Wer sich mit einer Schwerbehinderung bewirbt und abgelehnt wird, hat oft mehr Rechte, als viele Arbeitgeber ahnen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, das im Kern auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zurückgeht. Ein abgelehnter Bewerber bekam 9.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil das Unternehmen einen entscheidenden Fehler gemacht hatte. Gleichzeitig verändert sich gerade an mehreren Fronten die Rechtslage für schwerbehinderte Beschäftigte, von der anstehenden Wahl der Schwerbehindertenvertretung bis zu höheren Zuzahlungen in der Krankenkasse.
Ein Hinweis auf der ersten Seite reicht, um teuer zu werden
Im konkreten Fall hatte sich ein schwerbehinderter Bewerber bei einer Kanzlei beworben und dabei deutlich auf seine Schwerbehinderung hingewiesen. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 30. Januar 2026 (10 SLa 561/24), dass dem Kläger eine Entschädigung von 9.000 Euro zusteht. Der Grund: Das Unternehmen hatte die Bundesagentur für Arbeit nicht ordnungsgemäß in den Bewerbungsprozess eingebunden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Die Richter machten deutlich, dass ein klarer Hinweis auf die Schwerbehinderung an gut sichtbarer Stelle in der Bewerbung ausreicht, um die besonderen Prüfpflichten des Arbeitgebers auszulösen. Wer diese Pflichten verletzt, muss damit rechnen, dass eine Benachteiligung vermutet wird, und diese Vermutung lässt sich vor Gericht nur schwer entkräften.
Anders entschieden: wenn der Hinweis versteckt ist
Ganz anders verlief ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 29. April 2026 (4 Sa 71/25) entschied das Gericht, dass ein Bewerber mit einem Grad der Behinderung von 90 keinen Anspruch auf Entschädigung hatte. Er hatte den entsprechenden Bescheid lediglich als Dateianhang hochgeladen, ohne im Anschreiben oder im Lebenslauf ausdrücklich darauf einzugehen. Die Richter urteilten: Arbeitgeber müssen Bewerbungsunterlagen nicht anlasslos nach versteckten Informationen durchsuchen. Ohne erkennbaren Hinweis fehlt der notwendige Zusammenhang zwischen Ablehnung und Behinderung.
Für Bewerberinnen und Bewerber heißt das im Umkehrschluss: Der Hinweis auf die Schwerbehinderung sollte im Anschreiben oder an prominenter Stelle im Lebenslauf stehen, nicht nur in einer Anlage vergraben sein.
Neue Fristen: Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung startet im Herbst
Wer im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung wählen will oder muss, sollte jetzt planen. Die nächste reguläre Wahl findet bundesweit vom 1. Oktober bis 30. November 2026 statt, die Amtszeit beträgt anschließend wieder vier Jahre. Experten empfehlen, mit der Kandidatensuche spätestens drei Monate vor dem Wahltermin zu beginnen.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Verfahren, je nach Betriebsgröße.
| Verfahren | Betriebsgröße | Ablauf |
|---|---|---|
| Vereinfachtes Wahlverfahren | Weniger als 50 Wahlberechtigte | Wahl in einer Wahlversammlung |
| Förmliches Wahlverfahren | Ab 50 Wahlberechtigten | Schriftliche Wahlvorschläge mit Stützunterschriften |
Kandidieren darf grundsätzlich jeder Beschäftigte ab 18 Jahren, der dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört, eine eigene Schwerbehinderung ist dafür nicht nötig. In Betrieben mit mehr als 200 schwerbehinderten Beschäftigten erlaubt § 178 Abs. 1 SGB IX sogar zwei stellvertretende Mitglieder, das erste stellvertretende Mitglied hat laut § 179 Abs. 4 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen.
Digitaler Ausweis und EU-Standard nehmen Fahrt auf
Der klassische Schwerbehindertenausweis bleibt ab einem Grad der Behinderung von 50 weiterhin gültig. Parallel testen Behörden bereits einen digitalen Ausweis, Pilotprojekte laufen aktuell in Thüringen und Hamburg. Auf europäischer Ebene ist zudem die Einführung eines einheitlichen EU-Behindertenausweises bis Juni 2028 geplant, der die Anerkennung von Behindertenstatus und Vergünstigungen über Grenzen hinweg vereinfachen soll.
Widerspruch gegen den GdB-Bescheid zahlt sich oft aus
Wer mit dem festgestellten Grad der Behinderung unzufrieden ist, sollte die Widerspruchsfrist im Blick behalten, sie beträgt in der Regel vier Wochen nach Zustellung des Bescheids. Eine Auswertung von Behördendaten aus dem Jahr 2024 zeigt, dass in Baden-Württemberg rund ein Viertel aller Widersprüche zu einer für die Betroffenen günstigeren Entscheidung führte. Ein Widerspruch lohnt sich also in vielen Fällen, auch wenn nicht jede Korrektur garantiert ist.
Wichtige Änderung seit dem Sommer: Das Gesundheits-Sparpaket ist beschlossen
Noch vor wenigen Tagen war offen, ob der Bundestag ein umstrittenes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet. Inzwischen ist klar: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz mit 319 Ja-Stimmen beschlossen, kurz danach ließ auch der Bundesrat die Reform passieren. Damit steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro pro Rezept, eine Anhebung um 50 Prozent. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene automatische jährliche Erhöhung wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen.
Für schwerbehinderte und chronisch kranke Menschen bleibt die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V unverändert: Wer im Jahr mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwendet, kann sich befreien lassen, bei anerkannt chronischer Erkrankung genügt bereits ein Prozent. Diese Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, Betroffene müssen Quittungen sammeln und den Antrag aktiv bei ihrer Krankenkasse stellen.
FAQ Bewerbung mit Schwerbehinderung
Wie hoch kann eine Entschädigung nach dem AGG ausfallen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht bei Diskriminierung im Bewerbungsverfahren grundsätzlich eine Entschädigung von bis zu drei Bruttomonatsgehältern vor. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab, im aktuellen Kölner Urteil waren es 9.000 Euro.
Muss ich meine Schwerbehinderung im Bewerbungsschreiben erwähnen?
Rechtlich ist das nicht zwingend vorgeschrieben, praktisch aber ratsam. Ein deutlicher Hinweis im Anschreiben oder gut sichtbar im Lebenslauf löst die besonderen Prüfpflichten des Arbeitgebers aus und stärkt im Streitfall die eigene Beweisposition erheblich.
Wann findet die nächste Wahl der Schwerbehindertenvertretung statt?
Die nächste reguläre Wahl findet bundesweit vom 1. Oktober bis 30. November 2026 statt. Betriebe mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten müssen eine Vertretung wählen.
Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Grad der Behinderung?
Ja, häufiger als viele denken. Auswertungen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Widersprüche zu einer günstigeren Neubewertung führt. Wichtig ist, die vierwöchige Widerspruchsfrist nach Zustellung des Bescheids einzuhalten.
Quellenangaben
- Benachteiligung eines Schwerbehinderten wegen fehlender Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit Arbeitsagentur, Dr. Christopher von Harbou
- Wer nicht hinsieht, zahlt, wer nicht hinweist, geht leer aus, Kliemt.Arbeitsrecht
- Wahl der Schwerbehindertenvertretung, BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter