Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, darf monatlich bis zu 2.000 Euro Bruttolohn steuerfrei behalten. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Bundestag den Gesetzentwurf am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit vollständig abgeschlossen, die Regelung läuft seit Jahresbeginn.
Was die Aktivrente konkret bringt
Kern des Aktivrentengesetzes ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr auf den Arbeitslohn. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ihre individuelle Regelaltersgrenze überschritten haben – unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbeginn hinausgeschoben wird. Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Minijobber fallen nicht unter die Regelung. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt.
Eine Besonderheit, die im Gesetzgebungsverfahren noch nachgeschärft wurde: Die Steuerbefreiung greift nicht sofort mit dem Geburtstag, sondern erst ab dem Folgemonat, nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wer also mitten im Monat 67 Jahre und den entsprechenden Übergangswert erreicht, profitiert erst ab dem darauffolgenden Monatsersten vom Steuerbonus.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Für Arbeitslohn oberhalb der 2.000-Euro-Grenze gilt weiterhin die normale Besteuerung. Nach Berechnungen der Bundesregierung sollen Rentnerinnen und Rentner durch die Aktivrente jährlich mit bis zu 890 Millionen Euro entlastet werden; zugleich rechnet die Regierung damit, dass rund 168.000 Menschen zusätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten.
Zusätzliche Rentenpunkte durch Weiterarbeit
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, zahlt weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelt dadurch neue Entgeltpunkte. Seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt laut Deutscher Rentenversicherung exakt 42,52 Euro wert, nachdem der Bundesrat die entsprechende Verordnung am 12. Juni 2026 gebilligt hatte. Hinzu kommt ein Aufschubzuschlag: Für jeden Monat, um den der Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze verschoben wird, steigt die spätere Rente dauerhaft um 0,5 Prozent. Ein volles Jahr Aufschub bedeutet demnach einen Zuschlag von 6 Prozent, zusätzlich zu den neu erworbenen Entgeltpunkten. Auch wer bereits eine Rente bezieht und parallel weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Punkte, die bei der nächsten Neuberechnung berücksichtigt werden.
Steuerlich ist nicht alles steuerfrei
Der Freibetrag gilt ausschließlich für den Arbeitslohn – die Altersrente selbst bleibt vollständig steuerpflichtiges Einkommen. Seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil mit jedem neuen Rentnerjahrgang an und liegt bei Neurentnern 2026 bereits bei 84 Prozent der Bruttorente. Der Grundfreibetrag, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer anfällt, liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Der steuerfreie Arbeitslohn aus der Aktivrente erhöht das zu versteuernde Einkommen nicht direkt. Übersteigen Rente und übrige steuerpflichtige Einkünfte jedoch den Grundfreibetrag, fällt auf diesen Teil weiterhin Einkommensteuer an – der Steuerbonus mindert in diesem Fall zwar die Gesamtlast, macht sie aber nicht automatisch auf null.
Sozialversicherung bleibt unangetastet
Die Steuerfreiheit betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Auf den Arbeitslohn bis 2.000 Euro fallen weiterhin reguläre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, da die Einnahmen laut Sozialversicherungsentgeltverordnung dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet werden. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen ohnehin auf Rente und Lohn gleichermaßen Beiträge; bei freiwillig Versicherten kann zusätzliches Einkommen die Beitragslast noch stärker erhöhen.
Rechenbeispiele zeigen die Spannbreite
Eine Verkäuferin mit einer Monatsrente von 1.350 Euro arbeitet nach ihrem 67. Geburtstag in Teilzeit weiter und verdient dabei 1.800 Euro im Monat hinzu. Der Lohn bleibt komplett steuerfrei, die Rente liegt unterhalb des Grundfreibetrags, insgesamt fällt keine Einkommensteuer an. Anders sieht es bei einem ehemaligen Angestellten mit höherer Rente und weiteren Kapitaleinkünften aus: Hier sinkt durch die Aktivrente zwar die Steuerlast auf den Arbeitslohn, die Gesamtsteuerlast kann aber trotzdem steigen, weil der steuerpflichtige Rentenanteil und die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag bereits überschreiten.
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Steuerfreier Hinzuverdienst | bis 2.000 Euro/Monat |
| Steuerfreier Jahresbetrag | bis 24.000 Euro |
| Aktueller Rentenwert (ab 1. Juli) | 42,52 Euro |
| Grundfreibetrag Alleinstehende | 12.348 Euro/Jahr |
| Grundfreibetrag Ehepaare | 24.696 Euro/Jahr |
| Steuerpflichtiger Rentenanteil Neurentner 2026 | 84 Prozent |
| Zuschlag pro Monat Rentenaufschub | 0,5 Prozent |
Häufige Fragen zur Aktivrente
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Anspruch haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten. Nicht erfasst sind Selbstständige, Beamte, Freiberufler sowie Minijobber, da bei diesen Gruppen keine reguläre Sozialversicherungspflicht auf Arbeitgeberseite besteht.
Wie hoch ist der steuerfreie Hinzuverdienst?
Der Freibetrag liegt bei 2.000 Euro Bruttolohn im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr. Für Lohnbestandteile oberhalb dieser Grenze gilt die normale Einkommensteuer.
Fallen auf den steuerfreien Lohn Sozialabgaben an?
Ja. Die Aktivrente befreit ausschließlich von der Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin regulär auf den kompletten Arbeitslohn fällig.
Erhöht die Weiterarbeit die spätere Rente?
Ja, gleich doppelt. Zum einen entstehen durch die weitere Beitragszahlung neue Entgeltpunkte, zum anderen erhöht ein Aufschub des Rentenbeginns die spätere Rente um 0,5 Prozent pro Monat.