Ende Juni legte die Alterssicherungskommission ihren Plan für ein späteres Renteneintrittsalter vor. Anfang September zeigt sich: Die Koalition ist sich über das Tempo der Umsetzung keineswegs einig. Während Kanzler Merz auf das komplette Reformpaket drängt, fordert Arbeitsministerin Bas mehr Debatte über Langzeitarbeitende – ein konkreter Gesetzentwurf lässt weiter auf sich warten.
Koalition uneins: Streit über das Tempo der Reform prägt den September
Monatelang hatte es in der Koalition Streit um die Rentenreform gegeben, ehe sich Union und SPD grundsätzlich darauf verständigten, die Empfehlungen der Rentenkommission unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in ein Gesetzespaket zu überführen. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte das Bundesarbeitsministerium bereits im September einen ersten Gesetzentwurf vorlegen.
Doch genau in diesem Punkt zeigen sich seit Anfang September neue Risse. Bärbel Bas machte deutlich, dass der Kommissionsbeschluss aus ihrer Sicht keine abschließende politische Vereinbarung darstellt, und forderte eine vertiefte Debatte über die Folgen für Langzeitarbeitende sowie für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten. CDU-Chef Friedrich Merz pochte dagegen auf die vollständige Umsetzung des Gesamtpakets und warnte vor einer Regierungskrise, sollte die Koalition einzelne Punkte herauslösen.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Ob der Referentenentwurf tatsächlich noch im September vorgelegt wird, gilt inzwischen als offen. Auch die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte den weiteren Zeitplan beeinflussen. Am ursprünglichen Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen, hält die Regierung bislang fest.
Was die Rentenkommission konkret empfiehlt
Die unabhängige Alterssicherungskommission, ein 13-köpfiges Expertengremium, hatte ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt. Er enthält insgesamt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Zentrum stehen eine Anhebung des Renteneintrittsalters, eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente sowie eine Ausweitung des Kreises der Versicherten, etwa um bislang nicht abgesicherte Selbstständige und Abgeordnete.
Der Koalitionsausschuss würdigte den Bericht am 2. Juli 2026 und kündigte an, die Vorschläge möglichst als Gesamtpaket umzusetzen. Wie die Auseinandersetzung im September zeigt, ist damit über einzelne Details aber noch keineswegs Einigkeit erzielt.
Renteneintrittsalter soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden
Nach geltendem Recht wird die Regelaltersgrenze bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Der Geburtsjahrgang 1964 ist der erste, für den die Grenze von 67 Jahren vollständig gilt. Genau hier setzt der Vorschlag der Kommission an: Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze weiter steigen, sofern auch die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt – und zwar nach einem festen Verhältnis von zwei zu eins. Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, entfallen davon acht Monate auf ein längeres Erwerbsleben und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug.
Aktuellen Prognosen des Statistischen Bundesamtes zufolge könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 auf diesem Weg von 67 auf rund 67,5 Jahre steigen. Für die folgenden Jahrzehnte ergibt sich daraus folgendes Modellszenario:
| Jahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 2032 | 67 Jahre |
| 2042 | 67,5 Jahre |
| 2052 | 68 Jahre |
| 2062 | 68,5 Jahre |
| 2072 | 69 Jahre |
| 2082 | 69,5 Jahre |
| 2092 | 70 Jahre |
Eine verbindliche „Rente mit 70“ enthält der Bericht nicht. Wie sich die Altersgrenze nach 2041 tatsächlich entwickelt, hängt von der realen Lebenserwartung ab. Die Kommission empfiehlt, die jeweilige Grenze mindestens fünf Jahre im Voraus gesetzlich festzulegen und regelmäßig zu überprüfen. Details zur aktuell geltenden Regelaltersgrenze und zum individuellen Renteneintritt liefert die Deutsche Rentenversicherung.
Frührente wird schwerer erreichbar
Auch beim vorzeitigen Ruhestand plant die Koalition Einschnitte. Aktuell können langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren bereits ab 63 Jahren in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat hinnehmen. Die Kommission empfiehlt, dieses frühestmögliche Eintrittsalter zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben und danach parallel zur Regelaltersgrenze mitwachsen zu lassen, sodass der Abstand zum regulären Rentenbeginn dauerhaft drei Jahre beträgt.
Deutlich einschneidender fällt der Vorschlag für besonders langjährig Versicherte aus. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf derzeit abschlagsfrei früher in Rente gehen – für den Jahrgang 1964 ist das mit 65 Jahren möglich. Die Kommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginn vollständig abzuschaffen. Für Härtefälle und gesundheitlich besonders belastete Beschäftigte sollen gesonderte Lösungen geprüft werden, die an das Konzept der Berufsunfähigkeit anknüpfen könnten.
Kapitalrente: Neue Pflichtabgabe ab 2028 im Gespräch
Neben dem Renteneintrittsalter soll sich mit dem Reformpaket auch grundsätzlich etwas an der Altersvorsorge ändern. Die Kommission schlägt eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente vor: Für alle Versicherten sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, deren Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür soll ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt zwei Prozent anfallen, je zur Hälfte getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Die Einführung soll schrittweise in Stufen von 0,5 Prozentpunkten erfolgen – nach dem Wunsch der Kommission idealerweise beginnend im Jahr 2028. Die Kapitalrente soll langfristig zusätzlich zur weiterhin umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ausgezahlt werden. Parallel dazu soll der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs weitgehend entfallen, und Änderungen der gesetzlichen Rente sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Häufige Fragen zur Rentenreform 2026
Ist die Anhebung des Renteneintrittsalters bereits beschlossen?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die keine Gesetzeskraft besitzen. Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums wird für September oder die folgenden Wochen erwartet, muss anschließend aber noch Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Wen würde eine spätere Regelaltersgrenze zuerst betreffen?
Die aktuell geltende Regelaltersgrenze von 67 Jahren bleibt zunächst bis 2031 unverändert und gilt vollständig ab Geburtsjahrgang 1964. Eine weitere Anhebung nach dem Kommissionsvorschlag würde frühestens jüngere Jahrgänge betreffen, deren Renteneintritt nach 2031 liegt.
Kommt die „Rente mit 70“?
Eine feste Grenze von 70 Jahren ist im Bericht nicht vorgesehen. Die Kommission schlägt stattdessen eine automatische Kopplung an die Lebenserwartung vor. Ob und wie schnell die Altersgrenze über 67,5 Jahre hinaus steigt, hängt von der tatsächlichen demografischen Entwicklung ab und würde jeweils erst Jahre im Voraus verbindlich festgelegt.
Was passiert mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren?
Die Kommission empfiehlt, diese Möglichkeit vollständig zu streichen. Wer künftig vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, müsste dafür grundsätzlich Abschläge in Kauf nehmen oder eine noch zu definierende Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Endgültig entschieden ist auch dieser Punkt noch nicht.