Pflegereform 2027: Halbes Pflegegeld für neue Pflegefälle gestrichen – doch Pflegegrad 2 gibt es erst ab 30 Punkten

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Ein Schlaganfall im Februar 2027, ein Antrag bei der Pflegekasse, ein Gutachten mit 28,5 Punkten – und am Ende kein Pflegegeld. Seit dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz steht fest: Die Halbierung für Neueinstufungen ist vom Tisch. Höhere Punktgrenzen treffen aber Familien, deren Pflegefall erst nach dem Jahreswechsel beginnt.

Was im Februar 2027 tatsächlich auf dem Konto ankäme

Im Sommer sorgte ein Detail aus dem Referentenentwurf für Unruhe. Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, sollte in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets erhalten. Dieses Budget ersetzt das bisherige Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 hätte das über drei Monate rund 580 Euro weniger bedeutet, bei Pflegegrad 3 knapp 960 Euro.

Im Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, fehlt diese Regel. Neu eingestufte Pflegebedürftige sollen vom ersten Monat an den vollen Betrag erhalten. Statt der Kürzung sieht der Entwurf in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche vor, zu Hause oder per Video. Die neue fachliche Pflegebegleitung, die Familien dauerhaft unterstützen soll, startet laut Entwurf erst am 1. Januar 2029.

PflegegradPflegegeld 2026Referentenentwurf Juni 2026 (Monat 1 bis 3 bei Neueinstufung)Kabinettsentwurf September 2026 (ab dem ersten Monat)
Pflegegrad 2347 Euro193 Euro380 Euro
Pflegegrad 3599 Euro319 Euro630 Euro
Pflegegrad 4800 Euro889 Euro890 Euro
Pflegegrad 5990 Euro1.079 Euro1.080 Euro

Die Halbierung ist damit gestrichen. Für Familien mit einem neuen Pflegefall im Jahr 2027 bleibt trotzdem eine Verschärfung, die finanziell deutlich schwerer wiegen kann.

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Sollte der Bundestag die geplanten höheren Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 noch streichen?

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Die neue Hürde steckt im Gutachten

Der Entwurf hebt die Punktgrenzen an, ab denen der Medizinische Dienst einen Pflegegrad vergibt. Die Bundesregierung begründet das mit einer Rückkehr zu den ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werten. Kritiker sehen darin eine Leistungskürzung.

PflegegradPunktgrenze heutePunktgrenze ab 1. Januar 2027 laut Entwurf
Pflegegrad 1ab 12,5 Punktenab 15 Punkten
Pflegegrad 2ab 27 Punktenab 30 Punkten
Pflegegrad 3ab 47,5 Punktenab 50 Punkten
Pflegegrad 4ab 70 Punktenunverändert
Pflegegrad 5ab 90 Punktenunverändert

Ein Rechenbeispiel zeigt, was das konkret heißt. Ein 81-jähriger Mann aus Kassel erleidet im Februar 2027 einen Schlaganfall. Seine Tochter stellt noch im selben Monat den Antrag, und die Gutachterin kommt auf 28,5 Punkte. Nach heutigem Recht wäre das Pflegegrad 2 mit künftig 380 Euro im Monat. Nach dem Kabinettsentwurf reicht es nur noch für Pflegegrad 1. Dort gibt es kein Pflegegeld, und auch der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll entfallen. Im ersten Jahr fehlen der Familie damit 4.560 Euro an Geldleistung.

Hätte das Gutachten 31 Punkte ergeben, sähe die Lage anders aus. Die Familie bekäme Pflegegrad 2 und ab dem Antragsmonat die vollen 380 Euro, ohne die im Sommer diskutierte Kürzung.

Stichtag 31. Dezember: Warum der Antragsmonat zählt

Entscheidend ist eine Übergangsregel im neuen § 142b SGB XI. Danach gilt das Recht, das am Tag der Antragstellung maßgeblich ist. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, wird nach den bisherigen Punktgrenzen bewertet. Das gilt auch dann, wenn der Medizinische Dienst erst im Januar oder Februar 2027 zur Begutachtung kommt. Für Anträge aus den ersten Monaten des neuen Jahres soll zudem die übliche Bearbeitungsfrist vorübergehend ausgesetzt werden, dringliche Fälle ausgenommen.

Eine 76-jährige Frau aus Erfurt mit zunehmender Vergesslichkeit ist dafür ein Beispiel. Stellt sie im November 2026 einen Antrag, wird sie nach heutigem Recht begutachtet, auch wenn der Termin erst im Januar stattfindet. Bei 28 Punkten erhielte sie Pflegegrad 2, und zwar rückwirkend ab November. Für November und Dezember wären das je 347 Euro Pflegegeld, ab Januar 380 Euro aus dem neuen Entlastungsbudget. Ginge derselbe Antrag erst im Januar 2027 ein, bliebe es bei Pflegegrad 1 ohne Geldleistung.

Für den Vater mit dem Schlaganfall im Februar hilft diese Regel nicht, denn sein Pflegebedarf entsteht erst nach dem Stichtag. Die Übergangsvorschrift nützt nur Familien, bei denen der Unterstützungsbedarf schon jetzt im Alltag sichtbar ist. Welche Unterlagen und Schritte dabei wichtig sind, haben wir im Beitrag Pflegegrad noch 2026 beantragen zusammengefasst.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, ist durch einen Bestandsschutz abgesichert. Die bestehende Einstufung bleibt bis zur nächsten regulären Begutachtung erhalten. Eine Herabstufung bleibt aber möglich, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert.

Wo das Gesetz im Verfahren steht

Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Mit dem Kabinettsbeschluss hat das parlamentarische Verfahren begonnen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Koalition will das Verfahren bis zum Jahresende abschließen.

Im Bundestag formiert sich Widerstand. Am 16. Oktober 2026 debattiert das Parlament Anträge von Linken und Grünen zur Pflegeversicherung. Die Linke verlangt darin ausdrücklich, auf höhere Schwellenwerte bei den Pflegegraden zu verzichten. Die Grünen halten den Kabinettsentwurf für unzureichend. Parallel nimmt eine Pflegestrukturkommission ihre Arbeit auf. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Finanzreform vorlegen, weitere Änderungen könnten dann ab Juli 2027 folgen.

Weitere Einschnitte sind im Entwurf ebenfalls vorgesehen. Die für 2028 geplante Erhöhung der Pflegeleistungen fällt aus, eine regelmäßige Anpassung an die Inflation soll erst ab 2029 greifen. Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt ab Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Erhalten neu eingestufte Pflegebedürftige 2027 in den ersten drei Monaten nur die Hälfte?

Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 nicht mehr. Die Halbierung stand nur im Referentenentwurf vom Juni. Im aktuellen Entwurf erhalten Pflegegrad 2 und 3 das volle Entlastungsbudget von 380 beziehungsweise 630 Euro ab dem ersten Monat. Hinzu kommen bis zu zwei zusätzliche Beratungen. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen grundsätzlich noch möglich.

Welche Punktgrenzen sollen ab 2027 gelten?

Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Für Pflegegrad 4 und 5 bleiben die Grenzen bei 70 und 90 Punkten.

Welches Recht gilt bei einem Antrag im Dezember 2026 und einer Begutachtung 2027?

Nach der geplanten Übergangsregel in § 142b SGB XI zählt der Tag der Antragstellung. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, wird nach den bisherigen Punktgrenzen geprüft, auch wenn die Begutachtung erst im neuen Jahr stattfindet. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Verlieren Menschen mit bestehendem Pflegegrad ihre Einstufung?

Nein. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gilt ein Bestandsschutz bis zur nächsten Begutachtung. Bei Pflegegrad 1 soll allerdings der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen, auch wenn der Pflegegrad selbst bestehen bleibt.

Einordnung: Die Kürzung ist weg, die Hürde bleibt

Dass die Halbierung für neue Pflegefälle aus dem Entwurf verschwunden ist, ist richtig. Gerade in den ersten Wochen nach einem Schlaganfall oder einer Demenzdiagnose brauchen Familien Geld und Orientierung, nicht weniger davon. Gelöst ist das Problem damit aber nicht, es hat sich nur verlagert. Statt einer sichtbaren Kürzung im Bescheid wirkt nun eine weniger sichtbare in der Begutachtung. Drei Punkte entscheiden künftig darüber, ob eine Familie 380 Euro im Monat erhält oder gar keine Geldleistung. Der Stichtag schafft zudem zwei Klassen von Pflegebedürftigen: Wer bei gleichem Hilfebedarf den Antrag im Dezember stellt, wird besser gestellt als jemand, dessen Pflegefall im Februar beginnt. Dass die Regierung für Anfang 2027 bereits die Bearbeitungsfristen aussetzen will, zeigt, dass sie mit einer Antragswelle zum Jahresende rechnet. Der Bundestag sollte zumindest eine Übergangslösung prüfen, die den Unterschied zwischen altem und neuem Recht weniger hart ausfallen lässt.

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