Pflegevollversicherung vom Städtetag gefordert – Allheilmittel?

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Die Forderung ist deutlich: Der Deutsche Städtetag will die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung umbauen. Damit soll verhindert werden, dass pflegebedürftige Menschen trotz eigener Rente und Ersparnisse wegen eines Heimaufenthalts auf Sozialhilfe angewiesen sind. Eine solche Vollversicherung ist bislang nicht beschlossen – die soziale Pflegeversicherung bleibt aktuell ein Teilleistungssystem.

Pflegeversicherung zahlt nicht alle Heimkosten

Viele Menschen gehen davon aus, dass die Pflegeversicherung die Kosten eines Pflegeheims vollständig übernimmt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die soziale Pflegeversicherung ist rechtlich als Teilabsicherung ausgestaltet: Sie zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen Leistungsbetrag, abhängig vom Pflegegrad. Den verbleibenden Betrag müssen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen.

Zu den Eigenanteilen gehören nicht nur pflegebedingte Kosten. Hinzu kommen regelmäßig Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten des Pflegeheims. Deshalb kann die monatliche Belastung selbst dann hoch sein, wenn die Pflegekasse bereits Leistungen übernimmt.

Der Deutsche Städtetag fordert nun einen grundlegenden Wechsel zur Vollversicherung. Nach dieser Vorstellung würden die Pflegekosten umfassender von der Versicherung getragen. Ziel wäre, dass Menschen nicht wegen eines Heimaufenthalts ihr Vermögen aufbrauchen oder ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen. Der Vorschlag ist aber derzeit eine politische Forderung – keine neue gesetzliche Leistung.

Warum die Eigenanteile Familien unter Druck setzen

Ein Heimeinzug verändert die finanzielle Lage oft abrupt. Während Renten, Pflegegeld oder Ersparnisse bisher für den Alltag ausreichten, kann die Heimrechnung das monatlich verfügbare Einkommen deutlich übersteigen. Laut einer vom VdK? Wait no—we must not invent. The Tagesschau berichtet unter Berufung auf eine vdek-Auswertung, dass Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im ersten Jahr bundesweit im Schnitt 3.364 Euro monatlich selbst zahlen mussten.

Besonders belastend ist die Lage für Angehörige, wenn sie Rechnungen, Anträge und die Kommunikation mit Pflegekasse und Sozialamt parallel organisieren müssen. Rechtlich gilt aber: Kinder sind nicht automatisch zu Zahlungen verpflichtet. Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Kinder werden grundsätzlich erst relevant, wenn deren jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Die politische Debatte dreht sich deshalb nicht nur um die Frage, wer die Pflegekosten zahlt. Sie betrifft auch die kommunalen Haushalte. Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, kann die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht einsetzen. Genau diese Ausgaben belasten Städte und Landkreise zunehmend. In Leipzig seien die Ausgaben für Hilfe zur Pflege binnen fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen, erklärte der Städtetag.

Was Heimbewohner heute entlastet

Bei vollstationärer Pflege erhalten Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 neben dem Leistungsbetrag der Pflegekasse einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Die Regelung steht in § 43c SGB XI.

Der Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Er beträgt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, ab dem zweiten Jahr 30 Prozent, ab dem dritten Jahr 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Wichtig: Der Zuschlag reduziert nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er ist deshalb keine vollständige Kostenübernahme.

Wer die Heimkosten trotz Rente, Pflegekassenleistung und verwertbarem Vermögen nicht tragen kann, sollte Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Amt prüft Einkommen, Vermögen und die persönliche Bedarfslage. Ein Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, denn ungedeckte Heimkosten können schnell zu Rückständen führen.

Vollversicherung oder Eigenanteilsdeckel?

Der Städtetag fordert nicht nur eine Vollversicherung, sondern bringt auch eine Deckelung der Eigenanteile ins Gespräch. Diskutiert wird ein Modell, bei dem Pflegebedürftige abhängig von ihrem Einkommen nur bis zu einer festgelegten Grenze selbst zahlen. Für darüberliegende Kosten müssten Pflegekassen sowie Bund, Länder und Kommunen eine Finanzierungsregelung finden.

Eine Vollversicherung würde Pflegebedürftige und Sozialämter stärker entlasten. Sie hätte aber erhebliche Finanzierungsfolgen. Kritiker verweisen darauf, dass höhere Ausgaben der Pflegeversicherung zu steigenden Beiträgen für Beschäftigte und Arbeitgeber führen könnten. Deshalb ist der Streit nicht allein sozialpolitisch, sondern auch finanzpolitisch: Mehr Schutz vor Pflegekosten muss dauerhaft finanziert werden.

Der bisherige Kurs von Bund und Ländern ist zurückhaltender. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ will am Teilleistungssystem festhalten, prüft aber Wege, die pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen oder ihren Anstieg zu dämpfen. Ein konkretes Gesetz für eine Pflegevollversicherung liegt nicht vor.

Was jetzt für Betroffene wichtig ist

Wer einen Heimplatz sucht oder bereits im Pflegeheim lebt, sollte nicht auf eine mögliche Reform warten. Entscheidend sind die heute geltenden Ansprüche. Lassen Sie sich vom Heim eine vollständige Kostenaufstellung geben. Daraus sollte hervorgehen, welcher Betrag auf Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den Zuschlag der Pflegekasse entfällt.

Prüfen Sie außerdem, ob der Leistungszuschlag korrekt berücksichtigt wurde und ob ein Antrag auf Hilfe zur Pflege erforderlich ist. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Sozialämter können bei der Einordnung helfen. Bei strittigen Bescheiden oder unklaren Kostenforderungen kann eine unabhängige Sozialberatung sinnvoll sein.

Die Reformdebatte bleibt wichtig, weil sie eine zentrale Sorge vieler Menschen betrifft: Ein Pflegefall darf nicht automatisch bedeuten, dass ein langes Arbeitsleben finanziell entwertet wird. Bis zu einer Gesetzesänderung bleibt jedoch der bestehende Rechtsrahmen maßgeblich.

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung – FAQ

Zahlt die Pflegeversicherung das Pflegeheim komplett?

Nein. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege feste Leistungen nach Pflegegrad und ist keine Vollversicherung. Pflegebedürftige tragen regelmäßig Eigenanteile sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst.

Ist die Pflegevollversicherung bereits beschlossen?

Nein. Die Forderung des Deutschen Städtetags ist ein politischer Vorschlag. Nach den bisherigen Ergebnissen des „Zukunftspakts Pflege“ soll das Teilleistungssystem grundsätzlich bestehen bleiben.

Wann kann das Sozialamt Heimkosten übernehmen?

Wenn Einkommen, Leistungen der Pflegekasse und einzusetzendes Vermögen nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Zuständig ist in der Regel das örtliche Sozialamt.

Müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern zahlen?

Nicht automatisch. Ein Rückgriff auf Kinder wegen Elternunterhalt kommt im Sozialhilferecht grundsätzlich nur in Betracht, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Fazit: Pflegevollversicherung gefordert

Die Forderung nach einer Pflegevollversicherung zeigt, wie stark steigende Heimkosten Pflegebedürftige, Angehörige und Kommunen belasten. Aktuell bleibt die Pflegeversicherung jedoch eine Teilabsicherung. Wer von hohen Pflegeheimkosten betroffen ist, sollte vorhandene Leistungsansprüche, den Zuschlag nach § 43c SGB XI und einen möglichen Antrag auf Hilfe zur Pflege zeitnah prüfen.

Quellen

Weiterführende Info

Pflegekosten: Droht das Aus für die 100.000‑Euro‑Grenze beim Elternunterhalt fürs Pflegeheim?


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