Nach jahrelangem Streit: Bund und Länder einigen sich auf Milliarden-Deal für pleite Kommunen

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Monatelang hatten Städte und Kreise gewarnt, ihre Kassen stünden vor dem Kollaps. Jetzt gibt es eine Antwort auf die Frage, die den historischen Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026 überhaupt erst ausgelöst hat: Wer zahlt künftig für die explodierenden Kosten der Eingliederungshilfe? Nur drei Tage nach dem bundesweiten Protest einigten sich Bundeskanzler Friedrich Merz und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Finanzreform, die genau dieses Problem angehen soll, wie unter anderem die Nachrichtenagentur dpa berichtete. Ob der Deal die Kommunen tatsächlich rettet oder nur ein weiteres Etikett auf einem strukturellen Problem ist, darüber streiten Fachleute bereits jetzt.

Ein Rekorddefizit als Auslöser der Krise

Die Ausgangslage war und ist dramatisch. Die kommunalen Haushalte in Deutschland rutschten 2025 laut Statistischem Bundesamt mit 31,9 Milliarden Euro so tief ins Minus wie nie zuvor seit der Wiedervereinigung. Schon 2024 hatte das Defizit mit 24,8 Milliarden Euro einen traurigen Rekord aufgestellt – 2025 wurde dieser Wert nochmals um mehr als sieben Milliarden Euro übertroffen. Kein anderer Posten treibt diese Entwicklung so stark wie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

Die kommunalen Ausgaben dafür kletterten 2025 um 11,2 Prozent auf 25,2 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 2,5 Milliarden Euro binnen zwölf Monaten. Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2020 hat sich die Ausgabendynamik immer weiter beschleunigt, wie auch eine aktuelle Auswertung feststellt, wonach die Nettoausgaben binnen eines Jahrzehnts um rund 91 Prozent gestiegen sind.

Wer profitiert von der Eingliederungshilfe

Rund 1,03 Millionen Menschen bezogen 2024 Leistungen der Eingliederungshilfe – ein Plus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bandbreite der Unterstützung reicht von persönlicher Assistenz über betreutes Wohnen bis zur Teilhabe an Bildung und Beruf. Wie teuer das für die einzelne Kommune wird, hängt stark vom Bundesland ab: Laut einer Erhebung des Sozialverbandes Deutschland lagen die Nettoausgaben je Leistungsberechtigten 2026 zwischen rund 17.700 und knapp 44.900 Euro – ein Unterschied bis zum Zweieinhalbfachen je nach Region.

KennzahlWert
Kommunales Gesamtdefizit 202531,9 Mrd. Euro (Rekord seit 1990)
Ausgaben Eingliederungshilfe 202525,2 Mrd. Euro (+11,2 % ggü. 2024)
Leistungsberechtigte bundesweit (2024)ca. 1,03 Millionen Personen
Nettokosten je Person 202617.700 – 44.900 Euro (je Bundesland)
Bundesbeteiligung bisher (seit 2018)5 Mrd. Euro/Jahr, nicht dynamisiert
Neue Bundesbeteiligung ab September 202680 % der Mehrkosten oberhalb von 200 Mio. Euro

Die Wende: „Wer bestellt, bezahlt“

Genau hier setzt die Einigung vom 25. Juni 2026 an. Bund und Länder verständigten sich auf das Prinzip der sogenannten Veranlassungskonnexität – kurz gesagt: Wer eine teure Leistung per Gesetz beschließt, muss künftig auch dafür geradestehen. Verursacht ein neues Bundesgesetz bei Ländern und Kommunen zusammen Mehrkosten von über 200 Millionen Euro pro Jahr, übernimmt der Bund davon ab dem 1. September 2026 einen Anteil von 80 Prozent. Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im April mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz einen ersten Baustein geliefert, der Ländern von 2026 bis 2029 jährlich zusätzliche Mittel zusagt – Kommunalverbände hatten das damals aber als deutlich zu wenig kritisiert.

Verwaltungsexperten sehen in der neuen Konnexitätsregel dennoch einen echten Kurswechsel, warnen aber auch vor zu hohen Erwartungen: Ob die Kommunen davon spürbar profitieren, hänge stark von der konkreten Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen ab. Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident rechnet nach ersten Berichten schon für 2027 mit einem kommunalen Entlastungspotenzial von rund drei Milliarden Euro – Tendenz steigend.

Kommunen bleiben skeptisch

Beim Aktionstag „Kommunen am Limit“ hatten die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe besonders deutlich Position bezogen. LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann brachte es auf den Punkt: Wer bundesweite Standards für Menschen mit Behinderungen beschließe, müsse auch deren Finanzierung sichern. LVR-Direktorin Ulrike Lubek verwies darauf, dass viele Kommunen bereits bei freiwilligen Leistungen wie Kultur, Sport und Jugendarbeit sparen müssten, um die steigende Landschaftsumlage überhaupt noch stemmen zu können.

In Bochum etwa wird für 2026 ein Defizit von rund 128 Millionen Euro erwartet – nach einem Überschuss von noch 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Bundesweit stehen die Kommunen inzwischen mit 165 Milliarden Euro in der Kreide, davon mehr als 15 Milliarden Euro allein an Kassenkrediten zur Finanzierung des laufenden Betriebs.

Was treibt die Kosten wirklich

Nicht allein das Bundesteilhabegesetz ist schuld an der Kostenexplosion. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert dessen Anteil am Gesamtanstieg auf nur etwa zehn bis zwölf Prozent. Den größeren Teil erklären die allgemeine Preisentwicklung sowie ein wachsender Kreis an Leistungsberechtigten. Ein oft übersehener Faktor: Das pädagogische und verwaltende Personal in der Eingliederungshilfe hat sich zwischen 2016 und 2023 von rund 1.900 auf fast 5.800 Stellen mehr als verdreifacht – Geld, das nicht unmittelbar bei den Menschen mit Behinderungen ankommt.

Reformdialog abgeschlossen, aber ohne fertiges Konzept

Parallel zur Finanzreform lief seit September 2025 ein eigener Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen speziell zur Zukunft der Eingliederungshilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte den Abschluss dieses Prozesses im Juni 2026: Vier Arbeitssitzungen zwischen November 2025 und Mai 2026 sowie drei Treffen auf Staatssekretärsebene mündeten in gemeinsame Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung. Ein fertiges, politisch abgestimmtes Gesamtkonzept liegt bislang jedoch nicht vor.

Sozialverbände wie die Lebenshilfe und der SoVD kritisieren, dass Betroffenenorganisationen in diesem Prozess zu wenig eingebunden wurden. Besondere Sorge bereitet ihnen ein im März 2026 bekannt gewordenes internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe, das Sparvorschläge von mindestens 8,6 Milliarden Euro auflistete – darunter die Streichung von Schulassistenzleistungen und Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Der SoVD stellt klar: Individuelle Teilhaberechte dürften nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden, da es sich um Grundrechte und nicht um verhandelbare Sonderleistungen handle.

FAQ: Eingliederungshilfe und die neue Bund-Länder-Reform

Was ist die Eingliederungshilfe und wer bekommt sie?

Die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu zählen etwa persönliche Assistenz, betreutes Wohnen sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Aktuell beziehen bundesweit rund 1,03 Millionen Menschen diese Unterstützung.

Was ändert sich durch die Einigung vom 25. Juni 2026 konkret?

Ab dem 1. September 2026 gilt das Prinzip der Veranlassungskonnexität: Löst ein neues Bundesgesetz bei Ländern und Kommunen zusammen Mehrkosten von über 200 Millionen Euro jährlich aus, trägt der Bund davon künftig 80 Prozent. Das soll verhindern, dass teure Bundesentscheidungen einseitig auf kommunaler Ebene bezahlt werden müssen.

Bedeutet die Reform, dass die kommunale Finanzkrise jetzt gelöst ist?

Nein. Die neue Regel gilt vor allem für künftige Gesetze und deren zusätzliche Kosten. Der bereits bestehende Ausgabenberg der Eingliederungshilfe von über 25 Milliarden Euro sowie die aufgelaufenen Schulden der Kommunen von 165 Milliarden Euro werden dadurch nicht automatisch abgebaut. Fachleute sprechen von einem wichtigen Schritt, nicht von einer vollständigen Lösung.

Drohen jetzt Kürzungen für Menschen mit Behinderungen?

Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bleibt gesetzlich bestehen. Diskutiert werden derzeit aber strengere Bewilligungspraxis, Deckelungen bei Stundensätzen und mögliche Pauschalisierungen. Sozialverbände warnen davor, dass die Debatte über kommunale Finanznot zu Einschnitten bei individuellen Teilhaberechten führen könnte, und fordern eine stärkere Einbindung von Betroffenenorganisationen in die weiteren Verhandlungen.

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