Fast fünf Milliarden Euro zahlte der Staat 2025 an Wohngeld aus – ein historischer Höchststand, wie das Statistische Bundesamt meldet. Während immer mehr Haushalte auf die Hilfe angewiesen sind, will die Bundesregierung ausgerechnet hier ab 2027 sparen. Für viele Empfänger drohen spürbare finanzielle Einbußen.
Wohngeld-Ausgaben erreichen historischen Höchststand
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeichnen ein klares Bild: 2025 haben so viele Haushalte wie nie zuvor seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005 Wohngeld bezogen. Die staatlichen Ausgaben stiegen binnen eines Jahres von knapp 4,7 Milliarden auf knapp 5 Milliarden Euro – ein Plus von mehr als 6 Prozent. Auch die Zahl der Haushalte legte deutlich zu: um 7,2 Prozent beziehungsweise rund 90.000 mehr als im Vorjahr.
Der Trend zieht sich durch mehrere Jahre:
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Bürger & Geld auf Google News folgen| Jahr | Haushalte mit Wohngeld-Bezug | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2022 | rund 652.000 | – |
| 2023 | rund 1,2 Millionen | +80 % |
| 2024 | rund 1,24 Millionen | +5,9 % |
| 2025 | rund 1,33 Millionen | +7,2 % |
Besonders der Sprung zwischen 2022 und 2023 sticht heraus. Er markiert den Startpunkt einer Entwicklung, die die Wohngeld-Ausgaben binnen weniger Jahre vervielfacht hat.
Warum die Zahlen so stark steigen
Der Hauptgrund liegt im Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Es hob die Einkommensgrenzen an, wodurch deutlich mehr Haushalte überhaupt erst anspruchsberechtigt wurden. Gleichzeitig kamen zwei neue Bausteine hinzu: eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente, die energetische Mehrbelastungen abfedern sollen. Seit der Reform ist der durchschnittliche Mietzuschuss um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat gestiegen.
Hinzu kommt die seit 2022 geltende automatische Dynamisierung: Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Miet- und Preisentwicklung angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025 mit einem durchschnittlichen Plus von 15 Prozent beim Mietzuschuss. Dass die Wohnkosten überhaupt so stark drücken, zeigt auch der Wohnungsmietindex: Die Kosten für Haushaltsenergie lagen im September 2025 rund 27 Prozent über dem Niveau von Januar 2022 – eine Folge der Energiepreisentwicklung seit dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Beispielrechnung: So viel Wohngeld ist möglich
Wie stark sich Miete, Einkommen und Haushaltsgröße auswirken, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern, einer Kaltmiete von 740 Euro und einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.950 Euro käme nach aktueller Formel auf einen Wohngeldanspruch von schätzungsweise 320 bis 360 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt von der individuellen Mietenstufe der Gemeinde ab und lässt sich verbindlich nur über den Wohngeldrechner der jeweiligen Landesregierung ermitteln.
Diese Kürzungen plant die Bundesregierung ab 2027
Am 6. Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) mit dem Titel „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“. Hinter der angekündigten Vereinfachung stehen erhebliche Einsparungen: 1,5 Milliarden Euro sollen 2027 eingespart werden, ab 2028 sogar 2 Milliarden Euro jährlich.
Die zentralen Änderungen im Überblick:
Die reguläre Anpassung des Wohngeldes an Preise und Mieten, die eigentlich zum 1. Januar 2027 fällig wäre, soll ausgesetzt werden. Die Heizkostenkomponente wird halbiert. Über eine Änderung der Wohngeldformel – konkret des sogenannten Koeffizienten C – wird künftig ein größerer Teil des Haushaltseinkommens angerechnet, wodurch viele Haushalte automatisch aus dem Leistungsbezug fallen. Zusätzlich entfällt der Abzug individueller Werbungskosten bei der Einkommensberechnung.
Nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch rund 163.000 Haushalte aus dem Wohngeldsystem herausfallen – 74.000 davon müssten künftig Bürgergeld nach SGB II beantragen, 89.000 weitere wären auf Sozialhilfe nach SGB XII angewiesen. Für die Staatskassen entstehen dadurch Mehrausgaben von über 750 Millionen Euro in den nachgelagerten Sicherungssystemen, wie aus dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums hervorgeht.
Aktueller Stand: Bundesrat lehnt Entwurf ab
Der Gesetzgebungsprozess ist in vollem Gange – und keineswegs entschieden. Am 25. September 2026 befasste sich der Bundesrat in erster Lesung mit dem Entwurf. Die zuständigen Ausschüsse empfahlen der Länderkammer, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ihre Begründung: Die geplante Reform ziele zwar offiziell auf eine Vereinfachung des Wohngeldrechts ab, sehe tatsächlich aber erhebliche Kürzungen vor.
Diese Ablehnung stoppt das Gesetz an diesem Punkt allerdings noch nicht endgültig. Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, muss der Bundesrat später erneut beteiligt werden. Zunächst kann die Bundesregierung auf die Kritik reagieren, bevor der Entwurf mitsamt der Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Dort hatten Grüne und Linke bereits im Juni 2026 eigene Anträge gegen die Kürzungspläne eingebracht, die zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurden.
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert den Entwurf scharf und warnt, die Reform drehe frühere Fortschritte beim Schutz vor Altersarmut zurück. Sollte der Zeitplan der Bundesregierung dennoch aufgehen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Häufige Fragen zum Wohngeld
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit geringem Einkommen, die weder Bürgergeld noch andere existenzsichernde Sozialleistungen beziehen. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miethöhe und Zahl der Haushaltsmitglieder und wird regional über sogenannte Mietenstufen gestaffelt.
Wie hoch ist die durchschnittliche Wohngeld-Zahlung?
Seit der Wohngeld-Plus-Reform liegt der durchschnittliche Zuschuss bei rund 370 Euro monatlich pro Haushalt. Vor der Reform waren es im Schnitt rund 180 Euro. Die tatsächliche Höhe im Einzelfall kann deutlich davon abweichen.
Was ändert sich beim Wohngeld ab 2027?
Geplant sind die Aussetzung der regulären Erhöhung, eine Halbierung der Heizkostenkomponente sowie eine veränderte Berechnungsformel, durch die mehr Einkommen angerechnet wird. Das Gesetzgebungsverfahren ist zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht abgeschlossen.
Was passiert, wenn das Wohngeld nicht mehr reicht?
Reicht das Wohngeld nicht aus oder entfällt der Anspruch komplett, greift die nachrangige Grundsicherung – also Bürgergeld nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII. Dort erfolgt allerdings eine umfassendere Einkommens- und Vermögensprüfung als beim Wohngeld.
Kommentar der Redaktion
Die Wohngeld-Debatte zeigt ein grundsätzliches Dilemma der Sozialpolitik: Eine Leistung, die eigentlich präventiv wirken und den Weg in die Grundsicherung verhindern soll, wird ausgerechnet dann gekürzt, wenn die Nachfrage am höchsten ist. Dass nach Berechnungen der Bundesregierung selbst rund 163.000 Haushalte in Bürgergeld oder Sozialhilfe abwandern würden, spricht dafür, dass hier vor allem zwischen Haushaltstöpfen verschoben wird, statt tatsächlich zu sparen. Ob der Bundestag den Entwurf in dieser Form verabschiedet oder unter dem Druck von Bundesrat und Sozialverbänden nachbessert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – für Millionen betroffene Haushalte lohnt es sich, das Verfahren aufmerksam zu verfolgen.