Merkzeichen B: Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos, beim Fliegen nicht

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 5 Min.

Seit dem Fahrplanwechsel im Winter 2025/26 lassen sich bei der Deutschen Bahn mit Merkzeichen B bis zu zwei Sitzplätze direkt online und kostenlos reservieren. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßte die Neuerung im Februar 2026. Für viele Familien mit knappem Budget entscheidet die kostenlose Begleitung darüber, ob eine Reise überhaupt bezahlbar ist.

Merkzeichen B: Was die Freifahrt für die Begleitperson umfasst

Das B im Schwerbehindertenausweis steht für die Berechtigung, eine Begleitperson mitzunehmen. Rechtsgrundlage ist § 228 Absatz 6 des Neunten Sozialgesetzbuchs. Danach fährt die Begleitperson im Nah- und im Fernverkehr unentgeltlich mit, wenn die Berechtigung im Ausweis eingetragen ist. Eine Wertmarke braucht sie dafür nicht. Die Wertmarke betrifft nur die Freifahrt des schwerbehinderten Menschen selbst und setzt die Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl voraus.

Mitfahren dürfen außerdem Handgepäck, ein Rollstuhl, soweit das Fahrzeug ihn aufnehmen kann, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund. Was als Nah- und was als Fernverkehr gilt, legt § 230 SGB IX fest. Zum Nahverkehr zählen Busse und Bahnen im Linienverkehr, S-Bahnen sowie Regionalzüge in der 2. Klasse. Zum Fernverkehr zählen die Eisenbahnen ohne Sonderzüge, Fähren und Fernbusse im Linienverkehr. Den Gesetzestext stellt das Niedersächsische Sozialministerium zusammengefasst bereit.

Wer das Merkzeichen B bekommt

Das Merkzeichen erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Das kann beim Ein- und Aussteigen der Fall sein, bei der Orientierung oder wenn Anfälle oder psychische Krisen unterwegs drohen. Über den Antrag entscheidet das Versorgungsamt, in manchen Ländern die Kommune. Für die Eintragung fallen keine Gebühren an.

Ihre Meinung ist gefragt:

Sollten Fluggesellschaften verpflichtet werden, Begleitpersonen mit Merkzeichen B auf Inlandsflügen kostenlos mitzunehmen?

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Wortlaut. Ältere Ausweise sprachen von der „Notwendigkeit ständiger Begleitung“. Seit einer Gesetzesänderung von 2006 heißt es, die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson sei nachgewiesen. Menschen mit Merkzeichen B dürfen also auch allein fahren. Die Begleitperson ist ein Recht, keine Pflicht.

Bahnfahren mit Merkzeichen B

Bei der Deutschen Bahn gilt der Schwerbehindertenausweis mit B als Fahrkarte für die Begleitperson. Die Begleitperson muss nach Angaben der Bahn mindestens sechs Jahre alt sein. Im Fernverkehr bekommen Reisende mit Merkzeichen B und ihre Begleitung eine kostenlose Sitzplatzreservierung. Bei der Online-Buchung wird die Begleitperson als weitere mitreisende Person angegeben und steht dann mit auf dem Ticket.

Ein erfundenes Beispiel zeigt, worum es geht: Kostet ein Fernverkehrsticket für Hin- und Rückfahrt 140 Euro, zahlt das Paar mit Merkzeichen B diese Summe einmal statt zweimal. Die Ersparnis liegt bei 140 Euro, die Reservierung für beide kommt kostenlos hinzu.

Fernbus: Begleitung frei, eigenes Ticket voll bezahlt

Fernbusse fahren nach § 42a des Personenbeförderungsgesetzes und zählen damit zum Fernverkehr im Sinne des § 230 SGB IX. Die Begleitperson fährt deshalb auch hier kostenlos. Flixbus verlangt nach Angaben des Fahrgastportals oepnv-info.de, dass die Begleitung vorab angemeldet wird. Der schwerbehinderte Mensch selbst zahlt dagegen den regulären Fahrpreis. Den früheren Rabatt für schwerbehinderte Reisende hat Flixbus abgeschafft.

Flugreisen: kein Rechtsanspruch für die Begleitperson

Im Luftverkehr greift § 228 SGB IX nicht. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen oder günstigeren Flug für die Begleitperson gibt es nicht. Nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministeriums gewähren die Lufthansa und Regionalfluggesellschaften auf Inlandsflügen eine Ermäßigung für die Begleitperson, wenn im Ausweis Merkzeichen B eingetragen ist. Wie hoch sie ausfällt, nennt das Ministerium nicht. Auskunft geben die Fluggesellschaften. Bei Auslandsflügen und bei Billigfliegern hängt alles von den Bedingungen des jeweiligen Unternehmens ab.

Unabhängig davon müssen Fluggesellschaften in der EU Reisenden mit Behinderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 kostenlos beim Ein- und Aussteigen helfen. Diese Hilfe sollte spätestens 48 Stunden vor dem Abflug angemeldet werden.

Häufige Fragen zum Merkzeichen B

Muss die Begleitperson immer dieselbe sein?

Nein. Das Merkzeichen gilt für die Person mit Behinderung, nicht für eine bestimmte Begleitung. Wer mitfährt, kann von Fahrt zu Fahrt wechseln. Es darf aber jeweils nur eine Begleitperson kostenlos mitreisen.

Fährt die Begleitperson auch ohne den schwerbehinderten Menschen kostenlos?

Nein. Die Freifahrt gilt nur für gemeinsame Fahrten. Der Ausweis mit Merkzeichen B ist der Fahrschein der Begleitperson und muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Allein braucht die Begleitperson ein eigenes Ticket.

Gilt das Merkzeichen B auch bei Bahnreisen ins Ausland?

Die gesetzliche Freifahrt gilt für Verkehrsmittel in Deutschland. Für Fahrten ins benachbarte Ausland ist die Online-Buchung mit Schwerbehindertenermäßigung bei der Bahn derzeit nicht möglich, die Buchung läuft über die Mobilitätsservice-Zentrale. Auf ausländischen Strecken gelten die Regeln der dortigen Bahnunternehmen.

Können Fahrtkosten der Begleitperson steuerlich geltend gemacht werden?

Ja. Reisekosten, die für die Begleitperson trotz Freifahrt anfallen, können nach Angaben der Stadt Köln bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Welche Beträge anerkannt werden, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Einschätzung der Redaktion

Das Merkzeichen B gehört zu den Nachteilsausgleichen, die im Alltag am deutlichsten wirken. Wer ohne Hilfe nicht in einen Zug steigen kann, ist auf eine zweite Person angewiesen, und deren Fahrkarte würde jede Reise verdoppeln. Dass die Bahn die Reservierung inzwischen auch online freigibt, nimmt einen lästigen Umweg aus dem Buchungsprozess. Beim Fliegen bleibt dagegen eine Lücke. Ob die Begleitung etwas kostet, hängt dort vom Entgegenkommen einzelner Airlines ab. Eine verbindliche Regel, zumindest für Inlandsflüge, wäre konsequent. Wer im Zug kostenlos begleitet werden darf, braucht diese Hilfe im Flugzeug nicht weniger.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.