Millionen Beschäftigte in Deutschland mit langen Erwerbsbiografien schauen derzeit gespannt nach Berlin: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, besser bekannt als „Rente mit 63“, soll nach dem Willen der Bundesregierung fallen. Details zum aktuellen Verfahrensstand hat die Bundesregierung in einem offiziellen FAQ zur Rentenreform veröffentlicht. Als Ersatz ist eine neue Härtefalllösung im Gespräch, die gezielt jenen helfen soll, die nach Jahrzehnten harter Arbeit gesundheitlich nicht mehr durchhalten können.
Grundlage der Pläne ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, den das Gremium am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben hat. Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD hat den Bericht bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, alle 33 Empfehlungen als geschlossenes Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte das Vorhaben eines der schwierigsten Reformprojekte seiner Amtszeit.
Was die Alterssicherungskommission konkret vorschlägt
Die Kommission empfiehlt, die Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren vollständig zu streichen. Wer künftig vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, müsste dies frühestens mit 64 Jahren tun und dabei Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Auch die reguläre Frührente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Ab 2031 soll die Altersgrenze zusätzlich schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, ebenso wie die allgemeine Regelaltersgrenze, die bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen soll. Näheres zum sogenannten „Zwei-zu-eins-Modell“ erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Themenseite zur Rentenkommission 2026.
Schon heute liegt die tatsächliche Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente deutlich über 63 Jahren. Der Geburtsjahrgang 1961 kann sie derzeit erst mit 64 Jahren und sechs Monaten nutzen, der Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und acht Monaten.
Geburtsjahrgang und Altersgrenze im Überblick
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreie Rente aktuell ab | Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| 1959/1960 | reguläres Renteneintrittsalter erreicht | 66 Jahre |
| 1961 | 64 Jahre, 6 Monate | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1962 | 64 Jahre, 8 Monate | 66 Jahre, 4 Monate |
| ab 1964 | von geplanter Streichung betroffen | 67 Jahre |
Warum der Widerstand aus den Bundesländern wächst
Obwohl sich die Koalitionsspitze auf das Gesamtpaket festgelegt hat, formiert sich in den Ländern Widerstand gegen die Streichung der Rente mit 63. Ministerpräsidenten aus ost- und westdeutschen Bundesländern haben sich in den vergangenen Wochen gegen die Abschaffung ausgesprochen, da die Regelung gerade bei Beschäftigten mit langen, aber körperlich belastenden Erwerbsbiografien beliebt ist. Ökonomen wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher warnen dagegen, ohne diesen Punkt sei die gesamte Rentenreform finanziell nicht mehr tragfähig. Er beziffert das langfristige Einsparpotenzial auf rund zehn Milliarden Euro. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Verzicht auf eigentlich fällige Abschläge sie aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich kostet.
Als Kompromiss wird intensiv über eine sogenannte Härtefall- oder Schutzregelung diskutiert: Wer nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann, soll einen vereinfachten Zugang zu einer vorgezogenen Rente erhalten. Details zu Kriterien und Verfahren sind noch nicht abschließend geklärt.
Wie eine Beispielrechnung die Abschläge zeigt
Wie stark sich ein vorzeitiger Renteneintritt auf die Rentenhöhe auswirken kann, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Bei einer errechneten Bruttorente von 1.680 Euro und einem vorzeitigen Ausstieg von 24 Monaten vor der jeweiligen Altersgrenze ergäbe sich bei einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat eine Kürzung von 7,2 Prozent, also rund 121 Euro monatlich weniger. Über eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer summiert sich das auf einen deutlich vierstelligen Betrag pro Jahr.
Wie es politisch weitergeht
Nach Angaben aus Koalitionskreisen soll die Rentenreform nach der Sommerpause als Gesamtpaket in den Bundestag eingebracht werden. Ziel von Bundeskanzler Merz ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen, damit die Neuregelungen Anfang 2027 in Kraft treten können. Angesichts des Widerstands aus mehreren Landesregierungen gilt es als offen, ob die Streichung der Rente mit 63 tatsächlich unverändert durch Bundestag und Bundesrat kommt oder ob es im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen bei der geplanten Härtefallregelung geben wird.
Häufige Fragen zur Rente mit 63 und der geplanten Reform
Ist die Rente mit 63 bereits abgeschafft?
Nein. Bislang handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission, die von der Koalition politisch unterstützt wird. Ein Gesetz liegt noch nicht vor, die parlamentarischen Beratungen sollen erst nach der Sommerpause 2026 beginnen.
Wer wäre von einer Streichung betroffen?
Nach bisherigen Plänen sollen vor allem jüngere, noch nicht rentennahe Jahrgänge betroffen sein. Wer bereits in Rente ist oder kurz vor dem Renteneintritt steht, genießt in der Regel Bestandsschutz beziehungsweise Übergangsregelungen.
Was ist die geplante Schutz- oder Härtefallregelung?
Sie soll Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen nach langjähriger Tätigkeit einen vereinfachten Zugang zu einer vorgezogenen Rente ermöglichen, wenn eine individuelle Gesundheitsprüfung die Erwerbsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf bestätigt. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest.
Wann tritt die Rentenreform voraussichtlich in Kraft?
Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026 an, sodass die Neuregelungen Anfang 2027 wirksam werden könnten. Verzögerungen durch die Debatte um die Rente mit 63 sind jedoch nicht ausgeschlossen.