Sieben von sechzehn Ministerpräsidenten lehnen offen ab, was die Bundesregierung als nächsten großen Schritt der Rentenreform plant: das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Besonders aus den ostdeutschen Bundesländern kommt Gegenwind, wie unter anderem Euronews berichtete. In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich die CDU-Regierungschefs Michael Kretschmer, Mario Voigt und Sven Schulze gegen die Abschaffung der sogenannten Rente ab 63. Ihr Argument: Im Osten prägen andere Erwerbsbiografien das Berufsleben, wodurch die geplante Reform dort besonders spürbar würde.
Auch der Sozialflügel der CDU sowie Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schlossen sich der Kritik an. Wer mit 16 Jahren eine Ausbildung beginne, müsse künftig bis 65 arbeiten, kritisierte Schwesig – das widerspreche dem Gedanken, dass sich früher Berufseinstieg lohnen solle. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) positionierte sich gegen die Pläne.
Warum der Osten anders betroffen ist
Der Unterschied zwischen West und Ost liegt vor allem in der Struktur der Altersvorsorge. Im Westen ergänzen viele Menschen ihre gesetzliche Rente durch betriebliche Altersvorsorge oder private Lebensversicherungen. Im Osten bildet die gesetzliche Rente für einen Großteil der Erwerbstätigen dagegen die wichtigste, teils einzige Einkommensquelle im Alter. Fällt die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren weg, träfe das dort überdurchschnittlich viele Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind und lange durchgehend gearbeitet haben.
Die Position der Bundesregierung bleibt hart
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) zeigte sich von dem offenen Brief der ostdeutschen Ministerpräsidenten überrascht, hält aber an den Reformplänen fest. Einen Verhandlungsspielraum sehe er nicht, sagte er im Interview mit Welt TV. Einzelne Bausteine aus dem Paket herauszubrechen, sei aus seiner Sicht ein Fehler, der das gesamte Reformvorhaben gefährden könne.
Damit steht die Koalition vor einer schwierigen Abwägung: zwischen dem Ziel, das Rentensystem langfristig finanzierbar zu halten, und dem wachsenden Widerstand aus den eigenen Reihen. Bereits die erste Stufe der Rentenreform, das im Dezember 2025 vom Bundestag beschlossene Rentenpaket 2025, war nur mit knapper Kanzlermehrheit durchsetzbar.
Position der Bundesländer zur geplanten Reform der Rente ab 63
| Land | Ministerpräsident/in | Partei | Position |
|---|---|---|---|
| Sachsen | Michael Kretschmer | CDU | Gegen die Reform |
| Thüringen | Mario Voigt | CDU | Gegen die Reform |
| Sachsen-Anhalt | Sven Schulze | CDU | Gegen die Reform |
| Mecklenburg-Vorpommern | Manuela Schwesig | SPD | Gegen die Reform |
| Brandenburg | Dietmar Woidke | SPD | Gegen die Reform |
| Bundesregierung | Kanzleramtschef Thorsten Frei | CDU | Für die Reform, kein Verhandlungsspielraum |
Was bereits beschlossen ist – und was noch aussteht
Wichtig für die Einordnung: Das im Dezember 2025 verabschiedete Rentenpaket und die jetzt umstrittene Reform der Rente ab 63 sind zwei unterschiedliche Vorhaben. Bereits fest beschlossen und in Kraft ist die Verlängerung der sogenannten Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert, statt wie ursprünglich vorgesehen auf rund 47 Prozent abzusinken. Ebenfalls beschlossen ist die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ab dem 1. Januar 2027 – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Was hingegen noch nicht beschlossen, sondern derzeit umstritten ist, betrifft die zweite, größere Reformstufe auf Basis der Empfehlungen der Rentenkommission. Diese soll nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 im Bundestag beraten werden und laut aktuellem Zeitplan Anfang 2027 in Kraft treten. Genau in diesem Paket steckt der Vorschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen oder einzuschränken – und genau dagegen richtet sich der Widerstand der Ministerpräsidenten.
Zur Einordnung ein Beispiel, wie sich Abschläge auswirken können: Wer statt mit 45 bereits nach 43 Beitragsjahren in Rente geht, muss nach geltendem Recht Abschläge hinnehmen. Bei einer angenommenen Rente von 1.420 Euro monatlich könnten das rechnerisch rund 60 Euro weniger im Monat bedeuten – abhängig vom individuellen Renteneintrittsalter und den tatsächlichen Beitragsjahren. Solche Rechenbeispiele zeigen, warum die betroffenen Länder frühzeitig Klarheit fordern, bevor die Details der Reform feststehen. Genauere Informationen zu den aktuellen Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.
Häufige Fragen zur Reform der Rente ab 63
Was bedeutet „Rente mit 63“ beziehungsweise „Rente nach 45 Beitragsjahren“ genau?
Gemeint ist die Möglichkeit, ohne Abschläge in Rente zu gehen, wenn mindestens 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Das tatsächliche Renteneintrittsalter hängt dabei vom individuellen Geburtsjahrgang ab und liegt inzwischen für viele Jahrgänge bereits über 63 Jahren.
Warum trifft eine mögliche Abschaffung den Osten stärker als den Westen?
Weil dort die gesetzliche Rente für deutlich mehr Menschen die einzige oder wichtigste Altersvorsorge darstellt. Ergänzende private oder betriebliche Vorsorge ist im Osten weniger verbreitet als im Westen, wodurch Änderungen bei der gesetzlichen Rente unmittelbarer wirken.
Wann soll die neue Reform in Kraft treten?
Nach derzeitigem Zeitplan soll das Reformpaket nach der Sommerpause 2026 in den Bundestag eingebracht werden und Anfang 2027 in Kraft treten. Ob dieser Zeitplan angesichts des wachsenden Widerstands hält, ist offen.
Gibt es noch Aussicht darauf, dass die abschlagsfreie Rente erhalten bleibt?
Das ist derzeit nicht absehbar. Kanzleramtschef Thorsten Frei hat öffentlich erklärt, keinen Verhandlungsspielraum zu sehen. Gleichzeitig wächst der Druck durch mittlerweile sieben Ministerpräsidenten, die sich offen gegen die geplante Änderung positioniert haben.