Wer sein ganzes Berufsleben lang eingezahlt hat, sollte im Alter eigentlich abgesichert sein. Neue Regierungszahlen zeigen jetzt aber: Selbst nach 45 Versicherungsjahren landen erschreckend viele Menschen unter der Armutsgefährdungsgrenze. Besonders betroffen sind Frauen – aber auch Männer im Osten Deutschlands trifft es überdurchschnittlich hart. Die Daten, die dem Statistischen Bundesamt zugrunde liegen, sorgen gerade für heftige politische Debatten in Berlin.
Jede zweite Frau betroffen
Die Zahlen, die auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hin veröffentlicht wurden, sind eindeutig: Bundesweit erhielten im vergangenen Jahr 52 Prozent aller Frauen, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten, am Ende eine Nettorente unter 1.446 Euro im Monat. Diese Summe markiert die Armutsgefährdungsgrenze, wie sie das Statistische Bundesamt für 2025 berechnet hat.
Bei Männern sieht das Bild anders aus, ist aber ebenfalls alarmierend. Deutschlandweit lagen 23 Prozent von ihnen trotz 45 Versicherungsjahren unter dieser Schwelle. In den ostdeutschen Bundesländern war der Anteil mit rund 36 bis 41 Prozent deutlich höher als im bundesweiten Schnitt.
Was die Bundesregierung dazu sagt
In ihrer Antwort auf die Anfrage betont die Bundesregierung, dass eine niedrige gesetzliche Rente nicht automatisch mit einem niedrigen Alterseinkommen gleichzusetzen sei. Wörtlich heißt es, aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung könne grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden. Weitere Einkommensquellen im Alter sowie der gesamte Haushaltskontext würden dabei nicht erfasst.
Ein Beispiel, das die Regierung anführt: Wer in einer Partnerschaft lebt und am Wohlstand des Haushalts teilhat, kann finanziell auch mit einer sehr geringen eigenen Rente gut dastehen. Zudem verweist die Regierung darauf, dass in die 45 Versicherungsjahre nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten einfließen – etwa durch Ausbildung oder Phasen der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Hintergründe zur Berechnung von Rentenansprüchen liefert die Deutsche Rentenversicherung.
Die Linke warnt vor Verschärfung der Lage
Für die Linksfraktion ist die Datenlage ein politisches Alarmsignal – besonders vor dem Hintergrund aktueller Reformpläne. Die rentenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Sarah Vollath, kritisiert Vorschläge zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren scharf. Sie würden genau jene Menschen hart treffen, die schon jetzt mit viel zu niedrigen Renten auskommen müssten. Müssten Betroffene künftig zusätzlich Abschläge hinnehmen, würden ihre Renten noch weiter sinken.
Auch die Linke-Bundestagsabgeordnete Janina Böttger aus Halle findet deutliche Worte für das Ost-West-Gefälle: Kleine Löhne bedeuteten kleine Renten, und der Osten zahle dafür bis heute den Preis. Aus ihrer Sicht folgt der Lohnlücke Ost direkt die Rentenlücke – als Ergebnis jahrelanger struktureller Ungleichheit.
Reformdebatte um die Rente mit 63 nimmt Fahrt auf
Die neuen Zahlen treffen mitten in eine aufgeheizte politische Debatte. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hatte am 24. Juni 2026 in ihrem Abschlussbericht empfohlen, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren vollständig zu streichen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, sich an den Empfehlungen der Kommission weitgehend orientieren zu wollen. Ein Gesetz gibt es dazu bislang nicht, die politischen Beratungen sind für den Herbst 2026 angesetzt.
Ende Juli 2026 bekräftigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die Position der Bundesregierung und verteidigte die geplante Abschaffung öffentlich. Widerstand kommt unter anderem von mehreren ostdeutschen Ministerpräsidenten sowie von Gewerkschaften wie der IG Metall. Anfang Juli 2026 wurde zudem eine Online-Petition gegen die Streichung gestartet, die einen langfristigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge sowie eine frühzeitige Einbindung von Sozialverbänden fordert. Sie läuft nach aktuellem Stand noch bis Anfang Januar 2027.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Armutsgefährdungsgrenze 2025 | 1.446 Euro pro Monat |
| Frauen mit 45 Versicherungsjahren unter der Grenze (bundesweit) | 52 Prozent |
| Männer mit 45 Versicherungsjahren unter der Grenze (bundesweit) | 23 Prozent |
| Männer unter der Grenze in ostdeutschen Bundesländern | rund 36 bis 41 Prozent |
| Bericht der Alterssicherungskommission | veröffentlicht am 24. Juni 2026 |
| Petition gegen Abschaffung der 45-Jahre-Rente | gestartet am 5. Juli 2026, läuft bis Anfang Januar 2027 |
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Armutsgefährdungsgrenze genau?
Die Armutsgefährdungsgrenze beschreibt einen statistischen Schwellenwert, unterhalb dessen Menschen als armutsgefährdet gelten. Sie wird jährlich vom Statistischen Bundesamt anhand des mittleren Einkommens in Deutschland berechnet und lag 2025 bei 1.446 Euro im Monat für einen Einpersonenhaushalt.
Warum haben Frauen trotz gleicher Versicherungsjahre niedrigere Renten als Männer?
Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit statistisch häufiger für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen und arbeiten öfter in Teilzeit oder in niedriger bezahlten Branchen. Das wirkt sich direkt auf die Höhe der eingezahlten Beiträge und damit auf die spätere Rentenhöhe aus, selbst wenn die Zahl der Versicherungsjahre identisch ist.
Wird die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren jetzt tatsächlich abgeschafft?
Aktuell handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission, nicht um beschlossenes Recht. Die politischen Beratungen dazu sind für den Herbst 2026 geplant. Bereits laufende oder bewilligte Renten sollen von der Empfehlung nicht automatisch betroffen sein.
Was bedeutet niedrige gesetzliche Rente für das tatsächliche Alterseinkommen?
Laut Bundesregierung lässt eine niedrige gesetzliche Rente nicht zwingend auf ein niedriges Gesamteinkommen im Alter schließen. Betriebsrenten, private Vorsorge, Vermögen oder das Einkommen eines Partners beziehungsweise einer Partnerin fließen in die offizielle Rentenstatistik nicht mit ein.