante Absenkung auf 16 Jahre ist noch nicht beschlossen und würde frühestens 2027 wirksam.

Ab wann würde die neue Altersgrenze von 16 Jahren gelten?

Nach den bisher bekannten Eckpunkten des Familienministeriums ist ein Inkrafttreten im Jahr 2027 vorgesehen. Ein förmlicher Kabinettsbeschluss und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus, sodass sich Details und Zeitplan noch verschieben können.

Was passiert mit säumigen Unterhaltspflichtigen nach der Reform?

Das Ministerium plant, den Druck auf zahlungsunwillige Elternteile zu erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem erleichterte Fahrverbote bereits im Verwaltungsverfahren, um die bislang niedrige Rückholquote von rund 17 bis 18 Prozent zu verbessern.

Zwischen Sparzielen und Kinderrechten

Die Debatte um den Unterhaltsvorschuss zeigt ein klassisches Spannungsfeld zwischen Haushaltskonsolidierung und sozialer Absicherung. Während das Familienministerium die schlechte Rückholquote als Reformgrund anführt, warnen Sozialverbände und Teile der Koalition, dass die Kürzung ausgerechnet jene Kinder treffen würde, die ohnehin ein erhöhtes Armutsrisiko tragen. Ein förmlicher Gesetzentwurf lag zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, das weitere Verfahren bleibt zu beobachten.

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