Ruhestand: Wie viel Vermögen Rentner wirklich ausgeben dürfen

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241.000 Euro Nettovermögen besitzen Menschen zwischen 55 und 64 Jahren in Deutschland im Median. Trotzdem gilt fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren als armutsgefährdet, wie Zahlen der Bundesbank zeigen. Während der Bundestag in dieser Haushaltswoche über die Rentenreform streitet, wird eine andere Frage für viele Ruheständler akut: Wie viel vom Ersparten darf jährlich weg, ohne dass es im hohen Alter knapp wird?

Die Faustregel, die seit 30 Jahren als Maßstab gilt

Wer sein Leben lang gespart hat, steht am Ende der Erwerbstätigkeit vor einer ungewohnten Aufgabe: Aus einem Vermögen muss über Jahrzehnte ein regelmäßiges Einkommen werden. Als Orientierung dient seit den 1990er-Jahren eine einzige Zahl – vier Prozent. Der US-Finanzberater William Bengen untersuchte 1994 historische Börsendaten seit 1926 und kam zu dem Ergebnis, dass eine anfängliche Entnahme von 4,15 Prozent des Vermögens über einen Zeitraum von 30 Jahren selbst in ungünstigen Marktphasen ausgereicht hätte. Der entnommene Betrag wird danach jährlich an die Inflation angepasst.

Daraus lässt sich eine einfache Rechnung ableiten: Wer im Ruhestand von 1.800 Euro monatlich leben möchte, benötigt einen Jahresbedarf von 21.600 Euro und damit ein Startvermögen von rund 540.000 Euro. Bei einem Vermögen von 600.000 Euro ergäben sich im ersten Jahr rund 24.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro pro Monat. Unberücksichtigt bleiben dabei allerdings Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und größere Sonderausgaben, die die tatsächlich verfügbare Summe spürbar schmälern können.

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Warum die Vier-Prozent-Regel nicht für jeden passt

Bengen selbst warnt inzwischen davor, seine Formel unkritisch zu übernehmen. Die ursprüngliche Entnahmerate von 4,15 Prozent habe sich auf einen einzigen fiktiven Anlegerfall bezogen: eine Person, die Ende Oktober 1968 in den Ruhestand ging und mit fallenden Börsen und hoher Inflation gleichzeitig konfrontiert war – eine historische Ausnahmesituation.

Aktuellere Analysen des Analysehauses Morningstar kommen auf niedrigere Werte. Für ein gemischtes Portfolio mit einer Aktienquote von 30 bis 50 Prozent nennt Morningstar eine sichere Anfangsentnahme von rund 3,9 Prozent bei 30 Jahren Ruhestand. Bei einem reinen Aktiendepot sinkt der als sicher geltende Wert wegen stärkerer Kursschwankungen auf etwa 3,4 Prozent.

EntnahmestrategieAnfangsquoteTypisches Profil
Klassische Vier-Prozent-Regel (Bengen)4,15 ProzentAusgewogenes Depot, 30 Jahre Ruhestand
Konservativer Mischansatz (Morningstar)rund 3,9 ProzentAktienquote 30 bis 50 Prozent
Reines Aktienportfoliorund 3,4 ProzentHöhere Schwankungsbreite, längerer Zeithorizont

Kritiker der starren Regel weisen zudem auf ein anderes Risiko hin: Wer sich zu sehr an der Vier-Prozent-Marke orientiert, könnte am Lebensende auf einem großen, ungenutzten Vermögen sitzen bleiben – Geld, das dann eher den Erben zugutekommt als dem eigenen Ruhestand. Gerade in den ersten, oft noch aktiveren Rentenjahren wäre für manche Haushalte ein höherer Konsum finanziell durchaus vertretbar.

Rentenreform macht Planungssicherheit zum Politikum

Die Frage nach der richtigen Entnahmestrategie trifft derzeit auf eine besonders unsichere politische Lage. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte im Juni 2026 ein Paket aus 33 Empfehlungen zur Alterssicherung vorgelegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas drängt darauf, die Reform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, räumte jedoch selbst ein, dass es sich bislang lediglich um einen Kommissionsbeschluss und keine politische Einigung handele.

Offen ist unter anderem die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, bekannt als „Rente mit 63“. Ein bekannt gewordener, vom Ministerium als überholt bezeichneter Arbeitsentwurf sorgte im August für Unruhe. Gleichzeitig sicherte Bas rentennahen Jahrgängen einen Vertrauensschutz durch Übergangsfristen zu, über deren genaue Länge Gewerkschaften und Wirtschaftsweise allerdings uneins sind. Ein verbindlicher Termin für einen Referentenentwurf oder eine erste Bundestagslesung existiert nach aktuellem Stand nicht; als politisches Ziel gilt aber weiterhin, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Details zum aktuellen Verfahrensstand hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Themenseite bereit.

Für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, bedeutet diese Unsicherheit: Eine Entnahmeplanung, die allein auf heutigen Rechtsgrundlagen basiert, kann sich in den kommenden Monaten noch verschieben.

Häufige Fragen zur Vermögensentnahme im Ruhestand

Was besagt die Vier-Prozent-Regel genau?

Sie beschreibt, wie viel Prozent des vorhandenen Vermögens im ersten Ruhestandsjahr entnommen werden kann, ohne dass das Kapital bei einem Anlagehorizont von rund 30 Jahren vorzeitig aufgebraucht wird. Der entnommene Euro-Betrag wird in den Folgejahren an die Inflation angepasst, nicht die Prozentquote selbst.

Woher stammt die Vier-Prozent-Regel?

Sie geht auf eine Analyse des US-Finanzberaters William Bengen aus dem Jahr 1994 zurück, der historische US-Börsendaten seit 1926 auswertete. Die spätere Trinity-Studie griff das Konzept auf und testete es anhand einer breiteren Datenbasis.

Passt die Regel auch zur Situation in Deutschland?

Nur bedingt. Die Berechnungen beruhen auf US-amerikanischen Kapitalmarktdaten und berücksichtigen weder deutsche Steuer- und Sozialversicherungsregeln noch das aktuelle Zinsumfeld hierzulande. Sie eignet sich eher als grober Orientierungswert denn als exakte Planungsgrundlage.

Welche Alternativen zur starren Entnahmequote gibt es?

Neben festen Prozentsätzen existieren flexible Modelle, bei denen die jährliche Entnahme an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst wird – etwa niedrigere Entnahmen nach Verlustjahren und höhere nach Gewinnjahren. Solche dynamischen Ansätze können das Risiko eines vorzeitigen Vermögensverzehrs weiter senken.

Einordnung

Die Debatte um die Vier-Prozent-Regel zeigt ein grundsätzliches Problem der deutschen Alterssicherung: Wer über Jahrzehnte diszipliniert gespart hat, wird am Ende mit einer komplexen, unsicheren Entscheidung allein gelassen. Eine im internationalen Vergleich starre, stark auf die gesetzliche Rente ausgerichtete Vorsorgekultur trifft auf eine Finanzmathematik, die eigentlich individuelle Beratung erfordert. Solange die große Rentenreform politisch nicht entschieden ist, wirkt diese Unsicherheit doppelt: Wer heute plant, plant auf einem Fundament, das sich in den kommenden Monaten noch verändern kann. Aus journalistischer Sicht wäre es deshalb wünschenswert, dass unabhängige, kostenfreie Entnahmeberatung – etwa über die Verbraucherzentralen – stärker bekannt gemacht wird, statt Ruheständler mit einer einzelnen importierten Faustregel allein zu lassen.

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