Pflege-Cockpit ab Juli 2028: Ein Log-in für Pflegeanträge und Leistungsübersicht

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Mehr als sechs Millionen Menschen sind laut Gesetzentwurf der Bundesregierung pflegebedürftig, und viele Familien regeln Pflegegeld, Hilfsmittel und Entlastung über Papierformulare. Mit dem Pflege-Cockpit sollen die Pflegekassen bis 1. Juli 2028 einen einheitlichen digitalen Zugang einrichten. Das Kabinett hat die Reform, die vor allem ein Milliardendefizit schließen soll, am 30. September beschlossen, am 5. November berät der Bundestag.

Ein Zugang statt vieler Wege zur Pflegekasse

Wer heute für Mutter, Vater oder Partner Pflegeleistungen organisiert, hat mit mehreren Stellen zu tun: Pflegekasse, Medizinischer Dienst, Pflegedienst, oft auch ein Pflegestützpunkt. Anträge gehen per Post hinaus, der Bearbeitungsstand bleibt unklar, und wie viel vom monatlichen Anspruch schon verbraucht ist, wissen viele Familien nur ungefähr.

Der neue Paragraf 7a im Elften Sozialgesetzbuch verpflichtet jede Pflegekasse, für jede bei ihr versicherte pflegebedürftige Person einen einheitlichen digitalen Zugang einzurichten. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums soll dafür künftig „ein einziges Log-in“ genügen.

Pflege-Cockpit: Diese Funktionen sind bis 1. Juli 2028 Pflicht

Der Kabinettsentwurf legt eine Mindestausstattung fest. Bis spätestens 1. Juli 2028 müssen die Kassen sieben Funktionen freischalten. Dazu gehören kurze, verständliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und eine Übersicht, was im jeweiligen Pflegegrad beansprucht werden kann. Hinzu kommt eine persönliche Aufstellung der tatsächlich bezogenen Leistungen, nach Möglichkeit tagesaktuell.

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Anträge, Anfragen und Belege sollen sich über das Cockpit einreichen lassen, mit Anzeige des Bearbeitungsstands. Wer einen Anspruch abtritt, etwa beim Zuschuss für einen Badumbau, damit der Handwerksbetrieb das Geld direkt von der Kasse erhält, kann das dort anzeigen und verfolgen. Pflegebedürftige sollen außerdem jederzeit die Empfehlungen aus ihrem Pflegegutachten einsehen können. Die siebte Funktion ist eine Suche nach Anbietern mit Leistungs- und Preisangaben.

Für drei weitere Bausteine haben die Kassen bis 1. Januar 2030 Zeit: Hinweise auf Beratung vor Ort, online oder am Telefon, darunter die neue Pflegebegleitung, eine Übersicht über Schulungen für Angehörige sowie Informationen für besondere Gruppen. Bis Ende 2030 soll der GKV-Spitzenverband die Einführung auswerten. Versicherte ohne Pflegegrad sollen ebenfalls digital an Informationen kommen, etwa zu Prävention und zu den Voraussetzungen eines Pflegeantrags. Hier formuliert der Entwurf nur eine Soll-Vorgabe.

Angehörige erhalten Zugang nur mit Vollmacht

Das Cockpit steht nicht automatisch der ganzen Familie offen. Zugriff haben die Pflegebedürftigen selbst und Personen, die sie durch eine Erklärung gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigt haben. Ein Sohn, der 200 Kilometer entfernt wohnt und die Pflege seines Vaters mitorganisiert, könnte dann sehen, ob der Antrag für den Badumbau eingegangen ist, ohne bei der Kasse anzurufen.

Wie die Anmeldung technisch abläuft, regelt der Paragraf nicht im Detail. Vorgeschrieben sind verständliche Sprache, Barrierefreiheit und Datenschutz. Später soll das Cockpit auch Daten mit der elektronischen Patientenakte austauschen können.

Pflege ohne Internet: Was der Entwurf vorsieht

Der Entwurf verpflichtet die Kassen, das Cockpit anzubieten. Eine Pflicht der Versicherten, es zu nutzen, enthält er nicht. Die Auskunftspflicht der Kassen bleibt und wird um individuelle Beratung ergänzt, die Pflegestützpunkte bleiben bestehen. Bei der Abtretung von Ansprüchen nennt der Text ausdrücklich beide Wege, schriftlich oder elektronisch.

Persönlicher Kontakt wird an anderer Stelle sogar wichtiger. Ab 1. Januar 2029 bietet die Kasse nach der ersten Einstufung einen Termin zur Pflegebegleitung in der Wohnung an. Wer Pflegegeld bezieht, muss diese Begleitung einmal im Jahr zu Hause abrufen, sonst droht eine Kürzung.

Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen fordert in ihrer Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz dauerhaft gleichwertige analoge, persönliche und telefonische Zugangswege. Digitale Fertigkeiten dürften keine Voraussetzung für Leistungen werden. Die Barmer hält den Zeitplan wegen offener Umsetzungsfragen für sehr ambitioniert.

Stand der Pflegereform: Was sich im Bundestag noch ändern kann

Stand: 24. Oktober 2026. Laut Deutschem Bundestag ist die erste Lesung für Donnerstag, 5. November 2026, angesetzt, federführend berät danach der Gesundheitsausschuss. Fristen und Inhalte können sich bis zur Verabschiedung noch verschieben. Das ist bereits passiert: Im Referentenentwurf vom Juni war die Pflegebegleitung ab Januar 2028 geplant, der Kabinettsentwurf nennt den 1. Januar 2029. Der Termin für das Pflege-Cockpit blieb beim 1. Juli 2028.

DatumSchritt laut Kabinettsentwurf
30. September 2026Kabinettsbeschluss
5. November 2026Erste Lesung im Bundestag
1. Juli 2028Pflege-Cockpit mit sieben Pflichtfunktionen
1. Januar 2029Anspruch auf Pflegebegleitung
1. Januar 2030Weitere Cockpit-Funktionen
31. Dezember 2030Evaluationsbericht zum Cockpit

Politisch umstritten sind vor allem die Sparteile der Reform, etwa der Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Zum Cockpit selbst äußern sich Verbände wie der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung grundsätzlich zustimmend, verlangen aber Änderungen im Detail.

Häufige Fragen zum Pflege-Cockpit

Wer bekommt Zugang zum Pflege-Cockpit?

Jede pflegebedürftige Person in der sozialen Pflegeversicherung soll einen Zugang erhalten. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können ihn nutzen, wenn die pflegebedürftige Person sie gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigt hat.

Gilt das Pflege-Cockpit auch für Privatversicherte?

Die Regelung richtet sich an die Pflegekassen der sozialen Pflegeversicherung. Eine ausdrückliche Übertragung auf die private Pflege-Pflichtversicherung, wie sie der Entwurf bei der Pflegebegleitung vorsieht, enthält der Paragraf nicht. Ob private Versicherer vergleichbare Zugänge schaffen, ist offen.

Was gilt bis zum Start im Juli 2028?

Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Wegen über Brief, Telefon oder die eigenen Online-Angebote der Kassen, die sich stark unterscheiden. Das Gesetz ist außerdem noch nicht verabschiedet.

Müssen Pflegegeldempfänger ab 2029 einen Hausbesuch abrufen?

Nach dem Kabinettsentwurf ist ab 1. Januar 2029 einmal jährlich eine Pflegebegleitung in der Wohnung abzurufen. Sie folgt auf die bisherigen Beratungsbesuche, deren Regelung Ende 2028 ausläuft. Bleibt der Termin aus, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Einschätzung der Redaktion

Ein gemeinsamer digitaler Zugang zur Pflegekasse ist überfällig. Familien, die Pflege neben Beruf und Kindern organisieren, verlieren heute viel Zeit mit Rückfragen und Papier. Der Entwurf beschreibt die Funktionen erfreulich konkret, bis hin zum Bearbeitungsstand eines Antrags. Ob das Cockpit hält, was es verspricht, hängt an der Umsetzung durch die einzelnen Kassen und an einer Anmeldung, die auch Hochbetagte bewältigen. Kritisch sehen wir, dass der Gesetzgeber den analogen Weg nicht ausdrücklich absichert, während er das Pflegegeld künftig an Hausbesuche knüpft. Wer kein Smartphone besitzt, darf bei der Pflegekasse nicht schlechter gestellt werden. Eine klare Garantie für Telefon, Brief und persönliche Beratung gehört ins Gesetz.

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