Rund 75 Milliarden Euro gibt die Pflegeversicherung jährlich aus, zehn Prozent davon müssten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits eingespart werden. Genau in dieser angespannten Finanzlage kündigt Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nun eine grundlegende Neuordnung des Systems an.
Linnemann warnt vor Kollaps in den Dreißigerjahren
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung machte Linnemann deutlich, wie ernst die Lage aus seiner Sicht ist: Das Pflegesystem sei in seiner aktuellen Form nicht zukunftsfest. Werde es nicht grundlegend umgebaut, drohe in den Dreißigerjahren der Kollaps. Als Konsequenz kündigte der Minister eine neue Strukturkommission an, besetzt mit unabhängigen Fachleuten und Wissenschaftlern. Sie soll das Pflegesystem ähnlich grundsätzlich durchleuchten wie zuvor die Finanz-Kommission Gesundheit das Krankenversicherungssystem. Ziel sei, auf Basis der Kommissionsvorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform auf den Weg zu bringen.
Einen von manchen Verbänden geforderten Finanzausgleich der privaten Pflegepflichtversicherung zugunsten der gesetzlichen Pflegekassen lehnt Linnemann dagegen ab. Genau dieser Punkt wird derzeit trotzdem im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft, mit einem möglichen Volumen von bis zu zwei Milliarden Euro jährlich. Verfassungsrechtler und die private Krankenversicherung warnen bereits vor rechtlichen Risiken eines solchen Ausgleichs.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Aktueller Stand: Kabinettstermin für die kurzfristige Reform bereits verstrichen
Während die Strukturkommission langfristig ansetzt, läuft parallel ein zweites, dringlicheres Verfahren: das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Der Referentenentwurf liegt bereits seit dem 4. Juni 2026 vor und sollte ursprünglich am 2. September 2026 das Kabinett passieren. Dieser Termin ist ohne Befassung verstrichen. Als nächste mögliche Kabinettstermine gelten der 16., 23. und 30. September 2026. Rechtlich bindend ist bislang nichts: Solange keine Änderung im Bundesgesetzblatt steht, gelten Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag unverändert in der Höhe, die im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs XI festgelegt ist.
Vor dem Bundestag bezeichnete Linnemann die Finanzlage der Pflegeversicherung laut Berichten vom 11. September 2026 als desaströs. Für 2027 wird ein Defizit von rund acht Milliarden Euro erwartet, für 2028 könnte es auf über 15 Milliarden Euro steigen. Der GKV-Spitzenverband rechnet vor, dass ohne Gegenmaßnahmen bereits ab Oktober 2026 die laufenden Einnahmen der Pflegeversicherung nicht mehr ausreichen.
Was der Entwurf konkret vorsieht
| Punkt | Aktuell geltendes Recht | Geplante Änderung laut Entwurf |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 3,6 Prozent (Kinderlose ab 23: 4,2 Prozent) | Unverändert, kein Bestandteil des PNOG-Entwurfs |
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 Euro monatlich | Bereits beschlossen: einmalige Anhebung um 300 Euro monatlich für 2027, zusätzlich zur regulären Lohnentwicklungs-Anpassung |
| Beitragszuschlag Kinderlose | 0,6 Prozentpunkte | Anhebung auf 0,7 Prozentpunkte zum 1. Januar 2027 (im Entwurf, noch nicht beschlossen) |
| Pflegegrade 1 bis 3 | Bestehende Punktschwellen | Höhere Schwellenwerte geplant, Bestandsschutz für bereits eingestufte Personen |
| Pflegegeld | Stand 2025 | Anpassung an die Inflation ab 2027 geplant |
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2027 ist bereits geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat haben das entsprechende Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 29. Juli 2026. Alle übrigen Punkte in der Tabelle sind Teil des Referentenentwurfs und noch nicht final.
Beispielrechnung: Was die höhere Bemessungsgrenze für Gutverdiener bedeuten könnte
Nehmen wir eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttogehalt von 6.900 Euro. Bislang wurden Pflegebeiträge nur bis zur Grenze von 5.812,50 Euro fällig, der Rest blieb beitragsfrei. Steigt die Bemessungsgrenze wie beschlossen um 300 Euro, verschiebt sich der beitragspflichtige Anteil ihres Gehalts nach oben – bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent ergibt sich daraus eine monatliche Mehrbelastung im niedrigen zweistelligen Bereich. Für Spitzenverdiener oberhalb der neuen Grenze kann der Effekt entsprechend höher ausfallen.
Kritik von Verbänden: „Keine Luftschlösser, sondern Plätze“
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert die Ankündigung einer weiteren Kommission als Zeitverlust, solange der laufende Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet sei. Gefordert werde eine Reform aus einem Guss statt fortgesetzter Flickschusterei. Der Sozialverband Deutschland begrüßt zwar grundsätzlich, dass sich Linnemann offen für den Rat von Fachleuten zeigt, macht aber die Zusammensetzung der Kommission zur entscheidenden Frage. Der Arbeitgeberverband Pflege wiederum mahnt an, dass die Kommission keine Luftschlösser bauen dürfe – Pflegebedürftige bräuchten vor allem mehr Plätze, keine weiteren Papiere.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Ist die Pflegereform bereits beschlossen?
Nein. Stand September 2026 liegt lediglich ein Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Beschlossen ist bislang ausschließlich die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2027.
Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Punktschwellen steigen?
Nein. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz für bereits eingestufte Personen vor. Höhere Schwellenwerte würden ausschließlich für Neuanträge und Höherstufungen gelten.
Was passiert, wenn die Pflegeversicherung ab Oktober tatsächlich knapp bei Kasse ist?
Ein Liquiditätsengpass würde zunächst die Rücklagen und mögliche kurzfristige Zuschüsse betreffen, nicht automatisch die individuellen Leistungsansprüche. Laufende Ansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen bleiben unabhängig von der Kassenlage bestehen, solange das Gesetz sie vorsieht.
Wann könnte die Reform endgültig in Kraft treten?
Ursprünglich war ein Start zum 1. Januar 2027 anvisiert. Da der geplante Kabinettstermin im September verstrichen ist und noch Bundestag und Bundesrat folgen müssen, gilt dieser Zeitpunkt als ambitioniert, aber nicht mehr gesichert.