Die Mütterrente III schließt ab dem 1. Januar 2027 eine lang bestehende Lücke bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Für vor 1992 geborene Kinder können künftig bis zu 36 statt bisher 30 Monate berücksichtigt werden; Eltern erhalten damit bis zu drei Rentenpunkte je Kind. Die Regel gilt nicht nur für Mütter, sondern für den Elternteil, dem die Kindererziehungszeit im Rentenkonto zugeordnet ist. Für Renten, die vor Januar 2028 beginnen, soll der Anspruch für 2027 rückwirkend nachgezahlt werden.
Mütterrente III: Diese neue Regel gilt für vor 1992 geborene Kinder
Bisher galt eine Ungleichbehandlung, die viele Betroffene lange als ungerecht empfunden haben: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, rechnete die Rentenversicherung drei Jahre Erziehungszeit an. Wer sein Kind davor bekommen hatte, bekam nur zweieinhalb Jahre gutgeschrieben. Diese Lücke schließt die Mütterrente III nun endgültig. Ab dem 1. Januar 2027 zählen für jedes vor 1992 geborene Kind volle 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit, verankert in den Paragrafen 56 und 70 des Sechsten Sozialgesetzbuchs.
Rechtlich ist die Reform Teil des sogenannten Rentenpakets 2025 – offiziell des „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Neben der Mütterrente III enthält das Paket auch die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau sowie rechtliche Grundlagen für die geplante Aktivrente.
So viel zusätzliche Rente bringt ein halber Rentenpunkt pro Kind
Jeder Monat Kindererziehungszeit bringt 0,0833 Entgeltpunkte. Drei Jahre summieren sich damit auf rund drei volle Entgeltpunkte, statt bisher 2,5. Unterm Strich wächst das Rentenkonto pro betroffenem Kind also um einen halben Entgeltpunkt.
Seit Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt ist damit rund 21 Euro brutto im Monat wert – und zwar dauerhaft, denn der Betrag wächst mit jeder künftigen Rentenanpassung mit.
Kinderanzahl vor 1992 geboren | Zusätzliche Entgeltpunkte | Monatliches Plus (brutto, ca.) 1 Kind | 0,5 | 21 Euro 2 Kinder | 1,0 | 43 Euro 3 Kinder | 1,5 | 64 Euro 4 Kinder | 2,0 | 85 Euro
Welche Eltern von der Mütterrente III profitieren
Auch wenn im Alltag meist von „Mütterrente“ die Rede ist, gilt die Reform für alle Elternteile, bei denen Erziehungszeiten im Rentenkonto hinterlegt sind – also grundsätzlich auch für Väter. Am stärksten spürbar wird das Plus für Frauen, die wegen der Kindererziehung lange in Teilzeit gearbeitet haben oder ganz zu Hause geblieben sind und dadurch nur geringe eigene Rentenansprüche aufgebaut haben. Für viele aus der heute 60- bis 75-jährigen Generation kann der zusätzliche halbe Entgeltpunkt pro Kind den Unterschied zwischen einer sehr kleinen und einer spürbar auskömmlicheren Rente ausmachen.
Warum viele das Rentenplus erst 2028 ausgezahlt bekommen
Zum 1. Januar 2027 tritt das Gesetz zwar formal in Kraft, ausgezahlt wird das Plus nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung aber erst ab 2028. Der Grund ist rein technisch: Rund zehn Millionen Rentenkonten müssen einzeln neu berechnet werden, bevor die höheren Beträge ausgezahlt werden können. Wer bereits Rente bezieht oder 2027 in Rente geht, soll die Differenz für 2027 rückwirkend nachgezahlt bekommen, sobald die Umstellung abgeschlossen ist. Aktuelle Rentenbescheide zeigen die neue Erziehungszeit also noch nicht an – das ist normal und kein Fehler der Rentenversicherung.
Kindererziehungszeiten prüfen: Das können Betroffene jetzt erledigen
Wer sichergehen will, dass die Erziehungszeiten später korrekt berücksichtigt werden, kann schon jetzt einen Blick in den eigenen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung werfen. Fehlen Kindererziehungszeiten oder sind sie unvollständig erfasst, lassen sie sich über ein entsprechendes Formular oder in einem persönlichen Beratungstermin nachtragen. Eine aktuelle Rentenauskunft hilft zusätzlich dabei, den eigenen Anspruch besser einzuschätzen und die Altersvorsorge realistisch zu planen.
FAQ: Häufige Fragen zur Mütterrente III ab 2027
Ab wann gilt die Mütterrente III genau?
Die neuen Kindererziehungszeiten gelten rechtlich ab dem 1. Januar 2027. Ausgezahlt wird das zusätzliche Geld aus technischen Gründen jedoch erst ab 2028, dann mit rückwirkender Nachzahlung für das Jahr 2027.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Es gibt keinen separaten Antrag für die Mütterrente III. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die bereits gespeicherten Kindererziehungszeiten automatisch und passt die Rentenberechnung entsprechend an. Sinnvoll ist es trotzdem, fehlende Erziehungszeiten selbst zu melden.
Profitieren auch Väter von der Reform?
Ja. Entscheidend ist nicht das Geschlecht, sondern wer die Erziehungszeit im Rentenkonto zugeordnet bekommen hat. Grundsätzlich können also auch Väter von der Ausweitung profitieren, wenn bei ihnen Kindererziehungszeiten hinterlegt sind.
Wirkt sich das Plus auf Grundsicherung oder Steuern aus?
Ja, das ist möglich. Eine höhere Rente kann steuerpflichtiges Einkommen erhöhen und bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wie der Grundsicherung im Alter oder beim Wohngeld angerechnet werden. Wer solche Leistungen bezieht, sollte die Auswirkungen im Einzelfall prüfen lassen.
Quellenangaben
Bundesregierung – Rentenpaket 2025 Deutsche Rentenversicherung – FAQs Mütterrente III § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten, gesetze-im-internet.de