Riester vor dem Aus: Fünf Optionen für bestehende Verträge

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Millionen Deutsche mit Riester-Vertrag stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Der Bundesrat hat die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit über 20 Jahren gebilligt – ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Was das für bestehende Verträge bedeutet, erklären wir hier. Laut Bundesregierung soll die private Altersvorsorge dadurch flexibler, günstiger und renditestärker werden.

Die Reform ist beschlossene Sache

Was lange als Gesetzentwurf durch die Instanzen wanderte, ist inzwischen Realität: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, am 8. Mai 2026 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Damit steht der Fahrplan fest: Ab dem 1. Januar 2027 löst das sogenannte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuabschlüsse ab. Wer schon einen Riester-Vertrag besitzt, muss jedoch nicht in Panik verfallen.

Für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge gilt ein gesetzlich verankerter Bestandsschutz. Das bedeutet: Es gibt keine automatische Kündigung, keine Zwangsumwandlung und keine Entwertung des bisher Angesparten. Die entscheidende Frage lautet also nicht „Was passiert mit meinem Vertrag?“, sondern „Was mache ich jetzt am besten damit?“

Fünf Wege, die jetzt offenstehen

Für Besitzer eines alten Riester-Vertrags kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Optionen heraus.

Erstens: einfach weiterführen. Wer mit Kosten und Entwicklung seines Vertrags zufrieden ist, kann unverändert weitersparen und bleibt beim gewohnten System mit Beitragsgarantie.

Zweitens: den Vertrag beitragsfrei stellen, also ruhen lassen. Die Einzahlungen werden gestoppt, das bereits angesparte Kapital bleibt aber gefördert und wächst weiter. Diese Variante empfiehlt sich, wenn die monatliche Rate gerade finanziell nicht tragbar ist. Wichtig: Anders als bei einer Kündigung müssen keine Zulagen zurückgezahlt werden.

Drittens: der Anbieterwechsel. Wer mit den Gebühren seines aktuellen Riester-Anbieters unzufrieden ist, kann das Guthaben zu einem günstigeren Anbieter mitnehmen. Dabei können allerdings neue Abschlusskosten entstehen, weshalb sich ein Kostenvergleich lohnt.

Viertens: der Wechsel in die neue Fördersystematik, ohne den bestehenden Vertrag aufzulösen. Laut den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums können Sparer künftig per Erklärung gegenüber ihrem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Vertragskonditionen ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Fünftens: die vollständige Übertragung ins neue Altersvorsorgedepot. Damit landet das komplette Guthaben in einem chancenorientierten Depot, das stärker auf Aktien und ETFs setzt und auf die starre 100-Prozent-Beitragsgarantie verzichten kann.

Von einer klassischen Kündigung raten Verbraucherschützer weiterhin ab. Sie gilt in fast allen Fällen als teuerste Lösung, weil sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Was sich am neuen Altersvorsorgedepot konkret ändert

Das Altersvorsorgedepot soll deutlich weniger starr sein als die klassische Riester-Rente. Sparer können künftig zwischen einem Produkt mit 80 Prozent Beitragsgarantie, einem mit 100 Prozent Garantie oder einem kostengünstigen Standardprodukt wählen, das bei jedem Anbieter verfügbar sein muss. Auch bei der Auszahlung gibt es mehr Wahlfreiheit: Statt der bisher verpflichtenden lebenslangen Rente kann künftig ein Entnahmeplan über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr gewählt werden.

Bei der staatlichen Förderung ändert sich ebenfalls einiges. Für jeden selbst eingezahlten Euro soll es künftig eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigt – bis zu einem förderfähigen Sparbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Hinzu kommen weiterhin Kinderzulagen sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Wie stark sich Ruhenlassen und Kündigung finanziell unterscheiden können, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Ein Sparer hat über die Jahre 9.400 Euro eingezahlt und dafür 2.100 Euro an Zulagen und Steuervorteilen erhalten. Das aktuelle Vertragsguthaben liegt bei 11.800 Euro.

OptionWas passiert mit dem GuthabenRückzahlung von Zulagen
Vertrag weiterführenbleibt vollständig erhalten und wächst weiternein
Beitragsfrei stellenbleibt erhalten, keine neuen Einzahlungennein
Anbieterwechselwird übertragen, ggf. neue Abschlusskostennein
KündigungAuszahlung nach Abzug aller Zulagen und Steuervorteileja, vollständig

Bei einer Kündigung würde der Sparer aus unserem Beispiel also nicht die vollen 11.800 Euro erhalten, sondern nur den um Zulagen, Steuervorteile und häufig auch Abschlusskosten reduzierten Betrag – in vielen Fällen deutlich weniger als die Summe der eigenen Einzahlungen.

Was Sparer jetzt konkret tun sollten

Wer unsicher ist, sollte sich nicht vorschnell entscheiden. Empfehlenswert ist zunächst eine schriftliche Auskunft des eigenen Anbieters über den aktuellen Rückkaufswert sowie darüber, welche der neuen Optionen für den bestehenden Vertrag infrage kommen. Eine unabhängige Einschätzung bietet unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, die auch das Ruhenlassen von Verträgen erklärt. Solange nicht alle Detailregelungen der Reform final umgesetzt sind, raten Experten tendenziell zur Zurückhaltung bei endgültigen Schritten wie einer Kündigung.

FAQ

Muss ich meinen alten Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein. Für bestehende Verträge gilt gesetzlicher Bestandsschutz. Sie können unverändert weitergeführt werden, eine Kündigung ist keine gesetzliche Pflicht.

Verliere ich meine bisherigen Zulagen, wenn ich in das neue System wechsle?

Nein, sofern der Wechsel korrekt vollzogen wird. Sowohl beim Wechsel in die neue Fördersystematik unter Beibehaltung des Vertrags als auch bei der Übertragung ins Altersvorsorgedepot bleiben bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel erhalten. Nur bei einer echten Kündigung müssen sie zurückgezahlt werden.

Ab wann genau gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr?

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Verträge mehr nach dem klassischen Riester-Modell abgeschlossen werden. Ab diesem Datum bieten Anbieter stattdessen die neuen Altersvorsorgeprodukte an.

Lohnt sich ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot für jeden?

Nicht automatisch. Wer Sicherheit bevorzugt, fährt mit der garantierten Riester-Variante oder einem Garantieprodukt im neuen System oft besser. Wer höhere Renditechancen sucht und Schwankungen aushält, kann vom chancenorientierten Altersvorsorgedepot profitieren. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.

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